Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Kurierfahrer bracut HILFEEEEEE bitte :-)

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • #46
    Wenn im Zusatztext unten nichts anderes steht eigentlich schon. Ab 2,8t im entgeltlichen Güterverkehr sind Tagfahrprotokolle zu führen und somit LuR ein zu halten. Wenn dies übrigens tatsächlich nicht gemacht wurde und unrechtmäßig ist, dann werden die Freunde von der BAG, nach meinen Info's zumindest, die Arbeitszeit schätzen (oder irgendwie ne Pauschale ziehen) und auf 22Tage zurück rechnen. Was dabei herauskommt ist dann glaube ich ein finanzieller Nah-Ruin aber man möge mich bitte korrigieren wenn ich mich irre. Das einzige was ich nicht weiß ist, wie eine Ablastung eingetragen ist. Ab bei der ZGm oder unten im Zusatztext. Aber wie gesagt: Wenn da nichts steht = Schlecht! weil LuR nach zu weisen sind.

    Kommentar


    • #47
      Zitat von Jesiwi Beitrag anzeigen
      Wenn im Zusatztext unten nichts anderes steht eigentlich schon. Ab 2,8t im entgeltlichen Güterverkehr sind Tagfahrprotokolle zu führen und somit LuR ein zu halten. Wenn dies übrigens tatsächlich nicht gemacht wurde und unrechtmäßig ist, dann werden die Freunde von der BAG, nach meinen Info's zumindest, die Arbeitszeit schätzen (oder irgendwie ne Pauschale ziehen) und auf 22Tage zurück rechnen. Was dabei herauskommt ist dann glaube ich ein finanzieller Nah-Ruin aber man möge mich bitte korrigieren wenn ich mich irre. Das einzige was ich nicht weiß ist, wie eine Ablastung eingetragen ist. Ab bei der ZGm oder unten im Zusatztext. Aber wie gesagt: Wenn da nichts steht = Schlecht! weil LuR nach zu weisen sind.
      Wie oben schon angeführt, sind die Lenk- und Ruhezeiten für Fahrzeuge über 2,8 t zul. Gesamtmasse einzuhalten. Wobei ich nicht ganz nachvollziehen kann, was entgeltlicher Güterverkehr sein soll. Gibt es auch einen unentgeltlichen Güterverkehr? Die Fahrpersonalverordnung spricht nur davon, dass ein Fahrzeug zur Güterbeförderung geeignet sein muss.
      Es ist schon eine ziemlich abenteuerliche Annahme, bei fehlenden Nachweisen würden die Zeiten geschätzt. Das mag vielleicht im Bereich Steuerwesen so sein, wenn man seine Steuererklärung nicht abgegeben hat, aber nicht im Fahrpersonalrecht. Hier spielt nur die Frage eine Rolle, ob eine Kontrolle möglich, erschwert oder gar unmöglich ist. Stundenschätzungen finden nicht statt und es existiert auch keine Stundenpauschale.

      Gruß

      McFly

      Kommentar


      • #48
        Ich führe halt selber ein Stundenbuch. Das ist interessant so viel ich weiss gilt die ausnahme ja nur für handwerksbetriebe oder so. Man kann sich ja vorstellen das nach 13 Stunden die konzentration nachlässt..

        Kommentar


        • #49
          Na entschuldige Herr McFly, dass ich nicht ganz so bewandert bin wie du. Aber kannst du mir mal den gefallen tun und kritiken und das Audecken von Wissenslücken mal in einer weniger arroganten Art dar zu bieten?

          Was das Wort "entgeltlicher Güterverkehr" so habe ich wohl aus versehen die Definition des Güterverkehrs mit dessen Beschreibung vermischt die da lautet: "Güterkraftverkehr ist die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Gütern" (Quelle GKV) also verzeih mir diesen fatalen Fehler. Ich werde umgehend meine Mutter benachrichtigen, dass sie in ihrer Erziehung versagt hat *kopfschüttel*
          Was das schätzen anbelangt so war das wohl auch eine irrige Annahme aber was stimmt, ist, dass, wenn man die 28Tage nicht nachweisen kann, auf die Werktage zurück gerechnet wird. Und da gehen BAG und Polizei bzw. das Gericht (auch hier möge man mich nicht auf die Institution festnageln) wohl von 22Tagen aus die sie mit einem entsprechenden Straf oder Verwarnungsgeld belegen(oder wie auch immer unser Herr McFly es in seiner unendlichen Weisheit nennen wird). Das sind zumindest die Erzählungen mehrerer Kurier-Kollegen die sich seltsamerweise alle decken oder zumindest ähneln.

          Da wir aber hier nen Profi im Forum haben der immer gern alles genau macht, möge er uns nochmal erzählen, wie es denn genau von statten geht! Danke im Vorraus, dass iro Gnaden sich herab begeben um uns zu erleuchten.

          PS: Man möge mir meinen Sarkasmus verzeihen aber bei fast jedem Kommentar den ich bisher von McFly gelesen habe, erkenne ich stets nur Arroganz die er aus seinem (durchaus) beachtlichen Wissen dieses Berufes bezieht. Ich kenne auch andere schlaue Menschen die es aber geschafft haben mit beiden Beinen auf dem Boden zu stehn, daher widert es mich einfach an wenn jemand so abhebt. Und nun möge er sich über mir auskotzen
          :10_1_138[1]:

          PS: da fällt mir doch gerade ein. Transport von Gütern welcher nicht bezahlt wird nennt man doch auch Güterverkehr und dieser ist unentgeltlich. Aber ich nenne dafür gerne auch den korrekten Namen: Werksverkehr.

          Kommentar


          • #50
            Jesiwi den McFly als arrogant zu bezeichnen finde ich dann doch etwas übertrieben und nicht ganz fair. Er tut eigentlich nichts anderes als das er versucht falsche Ausdrücke und Aussagen nach seinem besten Wissen und Gewissen zu korrigieren um Missverständnisse zu vermeiden. Falsche Annahmen und falsch verstandene Aussagen verbreiten sich schneller als alles andere........

            Man sollte in geschriebene Texte nicht mehr interprtieren als nötig........
            Sei immer wie du bist und verrate dich nicht selber!:)

            Kommentar


            • #51
              In diesem Fall, bin ich aber der Meinung, dass er ein Arrogantes Verhalten an den Tag gelegt hat. Ich gestehe aber gerne zu, dass es nicht auf seine grundlegende Wesensart zutrifft. Dies kann ich noch nicht beurteilen. ICh hätte meine Aussage nicht so verallgemeinern sondern mich mehr auf den direkten Post beziehen sollen. Um ehrlich zu sein ist es dieser Thread und ein weiterer der mir mit seiner Art der SChriftführung sauer aufstößt aber belassen wir das und konzentrieren wir uns wieder auf das Thema.

              Kommentar


              • #52
                Zitat von Jesiwi Beitrag anzeigen
                Na entschuldige Herr McFly, dass ich nicht ganz so bewandert bin wie du.
                Natürlich entschuldige ich das. Wissen muss man sich erarbeiten. Das saugt man nicht mit der Muttermilch auf. Das gilt natürlich auch für mich.

                Zitat von Jesiwi Beitrag anzeigen
                Was das schätzen anbelangt so war das wohl auch eine irrige Annahme aber was stimmt, ist, dass, wenn man die 28Tage nicht nachweisen kann, auf die Werktage zurück gerechnet wird. Und da gehen BAG und Polizei bzw. das Gericht (auch hier möge man mich nicht auf die Institution festnageln) wohl von 22Tagen aus die sie mit einem entsprechenden Straf oder Verwarnungsgeld belegen(oder wie auch immer unser Herr McFly es in seiner unendlichen Weisheit nennen wird). Das sind zumindest die Erzählungen mehrerer Kurier-Kollegen die sich seltsamerweise alle decken oder zumindest ähneln.
                Wie die Behörde das nun von der Höhe der Geldbuße her handhabt, liegt alleine in deren Ermessen. Eine Regel aufzustellen wird mir da nicht gelingen. Was aber nicht gemacht wird, das ist das Arbeiten mit Schätzungen. Es wird auch nicht unterschieden zwischen Werktagen und Kalendertagen. Die Nachweispflicht besteht fortlaufend für jeden Tag, da ja nicht nur die Lenkzeiten sondern auch die Ruhezeiten nachweispflichtig sind. Bußgelder werden meist nicht unterwegs verhängt, wenn Nachweise grundsätzlich nicht vorhanden sind. Das wird regelmässig weitergegeben an die entsprechenden Behörden. Verstöße gegen die Sozialvorschriften verjähren erst nach 1 bzw. 2 Jahren. D.h. die Behörde kann, wenn sie will, noch weiter zurückgehen und die entsprechenden Nachweise anfordern, die letztendlich nicht vorhanden sind. Es könnte also ziemlich teuer werden, muss es aber nicht. Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass der Fahrer zwar ein moderates Bußgeld zahlen muss, der Unternehmer hingegen ein ziemlich fettes.
                Der Bußgeldkatalog für Verstöße gegen die Sozialvorschriften sieht für jeden Tag, an dem die Aufzeichnungen nicht richtig oder nicht vollständig geführt wurden, folgendes Bußgeld vor, wenn eine Kontrolle dadurch nicht möglich ist: 150 Euro für den Fahrer und 300 Euro für den Unternehmer.
                Das alles hat nur Gültigkeit für Verfehlungen nach der Fahrpersonalverordnung, für die auch der Fahrer mit in der Verantwortung steht. Verstöße nach dem Arbeitszeitgesetz oder Arbeitszeitrichtlinien hat alleine der Arbeitgeber zu verantworten und diese bedürfen hier deshalb nicht der näheren Erklärung.

                Zitat von Jesiwi Beitrag anzeigen
                PS: da fällt mir doch gerade ein. Transport von Gütern welcher nicht bezahlt wird nennt man doch auch Güterverkehr und dieser ist unentgeltlich. Aber ich nenne dafür gerne auch den korrekten Namen: Werksverkehr.
                Auch der Werksverkehr ist Teil des Güterverkehrs. Dass dieser Werksverkehr aber unentgeltlich stattfindet, ist so nicht richtig. Manche Firmen schreiben ihren Kunden gesonderte Rechnungen für den Transport. Andere Firmen hingegen bieten ihre Waren frei Haus an und arbeiten die Transportkosten mit in die Kalkulation der Ware ein. Egal auf welche Weise das gehandhabt wird, ist diese Art des Güterverkehrs nicht unentgeltlich.
                Werksverkehr definiert sich anders. Hier werden eigene Waren mit eigenen Fahrzeugen transportiert, um es mal ganz kurz zu formulieren.

                Gruß

                McFly

                Kommentar


                • #53
                  Zitat von Jesiwi Beitrag anzeigen
                  Na entschuldige Herr McFly, dass ich nicht ganz so bewandert bin wie du. Aber kannst du mir mal den gefallen tun und kritiken und das Audecken von Wissenslücken mal in einer weniger arroganten Art dar zu bieten?

                  Da wir aber hier nen Profi im Forum haben der immer gern alles genau macht, möge er uns nochmal erzählen, wie es denn genau von statten geht! Danke im Vorraus, dass iro Gnaden sich herab begeben um uns zu erleuchten.

                  PS: Man möge mir meinen Sarkasmus verzeihen aber bei fast jedem Kommentar den ich bisher von McFly gelesen habe, erkenne ich stets nur Arroganz die er aus seinem (durchaus) beachtlichen Wissen dieses Berufes bezieht. Ich kenne auch andere schlaue Menschen die es aber geschafft haben mit beiden Beinen auf dem Boden zu stehn, daher widert es mich einfach an wenn jemand so abhebt. Und nun möge er sich über mir auskotzen
                  Ich kann einen derartigen Protest und die Kritik an einem recht sachkundigen Forenmitglied nicht ganz nachvollziehen.
                  Festzustellen ist allerdings, daß Fachwissen auf einem gewissen Niveau von unten betrachtet gern fälschlicherweise als Arroganz bezeichnet wird.
                  "Wer die Wahrheit sagt, braucht ein schnelles Pferd"

                  chinesisches Sprichwort

                  Kommentar


                  • #54
                    unentgeldlicher güterverkehr, geht bis 7,49 tonnen.

                    wenn man seinen nachbar, seine verwandten, zum beispiel die möbel beim umzug fährt.
                    viele sagen hier auch Privatfahrten zu.

                    im kurierdienst wird dieses gerne angewandt, damit der fahrer seine lenk und ruhezeiten einhält.

                    im arbeitsvertrag seht dann, Arbeits -beginn -ende, sowie der ort ist standort des fahrzeuges,
                    (lassen wir mal die rechtmäßigkeit aussen vor.)
                    das heißt der fahrer fahrt seine tour unter einhaltung von der LuR. macht denn feierabend,
                    denn fährt er untengeltlich, mit den fahrzeug unter einer privat fahrt, vom letzten kunden. nach hause.

                    gerne auch als privatfahrt, untengeltlich, von zu hause, zum depo zum laden.

                    die schwarzen Arbeitgeber ziehen dann sogar noch was vom gehalt ab, weil man bekommt ja das fahrzeug mit nach hause.

                    Kommentar

                    Werde jetzt Mitglied in der BO Community

                    Einklappen

                    Online-Benutzer

                    Einklappen

                    98691 Benutzer sind jetzt online. Registrierte Benutzer: 35, Gäste: 98656.

                    Mit 100.487 Benutzern waren am 12.10.2023 um 11:51 die meisten Benutzer gleichzeitig online.

                    Ads Widget

                    Einklappen
                    Lädt...
                    X