Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Herausgabe von Nutzerdaten

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • Herausgabe von Nutzerdaten

    Behörden klopfen öfter bei Google an.

    Mehr Anfragen nach Nutzerdaten, mehr Löschanträge: Google hat in der ersten Hälfte dieses Jahres den deutschen Behörden Daten zu insgesamt 2007 Nutzerkonten weitergegeben. Gerichte und Behörden haben außerdem in 247 Fällen das Löschen von Inhalten verfügt...

    ...An der Spitze der Länderliste stehen mit 7969 Verfügungen die USA - in dieser Zahl seien auch internationale Anfragen enthalten, heißt es in dem Bericht. Es folgen Indien (2319), Brasilien (1566) und Frankreich (1546). Deutschland liegt vor Großbritannien mit 1533 Fällen auf Platz 5....

    ...William Echikson, der Leiter des Transparenz-Büros von Google in Brüssel, nannte diese Zahlen besorgniserregend. "Wir reden hier von demokratischen Staaten", sagte Echikson. Auffällig sei, dass einige dieser Staaten sich auf der einen Seite für den Datenschutz gegenüber Unternehmen einsetzten, selbst aber immer häufiger Einblick in die Daten ihrer Bürger haben wollten...

    Mehr Anfragen nach Nutzerdaten, mehr Löschanträge: Google hat in der ersten Hälfte dieses Jahres den deutschen Behörden Daten zu insgesamt 2007 Nutzerkonten weitergegeben. Gerichte und Behörden haben außerdem in 247 Fällen das Löschen von Inhalten verfügt.



    Tja, wer hätte denn sowas gedacht?
    "Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden."

    (2007/C 303/01 - Charta der Grundrechte der Europäischen Union)

    "Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um ... c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen."

    (2007/C 303/02 - Erläuterungen zur Charta der Grundrechte)

  • #2
    Hier muss man relativieren.

    Es ist richtig, dass die Ermittlungsbehörden von den Providern die Herausgabe von Nutzerdaten verlangen. Dies erfolgt aber nie willkürlich oder verdachtsunanbhängig. Im Gegenteil. Die Flut von Anzeigen, deren Tatort das Internet ist, ist kaum noch zu beherrschen. Das beginnt bei Beleidigung und Verleumdung in diversen Internetforen (Der Klarname des Nickname ist zu ermitteln), geht über Urheberrechtsverletzung und Betrug bis zu Stalking und Bedrohung.
    Erstattet nun jemand Anzeige bei der Polizei und stellt ggf. Strafantrag muss ermittelt werden. Der erste Schritt ist immer die Ermittlung des Providers über die IP Adresse. Dieser Provider wird als Zeuge in dem Verfahren gehört und ist verpflichtet, im Rahmen seiner technischen Möglichkeiten Angaben zu dem Verdächtigen zu machen.
    Die Ermittlungsbehörden haben im Zeitalter von Facebook und Co. genug zu tun - da bleibt keine Zeit für unlautere Anfragen.

    Kommentar


    • #3
      Während sich seit 2009 die Zahl der Aufforderungen von Regierungen, bestimmte Inhalte zu entfernen, um die tausend Fälle pro Halbjahr bewegte, schnellte die Zahl in den ersten sechs Monaten dieses Jahres auf 1791 in die Höhe. Insgesamt 180 richterliche Verfügungen aus Deutschland zählt Google im ersten Halbjahr, 67-mal kam die Aufforderung von der Exekutive direkt. 1903 "Inhalte" sollten entfernt werden.

      Deutsche Jugendschutzbehörden haben bei Google laut der Selbstauskunft im ersten Halbjahr die Entfernung von 317 Videos beantragt. Bei einer "Mehrzahl" dieser Videos sei die Anzeige in Deutschland "eingeschränkt" worden.

      DAS hat doch aber mit Providern nichts zutun? Das ist doch einfache "Zensur".

      Um ehrlich zu sein habe ich auch kein Problem damit wenn "Bigfoot" vor dem PC sitzt und meine persönlichen Daten zusammen trägt. Angst macht mir nur die Automatisierung.
      "Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden."

      (2007/C 303/01 - Charta der Grundrechte der Europäischen Union)

      "Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um ... c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen."

      (2007/C 303/02 - Erläuterungen zur Charta der Grundrechte)

      Kommentar


      • #4
        Google fügt sich dem ja auch, leider teilweise, also bei flaschem Rufmord kann ich es verstehen, aber vieles anderes was unter Zensur fällt wieder nicht. In China zensieren die ja auch so wie es die Chinese Regierungen gerne hätte. Um dort auf dem Markt zu sehen, gegen Baidu...

        Kommentar

        Werde jetzt Mitglied in der BO Community

        Einklappen

        Online-Benutzer

        Einklappen

        176030 Benutzer sind jetzt online. Registrierte Benutzer: 31, Gäste: 175999.

        Mit 176.034 Benutzern waren am 29.03.2024 um 15:33 die meisten Benutzer gleichzeitig online.

        Ads Widget

        Einklappen
        Lädt...
        X