Bundesamt für Güterverkehr
Leiter Presse- & Öffentlichkeitsarbeit
Werderstraße 34
50672 Köln
Sehr geehrter Herr Roitsch,
die KFG Kraftfahrergewerkschaft benötigt ihre Hilfe und Mitarbeit bezüglich der allgemeinen Kontrollsituation des gewerblichen Güterverkehrs.
Anlass unserer Anfrage ist folgender Sachverhalt:
Die EU-weit erlassenen Kabotageregelungen und Vorschriften werden ungenügend oder garnicht kontrolliert - soweit es an die KFG von Berufskraftfahrern herangetragen wurde.
Die Beobachtungen der Kraftfahrer:
die 4/7-Regelung der zur Zeit gültigen Kabotage wird von ausländischen Speditionen und Kraftfahrern weder eingehalten noch seitens der BAG kontrolliert.
An jedem Wochenende stehen auf unzähligen Autohöfen, Raststätten und Parkplätzen über ganz Deutschland verteilt ausländische LKW,
die nicht nur gegen das Verbot, ihre 45er-Wochenendruhezeit im LKW zu verbringen, verstoßen, sondern oftmals auch wochenlang innerhalb Deutschlands unterwegs sind.
Unzählige Gespräche mit Fahrerkollegen und auch eigene Recherchen habe ergeben, daß dieser Sachverhalt - soweit beobachtet - noch nie seitens der BAG kontrolliert wurde;
lediglich ein Bruchteil bei den normal üblichen Kontrollen auf den Autobahnen mag unter eine solche Kontrolle fallen.
Unsere Bitte:
Wir möchten gerne wissen, welche Dienststellen für diese Kontrollen zuständig sind und wie wird derzeit mit diesem Sachverhalt umgegangen wird. Da wir z.B. aus Niedersachsen erfahren haben,
daß nur 36 Fahrzeuge für Kontrollen im Außendienst unterwegs sind, liegt die Vermutung nahe, daß dieser Außendienst auch nur die angenehmste Arbeit macht, und weder nachts noch an den Wochenenden
auf Kontrollfahrt anzutreffen ist. Die Aussage, daß hier feste Dienstpläne und Arbeitszeiten vorliegen, ist für die Größe und die Konsequenzen des Kabotageproblems völlig unangemessen
und kann so nicht mehr hingenommen werden.
Die KFG Kraftfahrergewerkschaft wird dieses Problem in der nächsten Zeit verschärft beobachten und hierüber auch eine entsprechende Medienveröffentlichung vorantreiben,
um diesen ständigen Verstößen gegen EU-weite Richtlinien Nachdruck zu verleihen.
Wir möchten hiermit dem BAG Gelegenheit geben, zu diesem Sachverhalt Stellung zu nehmen und darzulegen, wie zur Zeit und in Zukunft mit dem Problem der Kabotageverstöße umgegangen wird.
Wir sehen hier einer detaillierten Ausführung ihrer geplanten Maßnahmen entgegen.
Gerne laden wir hierzu auch zu einem persönlichen Gespräch ein, um dies mit einem verantwortlichen Entscheider zu besprechen. Zu diesem Gespräch beabsichtigen wir,
ebenfalls das Polizeipräsidium Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen einzuladen.
Wir würden eine zeitnahe Antwort sehr begrüßen, da wir vorhaben, uns in Kürze an die öffentlichen Medien und Magazine zu wenden, um diesen Sachverhalt öffentlich zu machen.
Die Antwort:
Zitat:
zur Durchführung von bundesweiten Straßenkontrollen, die grundsätzlich auch an Wochenenden und an Feiertagen stattfinden, waren im Jahr 2012 beim Bundesamt für Güterverkehr 245 Stellen besetzt.
Insgesamt wurden 606.099 Fahrzeuge auf die Einhaltung der Vorschriften verschiedener Rechtsgebiete kontrolliert.
Selbstverständlich werden hierbei auch die Kabotagebestimmungen durch den Straßenkontrolldienst überwacht.
Die Kontrolle der Kabotagebestimmungen sind Teil der GüKG-Kontrollen.
Allein in diesem Rechtsgebiet wurden 108.837 Fahrzeuge von EU-Unternehmen kontrolliert, dabei wurden 484 Verstöße festgestellt.
Im Vergleich dazu wurden 98.282 Fahrzeuge gebietsansässiger Unternehmen kontrolliert und 52 Verstöße festgestellt.
Für eine Änderung seiner Kontrollpraxis sieht das Bundesamt aktuell keinen Anlass.
Viele Grüße
Horst Roitsch
Achtung, ich habe persönlich die Erlaubnis von Herrn Jo Knape, Vorstandsmitglied der KFG Gewergschaft erhalten und darf den Artikel hier so weiterverbreiten
Leiter Presse- & Öffentlichkeitsarbeit
Werderstraße 34
50672 Köln
Sehr geehrter Herr Roitsch,
die KFG Kraftfahrergewerkschaft benötigt ihre Hilfe und Mitarbeit bezüglich der allgemeinen Kontrollsituation des gewerblichen Güterverkehrs.
Anlass unserer Anfrage ist folgender Sachverhalt:
Die EU-weit erlassenen Kabotageregelungen und Vorschriften werden ungenügend oder garnicht kontrolliert - soweit es an die KFG von Berufskraftfahrern herangetragen wurde.
Die Beobachtungen der Kraftfahrer:
die 4/7-Regelung der zur Zeit gültigen Kabotage wird von ausländischen Speditionen und Kraftfahrern weder eingehalten noch seitens der BAG kontrolliert.
An jedem Wochenende stehen auf unzähligen Autohöfen, Raststätten und Parkplätzen über ganz Deutschland verteilt ausländische LKW,
die nicht nur gegen das Verbot, ihre 45er-Wochenendruhezeit im LKW zu verbringen, verstoßen, sondern oftmals auch wochenlang innerhalb Deutschlands unterwegs sind.
Unzählige Gespräche mit Fahrerkollegen und auch eigene Recherchen habe ergeben, daß dieser Sachverhalt - soweit beobachtet - noch nie seitens der BAG kontrolliert wurde;
lediglich ein Bruchteil bei den normal üblichen Kontrollen auf den Autobahnen mag unter eine solche Kontrolle fallen.
Unsere Bitte:
Wir möchten gerne wissen, welche Dienststellen für diese Kontrollen zuständig sind und wie wird derzeit mit diesem Sachverhalt umgegangen wird. Da wir z.B. aus Niedersachsen erfahren haben,
daß nur 36 Fahrzeuge für Kontrollen im Außendienst unterwegs sind, liegt die Vermutung nahe, daß dieser Außendienst auch nur die angenehmste Arbeit macht, und weder nachts noch an den Wochenenden
auf Kontrollfahrt anzutreffen ist. Die Aussage, daß hier feste Dienstpläne und Arbeitszeiten vorliegen, ist für die Größe und die Konsequenzen des Kabotageproblems völlig unangemessen
und kann so nicht mehr hingenommen werden.
Die KFG Kraftfahrergewerkschaft wird dieses Problem in der nächsten Zeit verschärft beobachten und hierüber auch eine entsprechende Medienveröffentlichung vorantreiben,
um diesen ständigen Verstößen gegen EU-weite Richtlinien Nachdruck zu verleihen.
Wir möchten hiermit dem BAG Gelegenheit geben, zu diesem Sachverhalt Stellung zu nehmen und darzulegen, wie zur Zeit und in Zukunft mit dem Problem der Kabotageverstöße umgegangen wird.
Wir sehen hier einer detaillierten Ausführung ihrer geplanten Maßnahmen entgegen.
Gerne laden wir hierzu auch zu einem persönlichen Gespräch ein, um dies mit einem verantwortlichen Entscheider zu besprechen. Zu diesem Gespräch beabsichtigen wir,
ebenfalls das Polizeipräsidium Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen einzuladen.
Wir würden eine zeitnahe Antwort sehr begrüßen, da wir vorhaben, uns in Kürze an die öffentlichen Medien und Magazine zu wenden, um diesen Sachverhalt öffentlich zu machen.
Die Antwort:
Zitat:
zur Durchführung von bundesweiten Straßenkontrollen, die grundsätzlich auch an Wochenenden und an Feiertagen stattfinden, waren im Jahr 2012 beim Bundesamt für Güterverkehr 245 Stellen besetzt.
Insgesamt wurden 606.099 Fahrzeuge auf die Einhaltung der Vorschriften verschiedener Rechtsgebiete kontrolliert.
Selbstverständlich werden hierbei auch die Kabotagebestimmungen durch den Straßenkontrolldienst überwacht.
Die Kontrolle der Kabotagebestimmungen sind Teil der GüKG-Kontrollen.
Allein in diesem Rechtsgebiet wurden 108.837 Fahrzeuge von EU-Unternehmen kontrolliert, dabei wurden 484 Verstöße festgestellt.
Im Vergleich dazu wurden 98.282 Fahrzeuge gebietsansässiger Unternehmen kontrolliert und 52 Verstöße festgestellt.
Für eine Änderung seiner Kontrollpraxis sieht das Bundesamt aktuell keinen Anlass.
Viele Grüße
Horst Roitsch
Achtung, ich habe persönlich die Erlaubnis von Herrn Jo Knape, Vorstandsmitglied der KFG Gewergschaft erhalten und darf den Artikel hier so weiterverbreiten
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