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  • #16
    Hallo Marion,
    wenn du das Auto zu Hause hast und dir sicher bist dass dir die Karte nicht geklaut wird, lass sie im Schacht und stell auf Ruhezeit. Dann brauchst du bei Arbeitsbeginn nichts nachtragen. Die Ruhezeit wird dann auf deine Karte eingetragen.
    Gruß
    Christian
    Leben ist das was passiert, während ich etwas anderes plane.

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    • #17
      Zitat von Christian 95 Beitrag anzeigen
      Hallo Marion,
      wenn du das Auto zu Hause hast und dir sicher bist dass dir die Karte nicht geklaut wird, lass sie im Schacht und stell auf Ruhezeit. Dann brauchst du bei Arbeitsbeginn nichts nachtragen. Die Ruhezeit wird dann auf deine Karte eingetragen.
      Gruß
      Christian
      Christian! Erkläre mir mal, wie man sicher sein kann, dass die Karte nicht geklaut wird. Wenn du das kannst, hast du den Stein der Weisen gefunden. Ein Wochenende hat 48 Stunden. Was sind da schon 30 Sekunden für das Ziehen der Karte und die 30 Sekunden für den Nachtrag nach dem Wiedereinstecken?

      Gruß

      McFly

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      • #18
        Zitat von Christian 95 Beitrag anzeigen

        Das KFZ darf zu deinen beschriebenen Zwecken bewegt werden, dazu muß dasKontrollgerät auf OUT gestellt werden. Damit wird in dem Gerät auf dessenMassenspeicher gespeichert, das eine Fahrt gemacht worden ist die nichtKartenpflichtig ist. Eine Probefahrt nach einer Reifenerneuerung z.B.
        Wenn nicht auf OUT gestellt wird, hat der Unternehmer glaubhaft zu beweisen,warum das KFZ bewegt worden ist.
        Um Missverständnissen vorzubeugen:
        Die "Out off Scope" Funktion ist kein Persilschein für das Fahren ohne Karte. Sie bewirkt nur, dass das nervige Piepen "Fahren ohne Karte" aufhört und die Fahrt als anomymer Datensatz mit dem Zusatz "Out" im Massenspeicher abgelegt wird.

        Jede Fahrt ohne Karte muss sich im Zweifel durch den Unternehmer zumindest glaubhaft belegen lassen. Dazu gehört die Dokumentation des Werkstattaufenthalts genauso wie tatsächlich vorhandenes "Rampen- oder Hofpersonal" welches ggf. den LKW auf dem Werksgelände bewegt haben könnte.

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        • #19
          Also, meine Karte bleibt fast immer im Gerät. Mein Auto steht "zuhause" auf einem abgeschlossenen Platz. Sollte sie dort wirklich geklaut werden, ist es eben so...
          "Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden."

          (2007/C 303/01 - Charta der Grundrechte der Europäischen Union)

          "Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um ... c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen."

          (2007/C 303/02 - Erläuterungen zur Charta der Grundrechte)

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          • #20
            Zitat von Christian 95 Beitrag anzeigen
            Hallo Marion,
            wenn du das Auto zu Hause hast und dir sicher bist dass dir die Karte nicht geklaut wird, lass sie im Schacht und stell auf Ruhezeit. Dann brauchst du bei Arbeitsbeginn nichts nachtragen. Die Ruhezeit wird dann auf deine Karte eingetragen.
            Gruß
            Christian
            Naja Christian.....genau dessen wäre ich mir nie sicher.Genauso wäre ich mir nicht sicher,das in das Fahrzeug eingebrochen und dabei die Karte gestohlen werden könnte und wer weiß was damit gemacht wird.Das ist mir zu unsicher,denn ich hab ja kein abgeschlossenes Gelände zur Verfügung.

            Leben ist das was passiert,
            während man eifrig dabei ist andere Pläne zu machen
            .....

            LG Marion

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            • #21
              Dann kommt beim Karte stecken lassen ja noch das nächste Problem.....man KANN das so machen.....in einer Kontrolle ist es bei mir jedenfalls auch NOCH nicht beanstandet worden. Aber wenn man an einen kleinlichen Kontrollbeamten gerät kann es Probleme geben. Eine regelmässige Wochenruhezeit von 45 Std darf ja nicht im Lkw verbracht werden. Wenn man jetzt aber dauernd die Karte stecken lässt wie will man denn jetzt nachweisen das man die Ruhezeit zuhause verbracht hat und nicht im Lkw..........
              Sei immer wie du bist und verrate dich nicht selber!:)

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              • #22
                Zitat von Speedy79 Beitrag anzeigen
                Dann kommt beim Karte stecken lassen ja noch das nächste Problem.....man KANN das so machen.....in einer Kontrolle ist es bei mir jedenfalls auch NOCH nicht beanstandet worden. Aber wenn man an einen kleinlichen Kontrollbeamten gerät kann es Probleme geben. Eine regelmässige Wochenruhezeit von 45 Std darf ja nicht im Lkw verbracht werden. Wenn man jetzt aber dauernd die Karte stecken lässt wie will man denn jetzt nachweisen das man die Ruhezeit zuhause verbracht hat und nicht im Lkw..........
                Muss man denn beweisen, dass man die Ruhezeit nicht im Lkw verbracht hat? Wenn das so wäre, würde das einer Beweislastumkehr gleichkommen. In Deutschland ist es immer noch so, dass mir eine Verfehlung bewiesen werden muss. Das dürfte aber nur der Fall sein, wenn man sozusagen auf frischer Tat ertappt wird.

                Gruß

                McFly

                Kommentar


                • #23
                  Zitat von McFly Beitrag anzeigen
                  In Deutschland ist es immer noch so, dass mir eine Verfehlung bewiesen werden muss.
                  Genau.

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                  • #24
                    Moin,
                    die Karte ist immer zu ziehen, ich sollte sie behandeln wie meine Kreditkarte oder EC Karte. Ich habe den Zusatz dazu geschrieben um mich selber abzusichern. Wenn das Auto in einer abschließbaren Halle abgastellt werden kann, spricht doch nichts dagegen.

                    Gruß
                    Christian
                    Leben ist das was passiert, während ich etwas anderes plane.

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                    • #25
                      Zitat von Brummfussel Beitrag anzeigen
                      Naja Christian.....genau dessen wäre ich mir nie sicher.Genauso wäre ich mir nicht sicher,das in das Fahrzeug eingebrochen und dabei die Karte gestohlen werden könnte und wer weiß was damit gemacht wird.Das ist mir zu unsicher,denn ich hab ja kein abgeschlossenes Gelände zur Verfügung.

                      Mir ist kein Fall bekannt wo ein Dieb es auf die Fahrerkarte im Schacht steckend abgesehen hätte. Ohne Zündschlüssel kriegst du kein Arbeitsstrom aufs Gerät.
                      Ich hätte auch nicht,s schreiben können!Aber das wollt ich nicht.

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                      • #26
                        Moin,
                        Na gut, der Strom wäre für mich kein Problem, aber ich denkejetzt kommen wir ins "was wäre wenn".
                        Jeder ist für seine Karte verantwortlich und mußselber wissen ob er sie stecken lässt oder nicht. Oder ???
                        J

                        Gruß
                        Christian
                        Leben ist das was passiert, während ich etwas anderes plane.

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                        • #27
                          Zitat von McFly Beitrag anzeigen
                          Muss man denn beweisen, dass man die Ruhezeit nicht im Lkw verbracht hat? Wenn das so wäre, würde das einer Beweislastumkehr gleichkommen. In Deutschland ist es immer noch so, dass mir eine Verfehlung bewiesen werden muss. Das dürfte aber nur der Fall sein, wenn man sozusagen auf frischer Tat ertappt wird.

                          Gruß

                          McFly
                          Moin,
                          wie weise ich denn nach das ich zu Hause geruht habe wenn ich die Karte gezogen habe? Bei gezogener Karte kann ich auch im LKW mein Wochenende verbringen.
                          Gruß
                          Christian
                          Leben ist das was passiert, während ich etwas anderes plane.

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                          • #28
                            Zitat von Christian 95 Beitrag anzeigen
                            Moin,
                            wie weise ich denn nach das ich zu Hause geruht habe wenn ich die Karte gezogen habe? Bei gezogener Karte kann ich auch im LKW mein Wochenende verbringen.
                            Gruß
                            Christian
                            Du weist überhaupt nicht nach, dass du zu Hause geruht hast. Du weist nur nach, dass du geruht hast. Mehr wird gar nicht verlangt. Es gibt kein Gesetz, dass dir vorschreibt, deine Ruhezeit zu Hause zu verbringen.

                            Gruß

                            McFly

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