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  • Fahrerkarte auslesen

    Hallo Kollegen,
    habe Schwierigkeiten mit meiner ex Firma zwecks Auslesen der Fahrerkarte habe am 4 Januar den Lkw das letzte mal bewegt und dann die Fahrerkarte ausgelesen. Da aber mein Aufhebungsvertrag erst am 11 Januar zu Ende war benötigt die Firma noch Daten bis zum 11 Januar obwohl ich seit dem 4 Januar nicht mehr gefahren bin. Ist das korrekt bzw. wo soll ich die Fahrerkarte Auslesen lassen, meine neue Firma hat glaube ich gar kein Gerät zu Auslesen da wir mit selbstfahrenden Arbeitsmaschinen weder Fahrerkarte noch Tachoscheibe benötigen.

    Gruß Martin

  • #2
    Also wenn du am 4.Januar das letzte mal gefahren bist sollte deine Firma das doch eigentlich wissen.Hast du die letzten Tage bis Ende des Vertrags überhaupt noch gearbeitet oder hast du eine schriftliche Freistellung bekommen?
    Die Firma brauch auf jedenfall genau wie der Fahrer einen lückenlosen Nachweiss der Daten. Also ich glaube schon das der AG für den Zeitraum der Beschäftigung einen Anspruch auf die Daten der Fahrerkarte hat.
    Eigentlich muss die Firma aber auch regelmässig die Fahrtenschreiber auslesen, kann man aus diesen Daten nicht erkennen wann wer mit welchem Fahrzeug gefahren ist?Bin mir da jetzt nicht sicher da ich nicht weiss welche Daten da beim Auslesen der Geräte angezeigt werden.
    Wenn du die Möglichkeit hast fahr doch einfach bei deiner alten Firma vorbei und lass die Karte nochmal auslesen,sollte doch eigentlich kein Problem sein.
    Sei immer wie du bist und verrate dich nicht selber!:)

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    • #3
      Hallo Speedy 79,

      Das Problem ist nur ich wohne in München und meine ex Firma ist in Waiblingen, der Chef meinte ich sollte Ihm meine Fahrerkarte schicken und er würde sie dann selber auslesen das mache ich aber nicht.

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      • #4
        Kann ich verstehen ich würde meine Fahrerkarte auch nicht aus der Hand geben und schon gar nicht per Post schicken......
        Frag deinen Ex Chef mal ob ihm nicht die Daten von den Fahrtenschreibern der Fahrzeuge reichen..........
        Sei immer wie du bist und verrate dich nicht selber!:)

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        • #5
          Gute Idee es müßten doch die gleichen Daten im Massenspeicher sowie auf der Fahrerkarte stehen. Danke für de Tipp.

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          • #6
            @Martin,
            geh zu 'ner Spedi bei dir um die Ecke,schmeiss 3 Euro in die Kaffeekasse,lass die Karte auslesen und die Daten gleich per Mail an die Ex-Firma schicken.Fertig.
            "Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,dass er tun kann,was er will,sondern dass er nicht tun muss,was er nicht will."
            Jean Jacques Rousseau

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            • #7
              @ontheroadagain gibt genug Firmen die sowas nicht machen........
              Sei immer wie du bist und verrate dich nicht selber!:)

              Kommentar


              • #8
                @Speedy-immer positiv denken!: Oppss:
                "Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,dass er tun kann,was er will,sondern dass er nicht tun muss,was er nicht will."
                Jean Jacques Rousseau

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                • #9
                  Zitat von Martin1 Beitrag anzeigen
                  Hallo Kollegen,
                  habe Schwierigkeiten mit meiner ex Firma zwecks Auslesen der Fahrerkarte habe am 4 Januar den Lkw das letzte mal bewegt und dann die Fahrerkarte ausgelesen. Da aber mein Aufhebungsvertrag erst am 11 Januar zu Ende war benötigt die Firma noch Daten bis zum 11 Januar obwohl ich seit dem 4 Januar nicht mehr gefahren bin. Ist das korrekt bzw. wo soll ich die Fahrerkarte Auslesen lassen, meine neue Firma hat glaube ich gar kein Gerät zu Auslesen da wir mit selbstfahrenden Arbeitsmaschinen weder Fahrerkarte noch Tachoscheibe benötigen.

                  Gruß Martin
                  Wenn du für den alten Chef nach dem Auslesen der Fahrerkarte keinen Lkw mehr bewegt hast, hat er bereits alles, was er braucht. Es ist kein Sinn erkennbar, warum jemand darauf besteht, NICHTS runterzuladen bzw. zu kopieren. An deiner Stelle würde ich das Ersuchen deines alten Arbeitgebers ignorieren.

                  Gruß

                  McFly

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                  • #10
                    Eventuell verfolgt der alte AG ja auch andere Absichten. Zwar ist Martin am 04. Januar das letzte Mal für seinen alten AG gefahren, aber offiziell endete das Arbeitsverhältnis erst am 11. Januar. Ich gehe mal davon aus, dass es in der Aufhebungsvereinbarung keine Freistellung zwischen dem 04. und 11. Januar gegeben hat. Das bedeutet, Martin hätte in diesem Zeitraum dem AG zur Verfügung stehen müssen. Sollte Martin in diesem Zeitraum aber für einen anderen / Dritten gefahren sein, so könnte er sich vertragswidrig verhalten haben und vom ehemaligen AG eventuell Probleme bekommen. Falls Martin in diesem Zeitraum seine Fahrerkarte nicht benutzt hat, sehe ich auch kein Problem, dem alten AG die Daten zu überlassen.

                    Gruß Ragnar

                    Kommentar


                    • #11
                      Zitat von Ragnar Benson Beitrag anzeigen
                      Eventuell verfolgt der alte AG ja auch andere Absichten. Zwar ist Martin am 04. Januar das letzte Mal für seinen alten AG gefahren, aber offiziell endete das Arbeitsverhältnis erst am 11. Januar. Ich gehe mal davon aus, dass es in der Aufhebungsvereinbarung keine Freistellung zwischen dem 04. und 11. Januar gegeben hat. Das bedeutet, Martin hätte in diesem Zeitraum dem AG zur Verfügung stehen müssen. Sollte Martin in diesem Zeitraum aber für einen anderen / Dritten gefahren sein, so könnte er sich vertragswidrig verhalten haben und vom ehemaligen AG eventuell Probleme bekommen. Falls Martin in diesem Zeitraum seine Fahrerkarte nicht benutzt hat, sehe ich auch kein Problem, dem alten AG die Daten zu überlassen.

                      Gruß Ragnar
                      Diese Variante ist spekulativ und hat nichts mit der Pflicht zu tun, die Fahrerkarte auslesen zu lassen.

                      Gruß

                      McFly

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