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Bremen lockert Nachtfahrverbot für Schwertransporte

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  • Bremen lockert Nachtfahrverbot für Schwertransporte

    Bremen. Das Land Bremen kommt den Schwerlasttransporteuren mit einer Lockerung des Nachtfahrverbots entgegen. Künftig dürfen Schwerlasttransporte, deren Anzahl in dem Bundesland in den letzten Jahren stark gestiegen ist, auch in der Nacht von Sonntag auf Montag zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr durchgeführt werden. Ausgenommen sind Tage, an denen die Ferienreiseverordnung gilt (1. Juli bis 31. August) sowie die ersten Wochenenden in den Schulferien. Das hat die Verkehrsdeputation des Bremer Senats am Donnerstag einstimmig beschlossen. Bislang durften solche Fahrzeuge nur an vier Nächten von Montagabend bis Freitagmorgen verkehren.

    Die Freigabe erfolgt vor dem Hintergrund des Wettbewerbs mit andere Bundesländern. „Im Vergleich zu den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Hamburg sind bei einer strikten Handhabung des Wochenendfahrverbots Wettbewerbsnachteile des Hafens und Logistikstandortes Bremen zu befürchten“, heißt es zur Begründung in der Beschlussvorlage.

    Die Handelskammer Bremen hat die Entscheidung zugunsten des Transportgewerbes begrüßt. „Dies ist aus Sicht der Handelskammer eine große Erleichterung für die Großraum- und Schwertransporte über Bremen und Bremerhaven und stärkt den Häfen- und Logistikstandort“, heißt es in einer Mitteilung der Handelskammer. Allein von 2005 bis 2011 war die Anzahl übergroßer Fahrzeuge im Land Bremen von 2186 auf 4649 Transporte gestiegen. Allerdings, so wird kritisiert, seien die Genehmigungszeiten von mehr als zwei Wochen in den Behörden nach wie vor zu lang. (diwi)

    http://www.verkehrsrundschau.de/brem...e-1185302.html


    Vielleicht ja für den einen oder anderen ganz interessant.
    "Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden."

    (2007/C 303/01 - Charta der Grundrechte der Europäischen Union)

    "Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um ... c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen."

    (2007/C 303/02 - Erläuterungen zur Charta der Grundrechte)

  • #2
    Zitat von Querdenker Beitrag anzeigen
    ....Allerdings, so wird kritisiert, seien die Genehmigungszeiten von mehr als zwei Wochen in den Behörden nach wie vor zu lang. ....
    Vor zwei Monaten war Bremen nicht in der Lage die Anträge in 4!!! Wochen zu bearbeiten!! Diese Lockerung, na ja, bin froh, dass ich freie Wochenenden habe.
    Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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    • #3
      Zitat von Querdenker Beitrag anzeigen
      Bremen.

      ...in der Nacht von Sonntag auf Montag zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr ...


      Die Freigabe erfolgt vor dem Hintergrund des Wettbewerbs mit andere Bundesländern. „Im Vergleich zu den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Hamburg sind bei einer strikten Handhabung des Wochenendfahrverbots Wettbewerbsnachteile des Hafens und Logistikstandortes Bremen zu befürchten“, heißt es zur Begründung in der Beschlussvorlage.
      Weiß jemand, warum gerade die Nacht von Sonntag auf Montag freigegeben wurde ?
      In NRW wurde die Nacht von Freitag auf Samstag freigegeben, weil dann - nach Aussage der Polizei - die Autobahnen ziemlich frei seien.


      Es geschieht seit kurzer Zeit, dass sich auch einmal eine Stadt mit anhängt und Hauptstrecken freigibt. Damit können dann Transporte in der Nacht die Stadt noch verlassen oder in sie einfahren.
      Was soll ich mit der Realität, wenn es in der Theorie so gut klappt...

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      • #4
        Zitat von Solo Beitrag anzeigen
        Weiß jemand, warum gerade die Nacht von Sonntag auf Montag freigegeben wurde ? ...
        Ich vermute, einfach angepasst an normale LKW Fahrzeiten. Die dürfen ja leider Sonntags ab 22.00 Uhr alle fahren.
        Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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        • #5
          Niedersachsen hat auch weitgehend das Wochenendfahrverbot aufgehoben, genauso wie Rheinland-Pfalz.

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