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Aushilfsfahrer, Digitaler Tacho, Nachtrag

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  • Aushilfsfahrer, Digitaler Tacho, Nachtrag

    Hallo zusammen,

    ich bin hauptberuflich Programmierer und fahre seit einem guten Jahr als Aushilfsfahrer einen Silozug auf 400 EUR Basis. Je nach Auftragslage fahre ich abends eine Tour mit 3 bis 4 Stunden, manchmal auch mehrere Tage hintereinander, aber jetzt im Winter zum Teil auch mehrere Wochen gar nicht. Ich habe eine Bescheinigung des Arbeitgebers, daß ich als Aushilfsfahrer beschäftigt bin, und diese Bescheinigung führe ich auch mit.

    Wenn ich hin und wieder auch mal einen etwas neueren LKW fahren darf, nervt mich der Digitale Tacho jedesmal mit der Frage nach dem Nachtrag. Ich verstehe ja, daß ein Stammfahrer dann sonstige Arbeitszeiten seit der letzten Fahrt erfassen und somit alles lückenlos dokumentieren kann.

    Was aber sollte ich nachtragen? Etwa meine Arbeitszeiten aus meiner hauptberuflichen Tätigkeit? Ich habe deswegen seit geraumer Zeit darauf verzichtet, einen Nachtrag einzugeben, bin allerdings (toi, toi, toi) noch nie kontrolliert worden.

    Bekomme ich möglicherweise deswegen bei einer Kontrolle trotz meiner Aushilfsfahrer-Bescheinigung Probleme und sollte doch besser einen Nachtrag machen? Wenn ja, dann gleich die Zusatzfrage: Wofür bekommt man dann die Auswahl Ja/Nein überhaupt angeboten, oder anders gefragt, in welchen Situationen kann man denn überhaupt gefahrlos auf einen Nachtrag verzichten?

    Ich bin für jede Antwort dankbar.

    Georg

  • #2
    Hallo, ich bin in derselben Situation wie Du. Fahre auch nur als Aushilfsfahrer auf EUR 400-Basis. Durchaus mal 3 Tage am Stück, dafür dann aber auch manchmal 2 Wochen gar nicht. Für alle Nichtfahrzeiten bekomme ich die entsprechende Bescheinigungen vom Arbeitgeber. Um aber auch auf der Fahrerkarte eine lückenlose Dokumentation zu haben, mache ich immer die Nachträge. Wenn ich den Zug auf dem Hof abstelle ziehe ich die Karte und wenn ich wieder fahren soll, stecke ich die Karte sofort bei Ankunft. Somit ist die Nichtfahrzeit bei mir auch immer Ruhezeit/Pause. Der Nachtrag daher unkompliziert und ob ich diesen Nachtrag tatsächlich machen muss, obwohl ich die Bescheinigung habe, weiß ich nicht. Ich denke nur, schaden kann es ja nicht. Auf keinen Fall vermische ich meine 'normale' Tätigkeit mit der Fahrertätigkeit. Wie willst Du da die Nachträge machen und wie willst Du das nachher mit der gesetzlichen Arbeitszeit von 8 Stunden pro Tag hinkriegen ?

    Warum der Digitacho einem die Wahl läßt, ob man einen Nachtrag machen will oder nicht, kann ich auch nicht sagen. Denn ohne Nachtrag fehlt doch auf der Karte der Zeitraum.

    Gruß Ragnar

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    • #3
      Zitat von zug6662 Beitrag anzeigen
      Hallo zusammen,

      ...oder anders gefragt, in welchen Situationen kann man denn überhaupt gefahrlos auf einen Nachtrag verzichten?

      Ich bin für jede Antwort dankbar.

      Georg
      Hallo,

      einzig und allein hilft hier die EU-Bescheinigung vom Arbeitgeber (http://www.lkw-auskunft.com/dokument/EU-Formblatt.pdf)!
      Die Möglichkeit eines Nachtrags kannst Du dann mit "Nein" bestätigen.

      Die Möglichkeit eines manuellen Nachtrags nutzen vorallem, so wie Du es auch schon beschrieben hast, die Stammfahrer. Aber auch Du kannst diese Möglichkeit nutzen, um z.B. die Abfahrtskontrolle nachzutragen, wenn Du nicht als aller erstes die Karte eingeschoben hast und danach erst tätig (z.B. Abfahrtskontrolle durchführen) wurdest.
      Gruß Micha

      "Lieber verrückt das Leben genießen, als normal langweilen."

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      • #4
        Zitat von zug6662 Beitrag anzeigen

        Bekomme ich möglicherweise deswegen bei einer Kontrolle trotz meiner Aushilfsfahrer-Bescheinigung Probleme und sollte doch besser einen Nachtrag machen? Wenn ja, dann gleich die Zusatzfrage: Wofür bekommt man dann die Auswahl Ja/Nein überhaupt angeboten, oder anders gefragt, in welchen Situationen kann man denn überhaupt gefahrlos auf einen Nachtrag verzichten?

        Ich bin für jede Antwort dankbar.

        Georg
        Hallo geortg,

        natürlich bekommst du Probleme. Für dich gilt § 20 Fahrpersonalverordnung, d.h. du musst eine Bescheinigung über arbeitsfreie Tage mit dir führen. Auf dieser Bescheinigung muss stehen, dass du Arbeiten durchgeführt hast, die nicht unter die Bestimmungen der 561/2006 fallen oder du gegebenfalls sogar frei oder Urlaub hattest oder krank warst. Die Bescheinigung, dass du nur Aushilfsfahrer bist, erleichtert lediglich die Erklärung, warum die Daten so große Lücken aufweisen. Sie ersetzt die Bescheinigung nach § 20 aber auf keinen Fall.
        Fährst du international, ist ein Nachtrag von Zeiten, die nicht bescheinigt wurden, auf jeden Fall ratsam. Im Ausland ticken die Uhren anders. Im innerdeutschen Verkehr kannst du (musst aber nicht) auf den Nachtrag deiner Tagesruhezeit verzichten, sofern es sich nicht um einen vollständigen Kalendertag handelt.

        Gruß

        McFly

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        • #5
          Hallo Ragnar, Micha65, McFly,

          vielen Dank für die prompte und ausführliche Antwort. Ich werde den Nachtrag zukünftig vornehmen. Eine tagaktuelle Bescheinigung für die Nichtfahrzeiten (so wie bei Ragnar) werde ich von meinem Arbeitgeber aber kaum erhalten, in der Regel ist, wenn ich abends losfahre, keiner mehr im Büro. Als kleiner Trost bleibt mir, daß ich nicht international unterwegs bin.

          Grüßt mir den Hl. St. Bürokratius.

          Allzeit gute Fahrt wünscht

          Georg

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          • #6
            Hallo Georg,
            ich fahre auch eher immer zu den unchristlichen Zeiten (abends, nachts, am WE), so dass das Büro nicht mehr besetzt ist. Dann hinterlegen sie den Fahrauftrag und die Bescheinigung immer in den jeweiligen LKW-Fächern im Vorraum. So etwas müsstet ihr doch auch haben, oder wo liegt der Schlüssel, wenn der LKW auf dem Hof steht ?

            Gruß Ragnar

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            • #7
              AW: Aushilfsfahrer, Digitaler Tacho, Nachtrag

              So wie ich das gelernt habe: (ohne Gewähr)
              Ein Pauschalbescheinigung reicht Dir ja nicht:
              An einem Tag an dem Du deiner Hauptbeschäftigung nachgehst arbeitest Du ja im Sinne der Sozialvorschriften.
              Dort mußt Du genauso Arbeitzeit und Pausen unterscheiden.
              Die BAG interessiert sich dann z.b. für deine Wochenarbeitszeit, und möchte wissen ob Du dann z.b am Wochenende noch Lenken dürftest.
              Dafür muss Sie aber genau wissen was Du an den "anderen Tagen" Machst.
              Eine Pauschaulbescheinigung gibt es für Urlaub.
              Ich denke: Du mußt deine Arbeitszeiten und Ruhezeiten Nachtragen, ob auf der Karte oder schriftlich.
              ABER bitte keine Doppel Dokumentation (...sicherheitshalber mal auf die Karte), das mag die BAG wohl nicht und es gibt wohl auch Paragrafen die das verhindern sollen.
              Aber wie gesagt: Ich bin Theoretiker ohne Gewähr...

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              • #8
                AW: Aushilfsfahrer, Digitaler Tacho, Nachtrag

                Also mal davon abgesehen dass dieser Thread von 2013 ist, mag ich glaube, müsste, Sätze nicht, auch Aushilfen müssen die 95 machen.

                Es gibt diese Bescheinigungen inzwischen nicht mehr, deswegen MUSS der Nachtrag gemacht werden.

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                • #9
                  AW: Aushilfsfahrer, Digitaler Tacho, Nachtrag

                  Zitat von Bluesky Beitrag anzeigen
                  So wie ich das gelernt habe: (ohne Gewähr)
                  Ein Pauschalbescheinigung reicht Dir ja nicht:
                  An einem Tag an dem Du deiner Hauptbeschäftigung nachgehst arbeitest Du ja im Sinne der Sozialvorschriften.
                  Dort mußt Du genauso Arbeitzeit und Pausen unterscheiden.
                  Die BAG interessiert sich dann z.b. für deine Wochenarbeitszeit, und möchte wissen ob Du dann z.b am Wochenende noch Lenken dürftest.
                  Dafür muss Sie aber genau wissen was Du an den "anderen Tagen" Machst.
                  Eine Pauschaulbescheinigung gibt es für Urlaub.
                  Ich denke: Du mußt deine Arbeitszeiten und Ruhezeiten Nachtragen, ob auf der Karte oder schriftlich.
                  ABER bitte keine Doppel Dokumentation (...sicherheitshalber mal auf die Karte), das mag die BAG wohl nicht und es gibt wohl auch Paragrafen die das verhindern sollen.
                  Aber wie gesagt: Ich bin Theoretiker ohne Gewähr...
                  Nehmen wir an, ein Beamter sitzt sich die ganze Woche im Rathaus den Hintern breit. Ist er dann im Sinne der Sozialvorschriften verpflichtet, seine Zeiten zu dokumentieren? Wohl kaum! Er muss sie auch dann nicht dokumentieren, wenn er am Wochenende gewerblich nebenbei einen Lkw lenkt. Er benötigt dann nur einen Urlaubsschein, der ihm bescheinigt, dass er unter der Woche kein Fahrzeug gelenkt hat, welches unter die Vorschriften der 561/2006 fällt. Mehr braucht er nicht.
                  Der Urlaubsschein entbindet allerdings den Arbeitnehmer nicht von der Pflicht, seinem Arbeitgeber die Gesamtarbeitszeiten schriftlich mitzuteilen, an denen er arbeitet. Für Arbeitszeiten ist ausschließlich das Gewerbeaufsichtsamt zuständig und nicht die Polizei oder das BAG.

                  Die Urlaubsscheine sind zwar weitgehend mit der EU 165/2014 abgeschafft, aber dennoch nicht völlig. Als Alternative für eben solche Spezialfälle bleibt diese Regelung erhalten. Ein Nachtrag entfällt dann. Die Verordnung sagt ganz deutlich, dass ein Urlaubsschein nicht mehr zwingend ist und der Nachtrag ausreicht. Nicht mehr zwingend bedeutet, der Fahrer hat die Wahl, entweder... oder...

                  Viele Grüße

                  Ramaanda

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                  • #10
                    AW: Aushilfsfahrer, Digitaler Tacho, Nachtrag

                    Da gebe ich Dir Recht, Ramaanda, aber:
                    Wer auch immer nur z.b. am Wochenende fährt, muß doch ab dem Tag des Fahrens + der letzten 28 Tagen lückenlos Dokumentieren ?
                    Die Bag interessiert dann zwar nur der Tag des Fahrens, aber zum sicherstellen der z.b. Wochenruhezeit, braucht Sie doch die Zeiten der letzten Tage?
                    Ich frage nachher mal unseren Fahrlehrer :-)
                    Grüße
                    Kai

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                    • #11
                      AW: Aushilfsfahrer, Digitaler Tacho, Nachtrag

                      Genau dafûr macht man ja den Nachtrag!

                      Kommentar


                      • #12
                        AW: Aushilfsfahrer, Digitaler Tacho, Nachtrag

                        Zitat von Bluesky Beitrag anzeigen
                        Da gebe ich Dir Recht, Ramaanda, aber:
                        Wer auch immer nur z.b. am Wochenende fährt, muß doch ab dem Tag des Fahrens + der letzten 28 Tagen lückenlos Dokumentieren ?
                        Die Bag interessiert dann zwar nur der Tag des Fahrens, aber zum sicherstellen der z.b. Wochenruhezeit, braucht Sie doch die Zeiten der letzten Tage?
                        Ich frage nachher mal unseren Fahrlehrer :-)
                        Grüße
                        Kai
                        Die lückenlose Dokumentation ist durch den Urlaubsschein bereits gegeben. Das BAG kann nur mit den Zeiten etwas anfangen, die auch dokumentationspflichtig sind. In der 561/2006 steht genau drin, wer unter diese Verordnung fällt. Gelegenheitsfahrer müssen also nur die Zeiten dokumentieren, in denen sie darunter fallen. Alles andere wäre auch nicht immer möglich und sehr fehlerhaft. Müsste der Gelegenheitsfahrer zum Beispiel auch seine Arbeitszeiten nachweisen, die nicht unter die Verordnung fallen, wäre er den halben Vormittag nur mit dem Nachtrag beschäftigt. Er müsste dann nämlich Arbeitszeit, Ruhezeit und Pausen für jeden Tag einzeln eingeben. Bei den alten Tachos der ersten Stunde ist das noch nicht mal möglich. Die akzeptieren nur einen qualifizierten Nachtrag, der unter 24 Stunden liegt.

                        Das BAG muss auch die Wochenruhezeit nicht sicherstellen. Dafür ist der Arbeitgeber per Gesetz zuständig. Das BAG überwacht die Wochenruhezeit nur, sofern ihm das möglich ist. Ist das nicht möglich, wie bereits geschildert, gibt es auch nichts zu überwachen.

                        Deutschland, bzw. die EU hat ein paar Gesetze, Verordnungen oder Richtlinien geschaffen, die irgendwie keinen Sinn machen. So darf z.B. jemand straflos meinetwegen 3 Tage am Stück durch Deutschland fahren, ohne einmal anzuhalten (außer zum Tanken), wenn er einen 7,5 Tonner fährt und die Fahrt privat ist. Er fällt dann ebenfalls nicht unter die Bestimmungen der 561/2006 und er muss diese Privatfahrt auch nirgendwo belegen. Wenn er den 7,5 Tonner abstellt und dann umsteigt in einen 40 Tonner, kann er ordnungsgemäß Ruhezeit im Tacho nachtragen. Was sollte er auch sonst tun? Wird er jetzt vom BAG angehalten, so hat der Fahrer wohl nur noch Schlitze statt Augen, weil die Müdigkeit ihn gepackt hat. Aber in der Theorie ist er ausgeruht und niemand kann ihm was, solange nichts passiert.

                        Erst wenn etwas passiert und der Staatsanwalt feststellt, dass Müdigkeit oder wie hier diskutiert die fehlende Wochenruhezeit ursächlich für den Unfall ist, dann hat das weitreichende Folgen.

                        Viele Grüße

                        Ramaanda

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                        • #13
                          AW: Aushilfsfahrer, Digitaler Tacho, Nachtrag

                          Diese VO ist eigentlich komplett für die Katz. Wenn man genau nach dieser Arbeiten würde und handeln würde, hätte man mehr Probleme als sie helfen täte. Diese VO geht komplett an der Realität vorbei.

                          Wird man in Deutschland mit 11 Stunden Lenkzeit angehalten, wird man mit Begleitschutz max. noch auf einen Rastplatz oder Autohof geleitet und wird zu zur Nachtruhe gebeten, passiert das im Ausland zahlt man seine Strafe und bokommt dann "gute Weiterfahrt" gewünscht.
                          Träume nicht dein Leben, lebe deinen Traum!

                          Kommentar


                          • #14
                            AW: Aushilfsfahrer, Digitaler Tacho, Nachtrag

                            ok, das hört sich schlüssig an.
                            Vielen Dank für diese Infomationen!

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