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    Hallo,
    hab mal ne Frage, was stellt man sich von einen Tiertransportführerschein vor und wo bekommt man so einen

    Gruß Martin

  • #2
    Befähigungsnachweis Tiertransporte; Nutztiere

    Seit Januar 2008 muss beim Straßentransport von Nutztieren über 65 km ein EU-einheitlicher Befähigungsnachweis mitgeführt werden, wenn der Transport im Rahmen einer wirtschaftlichen Tätigkeit erfolgt (EU-VO 1/2005). Der bisherige Sachkundenachweis nach § 13 TierschutztransportVO gilt nicht mehr.

    Für wen ist die Teilnahme am Lehrgang mit abschließender Prüfung vorgeschrieben?
    • für Fahrer und Betreuer von Straßentransporten von Hausrindern, Hausschafen, Hausziegen, Hausschweinen oder Pferden inkl. pferdeartigen Tieren (Ausnahme: Transporte bis 65 km).
    • Nicht nur gewerbliche Fahrer sind betroffen! Es ist ausreichend, wenn mit dem Transport ein Gewinn/Verlust entsteht oder ein Gewinn angestrebt wird. Entscheidend für eine wirtschaftliche Tätigkeit ist z. B., ob eine steuerliche Veranlagung oder Eintragung in ein öffentliches Register vorliegt (z. B. Landwirte beim Transport der eigenen Tiere, Reitvereine, therapeutische Reitbetriebe, Fahrten zu Auktionen, Fahrten zu überregionalen Turnieren).
    • Ein Befähigungsnachweis ist nicht erforderlich für Hobbytierhalter/Transporte zu Hobbyzwecken.

    Hinweis: Personen mit "altem Sachkundenachweis" oder mit vor 2007 erworbenen Abschlüssen (Fleischer, Ausbildungsrichtung Schlachten, Landwirt, Pferdewirt, Tierpfleger/Tierwirt, Tierarzt) können den Befähigungsnachweis nach erfolgreicher Teilnahme an einem halbtägigen Ergänzungslehrgang ebenfalls bei der DEULA erwerben (Abschlüsse ab 2007 werden von den Veterinärämtern meistens als Voraussetzung zum Befähigungsnachweis anerkannt).
    Die praktische Prüfung (ein Amtstierarzt kontrolliert einen Verladevorgang) kann aus organisatorischen Gründen nicht bei der DEULA Freren abgenommen werden. Diese können Sie, möglichst im Rahmen einer Routinefahrt, z. B. am Schlachthof, vor einem Amtstierarzt ablegen. Bitte sprechen Sie dies schon frühzeitig mit Ihrer Firma bzw. dem zuständigem Veterinäramt ab. Auf Wunsch kann das Veterinäramt bei der DEULA Informationen zur theoretischen Prüfung erhalten.
    Lehrgangsinhalte sind:
    • Warum ein Befähigungsnachweis für Tiertransporteure
    • Grundkenntnisse des Körperbaus, der Körperfunktion, der Bedürfnisse und des Verhaltens von einzelnen Tierarten (Rind, Schwein, Schaf, Ziege, Pferd)
    • Auswirkungen von Belastungen, Stressbewältigung
    • Treiben und Leiten von Tieren, Be- und Entladen, Arbeitssicherheit
    • Anforderungen an Transportfahrzeuge (kurze und lange Beförderung)
    • Rechtliche Vorschriften
    • Auswirkungen der Fahrweise auf Tiere und Fleisch
    • Beurteilung der Transportfähigkeit
    • Verhalten bei Zwischenfällen, Nottötungen von Tieren, Erste Hilfe
    • Versorgung und Pflege von Tieren

    Für die bestandene theoretische Prüfung erhalten Sie von uns eine Bescheinigung, die bundesweit gilt. Diese Bescheinigung reichen Sie wiederum, zusammen mit der Bescheinigung der praktischen Prüfung bei Ihrem zuständigen Veterenäramt ein und Sie erhalten von dort den gewünschten "Führerschein" in deutscher und englischer Sprache. Dieser muss bei allen Transporten mitgeführt werden und kann bei schweren Verstößen eingezogen werden.
    Voraussetzungen:
    Für die erfolgreiche Teilnahme am Lehrgang und der theoretischen Prüfung sind gute Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift erforderlich. Falls Sie keine ausreichenden Sprachkenntnisse haben, informieren Sie uns bitte entsprechend auf dem Anmeldeformular (ggf. beauftragen wir einen Dolmetscher)
    Für Anfänger wird im Vorfeld des Lehrgangs ein mehrwöchiges Praktikum unter sachkundiger Anleitung empfohlen.
    Quelle : http://www.deula-freren.de/freren-ni..._seminardb_pi1[showUid]=5&cHash=d5c50641d9b9aae02646012ed23161a6

    Meistens kann auch die jeweilige zuständige Landwirtschaftskammer darüber Auskunft geben wer wo was schult
    Sei immer wie du bist und verrate dich nicht selber!:)

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