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Schnee von den Brücken ?!

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  • Schnee von den Brücken ?!

    Bonjour an die Fahrer !
    Ein Kollege von meinem Vater meinte, es solle ein Gesetzesblatt/Verordnung geben wo geregelt ist, das die Kutscher von Brücken und Containern im Winter nicht verpflichtet sind den Schnee vom Dach zu entfernen .. Sattelfahrer hingegen schon ..
    Da weder ich , noch mein Paps dazu was im tiefen Netz gefunden haben, wende ich mich nun quasi an die Quelle .. Wer sollte es wissen wenn nicht eine Brummi Community . :)
    Demnach meine Frage an euch , ist so eine Verordnung tatsächlich vorhanden oder ist das mal wieder eine Halbwahrheit ?
    Schonmal danke für mögliche Antworten und ein angenehmes Wochenende an euch im Vorraus !

  • #2
    Herzlich willkommen bei BO erstmal.
    Also ich fahre einen Sattel und das meistens mit Containern. Muss ich, nach deiner obigen Aussage, nun fegen oder nicht?!

    Soweit ich weiss darf niemand mit "wehender weisser Wolke" fahren. Egal ob Sattel, mit Containern, LKW oder PKW... Also, Dach freiräumen.
    "Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden."

    (2007/C 303/01 - Charta der Grundrechte der Europäischen Union)

    "Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um ... c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen."

    (2007/C 303/02 - Erläuterungen zur Charta der Grundrechte)

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    • #3
      Jeder muss den Schnee oder Eis auf dem Dach entfernen. Das Problem ist nur : laut Arbeitsschutz darfst Du nicht oben drauf
      klettern. Wir haben in der Firma ein feststehendes Gerüst wo wir neben fahren. Aber wie soll mans Unterwegs machen.?
      Du stehst immer vor dem Problem : verstoß ich gegen den Arbeitsschutz oder riskier ich das dem hinter mir fahrenden die
      Eisplatten die runterfliegen ins Grab bringen können. Gruß:noclue:

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      • #4
        Zumindest zum fegen muss man nicht auf das Dach. Es gibt Leitern mit Sicherheitsbügel oben und Gurten zum einhaken unten.

        http://www.mauderer.de/ gleich auf der ersten Seite. Kostet wohl gute 900€ und ist sogar De-minimis-förderfähig.
        Zuletzt geändert von Querdenker; 08.12.2012, 09:55.
        "Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden."

        (2007/C 303/01 - Charta der Grundrechte der Europäischen Union)

        "Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um ... c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen."

        (2007/C 303/02 - Erläuterungen zur Charta der Grundrechte)

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        • #5
          Die Leiter ist nicht schlecht, aber eigentlich nur Theorie. Wir haben keine festen Trailer,nur fahrerbezogene SZM. kann sein das
          der Trailer 3-4 mal die Woche getauscht wird. somit müsste die Firma ca. 300 Leitern bestellen die unter dem Trailer befestigt werden.
          Man steckt einfach immer in der Zwickmühle. Gruß

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          • #6
            DAS wiederum ist ein Problem der Firma. Möglichkeiten zum säubern des Daches gibt es. Wenn eure Bude sie nicht nutzen will ist es etwas anderes.
            "Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden."

            (2007/C 303/01 - Charta der Grundrechte der Europäischen Union)

            "Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um ... c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen."

            (2007/C 303/02 - Erläuterungen zur Charta der Grundrechte)

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