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  • #16
    Zitat von Querdenker Beitrag anzeigen
    @Helena, letze Woche standen bei unserem Kunden 15 LKW aus CZ auf dem Hof die Wohncontainer von Berlin nach HH brachte. ...
    Kann ich dich nach dem Namen der Firma fragen? :)
    Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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    • #17
      Ich habe eine Frage zu Kabotage. Falls ich mich nicht irre, darf eine ausländische Firma 3 innerdeutsche Transporte in einer Woche durchführen und dann muss das Fahrzeug wieder hinter der Grenze verschwinden. Wie ist es aber eigentlich, wenn eine Firma als Subunternehmer arbeitet? Konkret, einer Kollege hat mich angerufen, soll ein Monat lang Turmteile im Auftrag von der Firma Universal fahren. Habe ihm vorletzte Woche überholt :), ist im Konvoi mit Universal Transport gefahren. Er sollte von Schwerin irgendwohin nach Westen ein Monat lang pendeln.
      Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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      • #18
        @Helena kannst du :D Und wenn ich den wüsste würde ich sie dir sogar mitteilen.
        Die kamen mit kleinen roten Gliederzügen und 3 große Sattel. Sah witzig aus. Die Anhänger kamen dann auf den Motorwagen und diese dann auf die Sattelautos. Da war was los :)

        Die Jungs waren recht nett und es gab auch keine Probleme mit denen obwohl sie unsere Parkplätze belegten (Wir sitzen auf dem gleichen Gelände). Von unserem Kunden weiss ich das die eben öfters hin und her fahren. Meist aber nicht mit sovielen Autos.
        "Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden."

        (2007/C 303/01 - Charta der Grundrechte der Europäischen Union)

        "Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um ... c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen."

        (2007/C 303/02 - Erläuterungen zur Charta der Grundrechte)

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        • #19
          Nochmal ein Nachtrag zum "Osten".

          Ich habe absolut kein Problem mit polnischen oder tschechischen Unternehmen (o.a.). Mich stören die "Westunternehmen" die in Massen gen Osten ausflaggen. Also eher die großen in der Branche. DAS finde ich verwerflich. Das betrifft aber auch die ganzen Dänen die eine Filiale in Flensburg o.ä. aus den gleichen Gründen unterhalten.
          "Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden."

          (2007/C 303/01 - Charta der Grundrechte der Europäischen Union)

          "Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um ... c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen."

          (2007/C 303/02 - Erläuterungen zur Charta der Grundrechte)

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          • #20
            Ja, Querdenker, in CZ sind mindestens 8 Hersteller von Raumzellen. Es sind auch firmen, die sich auf diese Transporte spezialisieren. Bist du dir sicher, dass die nicht CZ Ware transportiert haben?
            Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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            • #21
              Ich bin mir ganz ganz sicher, denn ich und mein Kollege haben kurz vor, und auch kurz nach denen, selber bei MVS-Berlin für Hamburg geladen. Haben also exakt die gleiche Tour gefahren.
              "Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden."

              (2007/C 303/01 - Charta der Grundrechte der Europäischen Union)

              "Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um ... c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen."

              (2007/C 303/02 - Erläuterungen zur Charta der Grundrechte)

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              • #22
                Hm, bin immer dafür, dass Kabotage Regelungen eingehalten werden. Bin auch dafür, dass es ordentlich kontrolliert wird. Dieses Brief an die BAG sollte sich aber nur darauf beziehen.
                Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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                • #23
                  Zitat von alterelch Beitrag anzeigen
                  ...Achtung, ich habe persönlich die Erlaubnis von Herrn Jo Knape, Vorstandsmitglied der KFG Gewergschaft erhalten und darf den Artikel hier so weiterverbreiten
                  Alterelch, ich möchte dieses Brief gerne an die Česmad weiter leiten:



                  So, dass gleichzeitig unsere Kraftfahrer Vereinigung um Stellungnahme von der Seite Česmad bittet. Ich möchte darauf aufmerksam machen, dass es tatsächlich die Kraftfahrer sind, die dann unter diesen Unklarheiten leiden.
                  Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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                  • #24
                    Hallo Helena, ich kann über das geistige Eigentum von Herrn Knape keine weiteren Entscheidungen treffen. Du findest ihn hier unter KFG NRW oder auf der Homepage seiner Gewerkschaft. Bitte sprich ihn persönlich an.

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                    • #25
                      Ich kenne Kollegen, die nie ins Hotel gehen würden. Einer stand am WE bei unserem Haus. Er konnte bei uns sein, wollte aber nicht, hat uns zu ihm zu einem Glas Cola-Rum eingeladen :).
                      Zuletzt geändert von Snowdog; 20.04.2013, 14:42. Grund: leider eine nicht erlaubte Verlinkung
                      Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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                      • #26
                        Ehrlich gesagt, ich würde den LKW wahrscheinlich auch dem Hotel vorziehen. Zumal das Hotel sicher kein 5 Sterne Laden sein wird, sondern eher eine billige "Monteurabsteige".
                        "Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden."

                        (2007/C 303/01 - Charta der Grundrechte der Europäischen Union)

                        "Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um ... c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen."

                        (2007/C 303/02 - Erläuterungen zur Charta der Grundrechte)

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                        • #27
                          Halten wir doch einfach mal einige Dinge fest. Wie mit Gesetzen im Ausland umgegangen wird, soll nicht das Thema sein. Es geht hier um Deutschland.

                          Da gibt es die VO (EU) 561/2006, quasi die Bibel für alle Beteiligten auf dem Transportsektor. Wenn da sinngemäß steht, es ist verboten, eine regelmäßige Wochenruhezeit im Fahrzeug zu verbringen, dann gilt das auch. Darüber müssen wir nicht streiten. Allerdings fehlt es auch an dem geringsten Hinweis, wie dieses Verbot durchgesetzt werden soll und welche Alternativen erlaubt sind.
                          Wie wirkt sich die EU-Verordnung auf nationaler Ebene hier in Deutschland aus? Sie wirkt sich insofern aus, dass wir uns daran halten müssen. Um aber Rechtssicherheit hinsichtlich der Behandlung bei Verstößen gegen die EU-Verordnung zu erreichen, ist ein nationales Gesetz erforderlich. Das ist in diesem Fall das Fahrpersonalgesetz und die Fahrpersonalverordnung. Im Fahrpersonalgesetz sind die Artikel alle noch einmal aufgeführt und Bußgeldbestimmungen zugeordnet. Alle? Nein, nicht alle! Der Artikel 8, um den es hier geht, wird nur von Ziffer 1 bis Ziffer 7 benannt. Die Ziffer 8 ist völlig ausgelassen worden. Hat man das nur vergessen oder wurde die Ziffer 8 mit Absicht nicht in die Bußgeldvorschriften aufgenommen?

                          Es fehlen einfach Gerichtsurteile dazu, um eine verlässliche Bewertung abgeben zu können, wie der Artikel 8 Ziffer 8 nun ausgelegt werden soll. Hier werden die Kontrolleure genauso sich selbst überlassen wie die Fahrer. Niemand weiß etwas genaues, es wird immer nur so gedreht, wie man es am besten braucht.

                          Macht ein solcher Unterartikel denn überhaupt Sinn, bzw. was soll er bezwecken? Hier kann es sich eigentlich nur um eine soziale Komponente handeln, die dem Fahrer ermöglichen soll, mindestens alle 2 Wochen zu Hause zu sein. Dass er seine wöchentliche Ruhezeit eventuell in einem Hotel oder einer Pension verbringen soll, steht nirgends. Das wird immer nur angenommen.
                          Wird nun ein Fahrer "erwischt", der seine regelmäßige Wochenruhezeit unterwegs verbracht hat, könnte er nach meinem Rechtsverständnis nur dann bestraft werden, wenn er in der Vorwoche eine verkürzte Wochenruhezeit hatte. Aber wie will man ihn bestrafen? Die Bußgelder sind nach Stunden gestaffelt. Wenn der Fahrer nun 45 Stunden gestanden hat, welche Differenz will man anbringen? Die Frage nach dem "Warum" lasse ich da mal offen. Ein Sicherheitsrisiko stellt der Fahrer ja nicht dar. Ein Bußgeld konkret auf die Tatsache hin, dass ein Verstoß gegen Artikel 8 Ziffer 8 vorliegt, ist nicht möglich. Hierzu fehlt die rechtliche Grundlage im Fahrpersonalgesetz. Die härteste Sanktion wäre in diesem Fall, den Fahrer zu ermahnen, es nicht wieder zu tun.

                          Es stellt sich auch die Frage, wie man denn solche Sünder erwischen will. Die Tatsache, dass jemand Samstag und Sonntag auf einem Autohof rumsteht, stellt noch keinen Verstoß dar. Selbst dann nicht, wenn die Erkenntnis gesichert ist, dass er in der Vorwoche eine verkürzte Wochenruhezeit hatte. Es wäre verfassungsrechtlich sehr bedenklich, einen Fahrer dafür zu verurteilen, dass er sich in seiner Freizeit im Lkw aufhält. Bei uns gilt immer noch das Prinzip der Freizügigkeit. Es kann zwar per Gesetz beschnitten werden, aber dafür müssen sachliche Gründe vorliegen, die ein Verbot rechtfertigen könnten. Wenn es denn so angedacht wäre, dass die regelmäßige Wochenruhezeit unterwegs nur in einem Hotel erlaubt ist, dann kann der Fahrer diesen Zustand jederzeit herbeiführen. Er kann durchaus nach den 45 Stunden im fahrzeug hinterher nochmal 45 Stunden ins Hotel gehen. Wenn er das tut, hat er keinen Verstoß begangen.
                          Will man also diese Leute, die gegen Artikel 8 Ziffer 8 verstoßen erwischen, kann das nur gehen, wenn sie losfahren bzw. unterwegs sind. Erst dann lässt sich der Verstoß nicht mehr rückgängig machen.
                          Das Gesetz sieht nicht vor, einen Nachweis über den Ort der Wochenruhezeit zu führen. Es wird nur ein Nachweis über die Zeit verlangt. Ein Kontrollbeamter muss mir also beweisen können, dass ich auf einem Parkplatz rechtswidrig meine Ruhezeit verbracht habe. Wenn er Glück hat, wird der Fahrer seine Schuld eingestehen. Wenn er kein Glück hat, wird der Fahrer zu der Anschuldigung schweigen. Dann müsste der Kontrollbeamte recherchieren, um den Beweis für die Schuld des Fahrers zu erbringen. Diesen Aufwand wird wohl niemand auf sich nehmen, wenn er nicht mit der Hilfe von Dritten rechnen kann.

                          Alles in allem wird hier viel Wind gemacht um nichts. Man sollte diesen Artikel als das sehen, was er wirklich ist. Es ist eine Möglichkeit, dem Arbeitgeber zu sagen, ich will das nächste Wochenende nicht auf einem Parkplatz verbringen. Diese Möglichkeit stellt den Fahrer unter den Schutz des § 612 a BGB, der dem Arbeitgeber verbietet, Maßregelungen zu veranlassen, weil ein dem Arbeitnehmer zustehendes Recht ausgeübt wurde.
                          Es ist also im Grunde ein guter Artikel. Aber nur für die, die das auch nutzen wollen.

                          Gruß

                          McFly

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                          • #28
                            Ich habe vergessen, dass ich Seiten mit anderen Trucker Foren nicht verlinken darf. Also ich zitiere nur das Ende von dem Artikel aus dem Trucker:

                            KOMMENTAR

                            Wir meinen, es ist angesichts eines einheitlichen Europas, im Sinne der Verkehrssicherheit und auch für Gleichheit im Wettbewerb nötig, dass sich Fahrer am Wochenende erholen. Unsere Forderung ist deshalb ganz klar: Zu jedem LKW-Parkplatz gehört ein ordentliches Bett in einem Hotel. Und so wie Fahrer bei der Kontrolle Nichtfahrbescheinigungen für den Urlaub vorweisen müssen, sollten sie fürs Wochenende nachweisen (müssen), dass sie ordentlich genächtigt haben. Schon erstaunlich, dass BAG und Polizei eher auf die Einhaltung der Regularien beim Schlachtviehtransport sehen, als dass sie die Rechte der Fahrer schützen - wobei ich mich für diesen Vergleich entschuldige. Aber vielleicht zeigt er die Dramatik des Themas auf!
                            Gerhard Grünig
                            TRUCKER-Redakteur
                            Ich wollte vor 3 Wochen auf der Rastätte Dresdner Tor duschen und musste mich in die Schlange anstellen. Dabei habe ich einen russischen Fahrer beobachtet, der Unterkunft im Motel haben wollte. Also bis die gute Frau alle Papiere ausgefüllt hat, Pas kontrolliert hat, war min. 10 min. weg. Dann wollte der Arme Internet, 4,-€ zusätzlich , das hat wieder 10 min. weg gebracht, weil die gute Frau Passwort und ich weiß nicht was noch gesucht hat. OK, mit dem Internet hat sie das dann geübt, bleiben immer ca. 6 Fahrer pro Stunde, die sie erledigen könnte.
                            Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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                            • #29
                              Hallo Helena,

                              eigentlich interessiert sich kein Mensch dafür, ob jemand seine 45er auf einem Parkplatz verbringt oder im Hotel. Es interessiert zur Zeit nur im Zusammenhang mit Osteuropäern. Ziel der Aktion, das BAG zu Kontrollen zu animieren, ist die gleichzeitige Kontrolle der Kabotagebestimmungen. Auf diesem Umweg will man erreichen, dass osteuropäische Lkw so weit als möglich von unseren Straßen verschwinden.
                              Natürlich wird immer beteuert, dass es nichts mit Osteuropäern an sich zu tun hat sondern mit Chancengleichheit. Nun, ich bin in einem Alter, wo man noch nicht verkalkt ist und Zusammenhänge erkennt. Das BAG hat Zahlenmaterial zusammengetragen, welches belegt, dass die Holländer an der Spitze der Kabotageverstöße stehen. Die Holländer waren auch die ersten, die sich zusammengerottet haben und massiv gegen die Kabotageverstöße der Osteuropäer protestierten. Wer im Glashaus sitzt, sollte eigentlich nicht mit Steinen werfen, sagt man ja. Aber verhindern kann man es nicht, wenn sie es trotzdem tun. Und hier in Deutschland blasen wir in das gleiche Horn. Es wird einfach ignoriert, wer die eigentlichen Bösewichte sind. Ein Schelm, wer auch nur einen Hauch an Logik besitzt und ethnische Gründe für das gemeinsame Vorgehen gegen Osteuropa erkennt.
                              Ich denke nicht, dass sich das BAG vor so einen Karren spannen lässt. Es ist ziemlich armselig, was zur Zeit abgeht.

                              Gruß

                              McFly

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                              • #30
                                Zitat von McFly Beitrag anzeigen
                                Es wird einfach ignoriert, wer die eigentlichen Bösewichte sind.
                                Die da wären?

                                Zitat von McFly Beitrag anzeigen
                                Ein Schelm, wer auch nur einen Hauch an Logik besitzt und ethnische Gründe für das gemeinsame Vorgehen gegen Osteuropa erkennt.
                                Gruß

                                McFly
                                DAS ist doch absolutes "Gutmenschentum". Man darf einfach nichts oder niemanden kritisieren was aus dem "Osten" kommt, weil es sofort "rassistisch" ist.
                                Ich glaube du wünscht dir regelrecht den Rassismuss herbei um den Finger heben zu können.
                                "Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden."

                                (2007/C 303/01 - Charta der Grundrechte der Europäischen Union)

                                "Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um ... c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen."

                                (2007/C 303/02 - Erläuterungen zur Charta der Grundrechte)

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