Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Lenk und Ruhezeit

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • Lenk und Ruhezeit

    Letzte Woche hat mich eine Verkehrskontrolle erwischt und ich hatte wohl vergessen immer auf Pause zu drücken, wenn ich stehe.
    Da ich aber eh nur "um die Kirchturmspitze" fahre mit dem Mischer, weiß ich nun nicht wie das gewertet wird, schließlich stehe ich ja ständig irgendwo länger rum, beim Beladen, auf der Baustelle beim Entladen oder beim Warten auf die Nächste Tour bzw. bei Großbetonnagen eben an der Pumpe ...

    WEiß jmd. was mich da strafentechnisch erwarten wird?
    Da ich selbständig bin, ist es wohl auch wieder noch was anderes ... aber so genau konnte sich der Kollege in blau auch nicht äußern... :10_1_138[1]:

  • #2
    Kann man pauschal schwer sagen, dazu müsste man wissen um wieviel du überzogen hast.
    Mal die Fahrerkarte ausgelesen oder fährst du Analog?
    Da müsstes du sehen, wieviel du drüber bist...

    Hier mal ein Link: http://www.lkw-recht.de/Transport/LK...eberschreitung
    MfG Brücken-Schupser

    Kommentar


    • #3
      naja ich hab mich irgendwie gar nicht richtig abgemeldet ... hab schon den digitalen drin ... ausgelesen war die Karte ... zum Glück ... aber das findet man ja straftechnisch .. naja mal schauen ... abwarten und Tee trinken
      danke für den Link

      Kommentar


      • #4
        Moin Trommelhorst,

        die frage des wie oft also häufigkeit ist auch relevant. ich meine ich las mal was inner kostenlosen brummibroschüre bzgl straf/bußgeldkatalog von wg. übern Daumen gepeilt pro falsch/ nicht korrekt eingelegter Pause bzw. Lenkzeitüberschreitung/ Pausenvergehen ca 80 €uronen gibt da vermut ich mal aber auch ermessensspielräume ...

        [mögl verstösse/ Auffälligkeiten in vergangenheit könnten theoretisch auch ne rolle spieln)


        da du selbstständig bist wird - vermute ich mal - dir das tendenziell zum nachteil gereicht, von wg du bist ja auch dein AG und der kann ja hinreichenderweise - muss nicht notwendigerweise -synchron ebenso mitfällig für verstösse zur kasse gebeten werden.

        (ist auch die Frage wie/ wer wo dein fall nun bearbeitet wird ob gewerbeaufsicht oder...)

        Ausserdem altes Peter/Politiker/Karriere/ Beamtengesetz wer sich bewegt/ was (inkl Fehler und Leistung) arbeitet/macht/tut statt nur zu reden, is irgendwo und -wie immer der Dumme

        nur mal so zu deiner Info

        Gruss

        Edit:korrektur
        Aus Momo von M. Ende:

        "Aber Zeit ist Leben.
        Und das Leben wohnt im Herzen.
        Und je mehr die Menschen daran sparten, desto weniger hatten Sie."

        Kommentar


        • #5
          Zitat von Trommelhorst Beitrag anzeigen
          WEiß jmd. was mich da strafentechnisch erwarten wird?
          Ich hätte nicht einmal eine Anzeige geschrieben wenn bei bereinigter Auswertung (alle Standzeiten werden als Ruhezeiten bzw. LZU gewertet) keine Verstöße gegen die grundsätzlichen Regeln der LuRZ festzustellen sind....

          Ansonsten dürfte es bei "unterlassener Betätigung des Aktivitätenschalters (früher: "Zeitgruppenschalter")" bleiben. Die zu erwartende Geldbuße sollte sich im unteren dreistelligen Bereich bewegen.

          Kommentar


          • #6
            dank euch für die Auskunft ... ich halt euch aufm laufenden wenn ich was genaues weiß

            Kommentar


            • #7
              Hallo,

              Da ich neu bin im Geschäft und da immer noch nicht so ganz durch sehe, was die Schichtzeit angeht.

              also wenn ich 9 Std Pause mache dürfte ich doch 13 Std Arbeiten oder 15? oder war das mit den 15 Std bei 11 Std Pause.?

              sagen wir mal so, ich fange um 7.00 Uhr an dann wäre doch für mich um 22.00 Uhr komplett Feierabend oder ?

              Kommentar


              • #8
                Vielleicht hilft dir das hier weiter : http://www.brummionline.com/forum/sh...ht=Schichtzeit , http://www.brummionline.com/forum/sh...ht=Schichtzeit , http://www.brummionline.com/forum/sh...ht=Schichtzeit , http://www.brummionline.com/forum/sh...ht=Schichtzeit

                Es gibt keine Schichtzeit sondern nur 24 Std Zeiträume.Innerhalb von 24 Std musst du deine Tagesruhezeit machen.Zusätzlich musst du aber auch die Vorschriften die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes beachten.
                Schau dir am besten auch mal die Gesetzestexte zu Sozialvorschriften,Lenk und Ruhezeiten und Arbeitszeitgesetz an.
                Zuletzt geändert von Speedy79; 08.07.2013, 19:03.
                Sei immer wie du bist und verrate dich nicht selber!:)

                Kommentar


                • #9
                  Du machst noch vor Ablauf von 13 Std Feierabend. Jetzt kannst du 11 Std stehen. Stehst du nur 9 Std hast du deine erste Verkürzung. Machst du vor Ablauf von 15 Std Feierabend. Dann hast du auf 9 Std verkürzt. Egal wie lange du tatsächlich stehst. Auch wenn du tatsächlich 18 Std oder so gestanden hast. Es geht darum was du in dem Zeitraum von Arbeitsbeginn in den nachsten 24 Std machst.

                  Kommentar


                  • #10
                    Also wenn ich 11 Stunden ruhe mache kann ich nach meinen 11 Stunden 13 Stunden arbeiten da ist meine 9 Stunden lenk zeit mit drin also wenn ich um 7 uhr anfange wäre kurz vor 20 uhr Feierabend?!

                    Kommentar


                    • #11
                      Zitat von YOYO Beitrag anzeigen
                      Also wenn ich 11 Stunden ruhe mache kann ich nach meinen 11 Stunden 13 Stunden arbeiten da ist meine 9 Stunden lenk zeit mit drin also wenn ich um 7 uhr anfange wäre kurz vor 20 uhr Feierabend?!
                      Tut mir leid, ich kann schlecht erklären. Wenn Du um 7 Uhr beginnst, muß deine Arbeit und deine Pause bis zum nächsten morgen um 7 Uhr (24 Std) erledigt sein. Das würde bedeuten, daß du wenn du um 20 Uhr Feierabend machst, bis morgens um 7 Uhr 11 Std Pause machen könntest. Du darfst aber (wäre aber unsinnig) diese Pause auf 9 Std verkürzen. Dann müßtet du diesen 24 Std Zeitraum der dann um 5 Uhr beendet wäre als erste Verkürzung in der Woche rechnen.

                      Ich hoffe das war etwas verständlicher.

                      Kommentar


                      • #12
                        Zitat von YOYO Beitrag anzeigen
                        Also wenn ich 11 Stunden ruhe mache kann ich nach meinen 11 Stunden 13 Stunden arbeiten da ist meine 9 Stunden lenk zeit mit drin also wenn ich um 7 uhr anfange wäre kurz vor 20 uhr Feierabend?!
                        Du zäumst das Pferd falsch herum auf...entscheidend ist,was du vor einer Tagesruhezeit gemacht hast...
                        Nach einer Tages-/Wochenruhezeit beginnt ein neuer 24-Stunden-Abschnitt

                        Kommentar


                        • #13
                          Moinsen Gemeinde!!
                          YOYO bist Du neu im Gschäft oder nur neu im Forum??
                          Wenn Du neu im Geschäft bist, also ein Neueinsteiger im gewerblichen Güterkraftverkehr, dann hattest Du doch die Modulschulung gehabt. Richtig??
                          Frage von mir: warst Du immer Kreide holen oder warum hast Du das nicht verstanden und wenn es so ist das Du es nicht verstanden hast, dann ist das keine Schande, also verstehe mich bitte nicht falsch, ich will Dich hier nicht anfeinden.
                          Das Problem in diesen Foren ist, das hier so "alte" Zossen wie ich auch einer bin und schon 27 Jahre am Fahren, nicht immer wirklich alles kapiert haben was da Neues an Gesetzen gibt und so die Antworten sehr vielfältig erscheinen. Daher würde ich Dir einen gut gemeinten Rat geben und frage lieber nicht hier im Forum was die LuRZ angeht, da ich hier schon die "tollsten" Erörterungen zu diesem Thema gelsen habe.
                          Schau in Deine Schulungsunterlagen und wenn es da nicht wirklich verständlich drin steht rufe Deinen Schulungs- oder Fahrlehrer an und lass es Dir noch mal in aller Ruhe erklären oder mach es wie ich und bestimmt auch viele andere ausgeschlaffene Chaufföre und such die nächste kölner Trachtentruppe (BAG) am Wegesrand und befrage die. Das gute daran ist, man merkt das in der Tracht auch ein Mensch steckt der nicht immer alles aus dem FF weis und man bekommt Input der was taugt.
                          Die Mannen vom BAG sind auch immer sehr hilfsbereit wenn wir von der fahrenden Zunft auf einem Parkplatz persönlich, freundlich und nett, wie wir ja alle sind ;-)), mit einer Frage an sie heran treten.
                          Nur so als freundlicher Tipp von mir, hier waren schon einige richtige Ansätze, aber auch genauso viel Bullshit ;-)
                          Gute Fahrt und liebe Grüße!!
                          Canada66!!
                          Weil wir alle im selben Boot sitzen, ist es gut das nicht alle auf der selben Seite sind.

                          Kommentar


                          • #14
                            Ja bin komplett neu im Geschäft :-D

                            Ja naja so wirklich was mit bekommt man da kaum in der Schulung.

                            Wo ich ja jedes m durcheinander komme ist mit der Schicht mir wurde gesagt das man 13 Std oder 15 Std am tag arbeiten kann und dann die Schicht zunende ist.

                            Kommentar


                            • #15
                              Um dich endgültig zu verwirren. Wenn du 15 Stunden 3 mal die Woche und dann 2 mal 13 Std arbeitest, Wie willst du dann mit den maximal erlaubten 48 Stunden Arbeitszeit pro Woche nach dem Gesetzt für regelmäßige Arbeitszeiten zurechtkommen?

                              Du hast ja so Hefte zu den einzelnen Themen bekommen. Da solltest Du noch einmal bei den Lenk- und Ruhezeiten genau nachlesen.

                              Kommentar

                              Werde jetzt Mitglied in der BO Community

                              Einklappen

                              Online-Benutzer

                              Einklappen

                              111057 Benutzer sind jetzt online. Registrierte Benutzer: 17, Gäste: 111040.

                              Mit 180.403 Benutzern waren am 29.03.2024 um 17:05 die meisten Benutzer gleichzeitig online.

                              Ads Widget

                              Einklappen
                              Lädt...
                              X