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Anfrage bei der BAG Köln

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  • Anfrage bei der BAG Köln

    Bundesamt für Güterverkehr
    Leiter Presse- & Öffentlichkeitsarbeit
    Werderstraße 34
    50672 Köln

    Sehr geehrter Herr Roitsch,

    die KFG Kraftfahrergewerkschaft benötigt ihre Hilfe und Mitarbeit bezüglich der allgemeinen Kontrollsituation des gewerblichen Güterverkehrs.

    Anlass unserer Anfrage ist folgender Sachverhalt:
    Die EU-weit erlassenen Kabotageregelungen und Vorschriften werden ungenügend oder garnicht kontrolliert - soweit es an die KFG von Berufskraftfahrern herangetragen wurde.

    Die Beobachtungen der Kraftfahrer:
    die 4/7-Regelung der zur Zeit gültigen Kabotage wird von ausländischen Speditionen und Kraftfahrern weder eingehalten noch seitens der BAG kontrolliert.
    An jedem Wochenende stehen auf unzähligen Autohöfen, Raststätten und Parkplätzen über ganz Deutschland verteilt ausländische LKW,
    die nicht nur gegen das Verbot, ihre 45er-Wochenendruhezeit im LKW zu verbringen, verstoßen, sondern oftmals auch wochenlang innerhalb Deutschlands unterwegs sind.
    Unzählige Gespräche mit Fahrerkollegen und auch eigene Recherchen habe ergeben, daß dieser Sachverhalt - soweit beobachtet - noch nie seitens der BAG kontrolliert wurde;
    lediglich ein Bruchteil bei den normal üblichen Kontrollen auf den Autobahnen mag unter eine solche Kontrolle fallen.

    Unsere Bitte:
    Wir möchten gerne wissen, welche Dienststellen für diese Kontrollen zuständig sind und wie wird derzeit mit diesem Sachverhalt umgegangen wird. Da wir z.B. aus Niedersachsen erfahren haben,
    daß nur 36 Fahrzeuge für Kontrollen im Außendienst unterwegs sind, liegt die Vermutung nahe, daß dieser Außendienst auch nur die angenehmste Arbeit macht, und weder nachts noch an den Wochenenden
    auf Kontrollfahrt anzutreffen ist. Die Aussage, daß hier feste Dienstpläne und Arbeitszeiten vorliegen, ist für die Größe und die Konsequenzen des Kabotageproblems völlig unangemessen
    und kann so nicht mehr hingenommen werden.

    Die KFG Kraftfahrergewerkschaft wird dieses Problem in der nächsten Zeit verschärft beobachten und hierüber auch eine entsprechende Medienveröffentlichung vorantreiben,
    um diesen ständigen Verstößen gegen EU-weite Richtlinien Nachdruck zu verleihen.

    Wir möchten hiermit dem BAG Gelegenheit geben, zu diesem Sachverhalt Stellung zu nehmen und darzulegen, wie zur Zeit und in Zukunft mit dem Problem der Kabotageverstöße umgegangen wird.
    Wir sehen hier einer detaillierten Ausführung ihrer geplanten Maßnahmen entgegen.

    Gerne laden wir hierzu auch zu einem persönlichen Gespräch ein, um dies mit einem verantwortlichen Entscheider zu besprechen. Zu diesem Gespräch beabsichtigen wir,
    ebenfalls das Polizeipräsidium Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen einzuladen.

    Wir würden eine zeitnahe Antwort sehr begrüßen, da wir vorhaben, uns in Kürze an die öffentlichen Medien und Magazine zu wenden, um diesen Sachverhalt öffentlich zu machen.


    Die Antwort:

    Zitat:

    zur Durchführung von bundesweiten Straßenkontrollen, die grundsätzlich auch an Wochenenden und an Feiertagen stattfinden, waren im Jahr 2012 beim Bundesamt für Güterverkehr 245 Stellen besetzt.
    Insgesamt wurden 606.099 Fahrzeuge auf die Einhaltung der Vorschriften verschiedener Rechtsgebiete kontrolliert.
    Selbstverständlich werden hierbei auch die Kabotagebestimmungen durch den Straßenkontrolldienst überwacht.
    Die Kontrolle der Kabotagebestimmungen sind Teil der GüKG-Kontrollen.
    Allein in diesem Rechtsgebiet wurden 108.837 Fahrzeuge von EU-Unternehmen kontrolliert, dabei wurden 484 Verstöße festgestellt.
    Im Vergleich dazu wurden 98.282 Fahrzeuge gebietsansässiger Unternehmen kontrolliert und 52 Verstöße festgestellt.
    Für eine Änderung seiner Kontrollpraxis sieht das Bundesamt aktuell keinen Anlass.

    Viele Grüße

    Horst Roitsch


    Achtung, ich habe persönlich die Erlaubnis von Herrn Jo Knape, Vorstandsmitglied der KFG Gewergschaft erhalten und darf den Artikel hier so weiterverbreiten

  • #2
    Tja! Das ist ja immerhin ne fundierte Antwort. Ändert aber nichts an dem Problem, dass mir schlecht wird, wenn ich zur Zuckerrüben-Erntezeit am Zuckerwerk vorbei fahre. Es ist einfach nicht rechnerisch Möglich, dass die 500t mit einem LKW fahren in nur 3 Touren -.- Da hilft nur, die netten Auslands-Kollegen direkt in der Stunde der Not anzeigen.

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    • #3
      Ich finde es einfach ungeheuerlich, wie hier mit Stasi-Methoden gegen die Fahrer aus dem Ostblock Stimmung gemacht wird. Es ist zwar nur von Ausländern die Rede, aber gemeint ist der Osten. Oder täusche ich mich, dass die Kfg auch alle Holländer, Belgier, Österreicher, Italiener, Spanier usw. anzeigen will?

      Die Stasi-Aktion richtet sich zunächst mal an alle Ost-Fahrer, die am Wochenende ihre Wochenruhezeit unterwegs machen. Nach Artikel 8 der 561/2006 darf nur eine verkürzte Wochenruhezeit im Lkw verbracht werden. Stehen also alle Ausländer illegal auf den Autohöfen und Rastplätzen? Nein, das tun sie nicht. Wenn sie in der Vorwoche eine regelmäßige Wochenruhezeit hatten, dann dürfen sie aktuell so lange stehen bleiben, bis der Arzt kommt.
      Woran erkennt man also äußerlich, dass ein Fahrer gegen die Vorschriften der 561 verstoßen hat? Kann mir das mal jemand sagen? Weil es kein äußerliches Erkennungsmerkmal gibt, bekommt dieses Dennunzieren einen ziemlich bitteren Beigeschmack.
      Mit Hilfe dieser Aktion will man das BAG dazu animieren, die Einhaltung der Kabotageregelung zu kontrollieren. Dem Lkw sieht man ebenfalls nicht von außen an, ob ein Verstoß dagegen vorliegt oder nicht. Das BAG tut gut daran, sich nicht an solchen rassistischen Praktiken zu beteiligen. Und allen Kollegen, die eine solche Aktion für gut befinden, sollten sich in Grund und Boden schämen.

      Die Kfg sollte sich lieber auf ihre Kernaufgaben besinnen und sich um ordentliche Tarife kümmern. Was sie hier veranstaltet, geht eindeutig über ihre Kompetenzen hinaus und dient alleine der Profilierung.[smilie=real mad.gi:

      Gruß

      McFly

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      • #4
        Zitat von McFly Beitrag anzeigen
        Das BAG tut gut daran, sich nicht an solchen rassistischen Praktiken zu beteiligen.
        Ich lese deine Beiträge recht gerne. Aber warum hier die Rassismusskeule ausgepackt wird verstehe ich nicht. Es geht doch auch nicht nur um die Ost-LKW. Nur sind diese wohl deutlich in der Überzahl.
        Deine Argumente klingen recht plausibel, aber "rassistisch" sehe ich als extrem übertrieben!
        "Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden."

        (2007/C 303/01 - Charta der Grundrechte der Europäischen Union)

        "Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um ... c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen."

        (2007/C 303/02 - Erläuterungen zur Charta der Grundrechte)

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        • #5
          Ich frage dich, Alterelch, weißt du, was alles die osteuropäische Kollegen so transportieren? Fahr mal nach CZ und geh da einkaufen. Ich kriege da keine ledová káva, sondern Eiskaffee, und dazu darf ich Gugelhupf essen, statt bábovka!!!!! Und ich kann nicht mehr in Jednota einkaufen, sondern bei Lidl, Kaufland und OBI. Die Osteuropäer dürfen eure deutsche Ware transportieren und dafür werden die ja wohl deutsche Parkplätze nutzen dürfen!! Die Frachtpreise werden auch von Schenker und co. diktiert!!!
          Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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          • #6
            Rassismus -.- ja nee iss klar. Es wurde beanstandet, dass gegen Kapotageregeln verstoßen wird und Kapotage bedeutet Leerfahrt VOM Ausland ins Inland -> 3 Touren ->Ausfahrt von Inland ins Ausland! Das hat nichts mit Rassismus zu tun sondern mit Bestimmungen die verletzt werden durch ausländische Fahrer. Egal ob Holländer oder Polen. Den Rassismus hast du doch selbst hier in diese Diskussion eingeschleppt, da du doch erst anfingst, das ganze auf Ost-Fahrer zu beziehen. Aber gut,... abreden will ich dir das mal nicht sondern stimme dir gerne zu (mit Ausnahme der Holländer, die ja erfahrungsgemäß schon eine Ersatzgeldbörse für die Verstöße immer dabei haben). Es handelt sich meist um Osteuropäer. Ebenso wie die Deutschen als Pedanten gelten und immer gleich die Rassismus- oder Nazi-Keule ausgepackt wird, so packen wir die "Die Osteuropäer nehmens ungern genau und machen was sie wollen"-Keule aus!

            Übrigens findet Rassismus im Kopf statt! Es ist kein Rassismus, fest zu stellen, dass andere Nationen andere Mentalitäten haben! Ich erinnere mich nur an das Bild oder Youtube-Video wo der Esel am Karren in der Luft hängt wegen der falschen Beladung. Sowas passiert nunmal in Ländern in denen man es nicht so genau nimmt und die Zufälle häufen sich nunmal dass es sich kaum im mitteleuropäischen Raum abspielt sondern oftmals (zu oft) in Osteuropa.

            Interpretier ruhig hinein was du möchtest aber ich denke, ein Deutscher der mit 1,6mm Profil nach Tschechien fährt wird dort ordentlich abgerubelt und andersherum kommen die meisten hierin geradezu milde davon.

            Zu deiner Beruhigung aber: Vor der Einigung der EU-Länder waren die Franzosen ähnliche Abzocker. Ich sage nur "Bindestrich" im Kennzeichen aber nicht im Fahrzeugschein. Waren das nicht gleich mal 400€???

            Wir müssen uns an deutsche und in Tschechien an tschechische Gesetze halten. Andersrum springt aber auch der Ball zurück! Mir ist dabei völlig egal wer hier wem Preise diktiert. Gesetz ist Gesetz!

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            • #7
              Zitat von Helena Beitrag anzeigen
              Ich frage dich, Alterelch, weißt du, was alles die osteuropäische Kollegen so transportieren? Fahr mal nach CZ und geh da einkaufen. Ich kriege da keine ledová káva, sondern Eiskaffee, und dazu darf ich Gugelhupf essen, statt bábovka!!!!! Und ich kann nicht mehr in Jednota einkaufen, sondern bei Lidl, Kaufland und OBI. Die Osteuropäer dürfen eure deutsche Ware transportieren und dafür werden die ja wohl deutsche Parkplätze nutzen dürfen!! Die Frachtpreise werden auch von Schenker und co. diktiert!!!
              Hast Du dich mal gefragt warum dies so ist? Weil IHR, also deine Landsleute, sofort und überall nur noch waren aus dem Westen haben wolltet! Von mir aus muß kein Lidl, Aldi und Co in CZ sein. Ist denn Tschechien in der Lage sich selbst zu ernähren?
              Der Satz "Die Osteuropäer dürfen eure deutsche Ware transportieren" ist ja wohl der Hammer. Die müssen für mich nichts transportieren, ausser ihren Hintern nach Hause! Wer hat denn die Preise zerstört weil man so schön billig ist? War es der Spediteur aus Osnabrück oder doch der Cheb? Und da passt dann auch dein letzter Satz, leider.
              Und @Mcfly, ich mag 95% deiner Postings aber diesmal bist Du auf dem Holzweg!
              Quod licet Iovi, non licet bovi!

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              • #8
                Zitat von Querdenker Beitrag anzeigen
                Ich lese deine Beiträge recht gerne. Aber warum hier die Rassismusskeule ausgepackt wird verstehe ich nicht. Es geht doch auch nicht nur um die Ost-LKW. Nur sind diese wohl deutlich in der Überzahl.
                Deine Argumente klingen recht plausibel, aber "rassistisch" sehe ich als extrem übertrieben!

                Man kann es noch so toll verpacken, aber es täuscht nicht darüber hinweg, dass es nur um Fahrer aus dem Osten geht. Am Ostermontag stand ich auf einem Autohof und habe meine kleine Pause gemacht. Da standen mindestens 5 Lkw von Nothegger und einige Lkw aus dem Osten. Was glaubst du denn, wer hier dennunziert werden soll? Die von Nothegger oder die aus dem Osten? Und was ist mit deutschen Lkw, die irgendwo im Ausland rumstehen? Sind die oder deren Firmen alle brav und halten sich an die Gesetze?

                Hier wird gezielt eine Aktion gegen den Osten gestartet. Wenn das nicht Rassismus ist, was ist es dann?
                Ich lese ja nicht erst seit gestern in Foren und ich informiere mich auch anderswo im Netz. Man kann überall die gleichen Sätze lesen. "Ich habe nichts gegen den Osten, aber...". So fängt es an. Und dann wird darüber geredet, dass die Kunden der Spediteure langsam darauf kommen, dass sie Qualität haben wollen. Wir sind so eingebildet, dass wir ständig betonen müssen, nur Deutsche können deutschen Kunden diese Qualität bieten. Die aus dem Osten können das nicht. Es wird ständig das Bild vom Ostfahrer vermittelt, der in Jogginghose und Unterhemd beim Kunden ankommt und auf dem Parkplatz den Spitituskocher rausholt.

                Es muss langsam in die Köpfe der Kraftfahrer reingehen, dass auch Ostfahrer Lkw fahren können, mit ihrem Gerät ebenso umgehen können wie wir Deutsche und dass sie ebenfalls Qualität abliefern können. Es kotzt mich an, dass der Deutsche sich als Übermensch darstellt und meint, er steht über allem.
                Deutschland ist ein Transitland. Dass viele Lkw aus dem Osten auf unseren Autobahnen unterwegs sind, ist genau dieser Tatsache geschuldet. Ich sehe aber genauso viele Holländer auf der Autobahn und andere Nationalitäten. Aber nur den Fahrern/Firmen aus dem Osten wird vorgeworfen, sie verstoßen gegen Gesetze.

                Es ist das legitime Recht eines jeden Staates, die Kabotageregelung auch über 2014 hinaus aufrecht zu erhalten und auch die Einhaltung zu kontrollieren. Das BAG macht das und hat darüber einen Bericht verfasst. Demnach liegen die Verstöße im Promillebereich. Wer meint, dieser Bericht spiegelt nicht die Realität wieder, der soll andere Zahlen nennen und sie auch belegen. Aber er darf nicht hingehen und den Schluß ziehen, die meisten Ostfirmen verstoßen gegen die Kaboteregel, weil sie hier unterwegs sind. Und schon gar nicht sollte man das auf die ziemlich linke Tour beweisen wollen, indem man den Umweg über die Wochenruhezeit nimmt. Wer ein Ventil für seine Unzufriedenheit sucht, sollte sich besser an der Ursache abreagieren. Die Ursache ist meistens in der eigenen Firma zu finden und nicht bei den Ostfahrern. Und alle, die hier noch mal von Kollegialität und Zusammenhalt träumen, werde ich künftig auslachen. Ihr seid auf dem besten Wege, eine klare Trennung zwischen "guter Fahrer/böser Fahrer" zu produzieren. Da bleibt für solche Träume nicht mehr viel Platz.

                Gruß

                McFly

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                • #9
                  @Helena, letze Woche standen bei unserem Kunden 15 LKW aus CZ auf dem Hof die Wohncontainer von Berlin nach HH brachte. Und das tun sie öfters. Und diese Jungs fahren nicht über das Wochende nach Hause sondern verbringen ihre WE eben hier. Und das mehrere in Folge. Ich habe ja Verständnis für die Kollegen, aber genau dieses Verhalten ist nicht Korrekt und wurde von unserem "Hörner-Reh" bemängelt.

                  Es ist, meiner Meinung nach, auch nur noch eine Frage der Zeit bis die "Polen, Tschechen und co." nicht mehr "die bösen sind" sondern noch weiter östlich gelegende Nationen. (Soweit ich weiss fängt Polen wohl schon an ebenfalls unter "Druck aus dem Osten zu leiden".)
                  "Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden."

                  (2007/C 303/01 - Charta der Grundrechte der Europäischen Union)

                  "Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um ... c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen."

                  (2007/C 303/02 - Erläuterungen zur Charta der Grundrechte)

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                  • #10
                    Ich glaube McFly hat gerade nen Realitätsverlust. Was hat es mit "Arroganz" von Seiten der Deutschen zu tun, wenn bei uns nunmal eine Güterschadenversicherung pflicht ist und im Ausland diese nur auf freiwilliger Basis von den Wenigsten angeboten wird? Ist das etwa unsere Schuld, dass unsere Qualität auch in der Absicherung der Ware liegen?

                    Laut dem letzten Stammtisch aus BAG, Polizei und Fahrverbänden wurden bei den Kontrollen 60% der deutschen Fahrer mit zulässiger Ladungssicherung erkannt und nur 20% der Osteuropäer. Es muss ja nicht am Fahrzeug oder Gehalt der Fahrer liegen sondern es wird eben auch an Stellen wie Ladungssicherung gespart und die DA eingesparte Zeit macht doch auch den Wettbewerb kaputt. z.B. aber auch der Holländer. Der kommt rein, lässt sein Punktekonto in D anschwellen und fährt dann eben bei vollem Konto in andere Länder. WIR leben nunmal hier und können uns da nichts zu schulden kommen lassen und genau DAS rückt uns in einen Wettbewerbsnachteil. Und dann kommt da einer und nennt uns arrogant, weil unsere Qualität nunmal höher ist auf Grund von notwendiger Ladungssicherung und Güterschadenversicherung? Also ich mein,.... ich weiß ich bin der Neue hier aber seh ich als einer der wenigen die Löcher in der Unterwäsche des Kaisers? (Wenn einer die Fabel noch kennt)

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                    • #11
                      Ich möchte mal klarstellen bevor hier Missverständnisse zu Tatsachen werden. Ich habe einen original Brief an die BAG hier dargestellt. Diesen Brief habe ich nicht geschrieben. Ich bin auch nicht Mitglied bei der KFG sondern bei Verdi.
                      Den Brief habe ich veröffentlicht um die Diskussion anzuregen und Eure Meinungen zu hören.
                      Natürlich habe ich auch eine Meinung dazu. Die ist, wer, wie auch in meiner Firma teilweise noch heute, seine Wochenenden über (jetzt richtig lesen) mehrere Wochen im LKW verbringt, verschafft sich einen ungerechten Vorteil gegenüber den Kollegen die versuchen sich daran zu halten. Es ist mir egal mit welcher Sprache er spricht, das ist verboten und wird, auch dass ist meine Meinung, eben nicht aussreichend kontrolliert.

                      Da der eine oder andere hier ja auch BR Tätigkeit macht, möchte ich mal fragen warum statt über Stasimethoden oder Nazis zu sprechen, nicht über das Thema Arbeitsschutz gesprochen wird (BetrVG § 80)?
                      Zuletzt geändert von alterelch; 13.04.2013, 14:09. Grund: Ergänzung

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                      • #12
                        Zitat von alterelch Beitrag anzeigen
                        Ich möchte mal klarstellen bevor hier Missverständnisse zu Tatsachen werden. Ich habe einen original Brief an die BAG hier dargestellt. Diesen Brief habe ich nicht geschrieben. Ich bin auch nicht Mitglied bei der KFG sondern bei Verdi.
                        Den Brief habe ich veröffentlicht um die Diskussion anzuregen und Eure Meinungen zu hören.
                        Natürlich habe ich auch eine Meinung dazu. Die ist, wer, wie auch in meiner Firma teilweise noch heute, seine Wochenenden über (jetzt richtig lesen) mehrere Wochen im LKW verbringt, verschafft sich einen ungerechten Vorteil gegenüber den Kollegen die versuchen sich daran zu halten. Es ist mir egal mit welcher Sprache er spricht, das ist verboten und wird, auch dass ist meine Meinung, eben nicht aussreichend kontrolliert.
                        Die Problematik mit der Wochenruhezeit hat ja zwei Seiten, die aber nichts mit Wettbewerbsverzerrungen zu tun hat. Ob eine Gewinnabschöpfung hier erfolgreich begründet werden könnte, lass ich mal dahin gestellt.

                        Der 1. Aspekt betrifft die Absicht, die der Gesetzgeber mit der Regelung im Artikel 8 verfolgt. Allgemein ist sicher unbestreitbar, dass die 561/2006 die Sicherheit im Straßenverkehr erhöhen soll. Vielfach ist man der Meinung, dass auch der Schutz der Fahrer im Vordergrund steht. Das ist aber nur bedingt so, weil es dafür nationale Arbeitsschutzgesetze gibt. Vordergründig soll durch die EU Verordnung die Gesamtheit der Verkehrsteilnehmer geschützt werden. Der Fahrer des Lkw ist damit eingeschlossen. Die nationalen Arbeitsschutzgesetze hingegen schützen den einzelnen Arbeitnehmer.
                        Warum also ist im Artikel 8 der Passus eingeführt worden, dass nur verkürzte Wochenruhezeiten im Lkw verbracht werden dürfen? Immerhin beeinträchtigt es die Sicherheit im Straßenverkehr nicht, wenn jemand ein ganzes Wochenende im Lkw verbringt. Der Fahrer ist ausgeruht und stellt somit keine Gefahr für die Allgemeinheit dar.
                        Welches Interesse könnte jemand daran haben, einen Kollegen deswegen anzuschwärzen, weil er auf einem Autohof steht und nicht zu Hause bei der Familie ist? Ich kenne zahlreiche Kollegen, die lieben es förmlich, ihr Wochenende im Lkw zu verbringen. Die sind zwar meist nicht verheiratet und ohne Anhang, aber das spielt erstmal keine Rolle. Andere bleiben draußen, weil sie es nicht mehr rechtzeitig geschafft haben, nach Hause zu kommen. Womöglich ein Dispofehler, aber wer weiß das schon? Shit happens, sagt man dann! Aber ist das ein Grund, Kollegen deswegen zu dennunzieren?

                        Der 2. Aspekt betrifft die Kontrolle der Wochenruhezeit. Hatte der Fahrer in der Vorwoche eine 45er Wochenruhezeit, darf er jetzt auch legal seine Wochenruhezeit unterwegs machen. Er darf auch 45 Stunden und mehr stehen, ohne dass er deswegen gleich belangt wird. Selbst wenn er unterwegs eine regüläre Wochenruhezeit verbracht hat, gilt diese als verkürzt und der Fahrer muss in der nächsten Woche noch einmal eine 45er einlegen. Hatte der Fahrer aber in der Vorwoche eine verkürzte Wochenruhezeit, so liegt tatsächlich ein Verstoß gegen die 561/2006 vor, wenn er seine Wochenruhezeit unterwegs verbringt. Nun stellt sich die Frage, ob der Verstoß schon dann vorliegt, wenn der Fahrer steht. Ich glaube, das ist nicht der Fall. Ein Verstoß liegt erst dann vor, wenn der Fahrer losfährt. Erst dann kann er zur Verantwortung gezogen werden. Das BAG oder die Polizei müssten also warten, bis das Fahrzeug bewegt wird.
                        Wartet niemand darauf, dass er sein Fahrzeug bewegt, kann der Fahrer unbeschadet losfahren, auch wenn er die 45er auf einem Rastplatz verbracht hat. Unterwegs ist es ziemlich schwierig für die Kontrollbeamten, dem Fahrer einen Verstoß gegen die Wochenruhezeit nachzuweisen. Es gibt kein Gesetz, dass verpflichtend darauf hinweist, den Ort der Wochenruhezeit nachzuweisen. Es kann also nicht verlangt werden, Quittungen für einen Hotelaufenthalt vorzulegen. Der Fahrer ist auch nicht verpflichtet, den Kontrollbeamten gegenüber Auskunft darüber zu geben, wo er die Wochenruhezeit verbracht hat. Niemand muss sich hier in Deutschland selbst belasten. Der Kontrollbeamte muss dem Fahrer nachweisen, dass er seine Wochenruhezeit auf einem Parkplatz verbracht hat. Das wird ihm aber schwerlich gelingen.

                        Und nun frage ich mich, was das Ganze mit der Kabotage zu tun hat?

                        Gruß

                        McFly

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                        • #13
                          McFly, es ist kein Rassismus wenn ich sage das der oder jeder gegen ein Gesetz o.ä. verstößt! Ob es nun Polen, Tschechen, Deutsche oder Marsmännchen sind. Wer sich nicht an die Regeln hält sollte mit Konsequenten rechnen.

                          Hier soll JEDER denunziert werden der durch einen Regelverstoß einen Vorteil gegenüber anderen erhält.
                          Man "Hackt" ja nicht auf denen rum weil sie aus dem Osten kommen, sondern weil sie eben gegen Regeln verstoßen.
                          "Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden."

                          (2007/C 303/01 - Charta der Grundrechte der Europäischen Union)

                          "Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um ... c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen."

                          (2007/C 303/02 - Erläuterungen zur Charta der Grundrechte)

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                          • #14
                            Zitat von Querdenker Beitrag anzeigen
                            McFly, es ist kein Rassismus wenn ich sage das der oder jeder gegen ein Gesetz o.ä. verstößt! Ob es nun Polen, Tschechen, Deutsche oder Marsmännchen sind. Wer sich nicht an die Regeln hält sollte mit Konsequenten rechnen.

                            Hier soll JEDER denunziert werden der durch einen Regelverstoß einen Vorteil gegenüber anderen erhält.
                            Man "Hackt" ja nicht auf denen rum weil sie aus dem Osten kommen, sondern weil sie eben gegen Regeln verstoßen.
                            Es geht ja nicht um dich, @Querdenker. Es geht um "man". Dieses "man" definiert sich durch eine Gruppe von zur Zeit über 4000 Leuten, die sich mit den westlichen Ländern verbrüdern um gegen den Osten vorzugehen. Das heißt, es werden nicht alle dennunziert sondern nur der Gegner, die Länder aus dem Ostblock.
                            Und dieser Brief kommt aus der Feder eines Gewerkschaftsfunktionärs, der auf den Zug aufspringt, um sich und seine Organisation zu profilieren.

                            Gruß

                            McFly

                            Kommentar


                            • #15
                              Na ja, ist es nicht seine Aufgabe die Interessen "seiner" Mitglieder zu vertreten? Und diese Interessen liegen nun mal darin das sich alle Fahrer an die Spielregeln halten. Das es vermehrt gegen den Ostblock geht ist ja auch nicht verwunderlich. Es geht ja auch nicht um die eigentlichen Fahrer, die meisten von denen wären sicher liebend gern am WE zuhause.

                              Mich stört nur das Rassismussargument sehr. Sobald "man" etwas gegen die Kollegen aus dem Osten sagt, ist es sofort rassistisch.
                              Sie haben zZt. nun mal einen Stantortvorteil durch das Lohngefüge. Und das sie das nicht grade beliebt macht ist doch verständlich.
                              Es ist ihnen ja auch nicht vorzuwerfen das sie den Vorteil für sich nutzen möchten.

                              Wie ich sagte, es wird weiter gehen und Polen wird zum "Westen". Und danach die anderen Ostländer.
                              "Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden."

                              (2007/C 303/01 - Charta der Grundrechte der Europäischen Union)

                              "Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um ... c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen."

                              (2007/C 303/02 - Erläuterungen zur Charta der Grundrechte)

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