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Ausbildung als Berufskraftfahrer machen ??

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  • Ausbildung als Berufskraftfahrer machen ??

    Hallo Leute,

    ich habe mal ne frage an euch, und zwar geht es darum das ich mich entschieden habe eine 3 Jährige Ausbildung als Berufskraftfahrer zu machen. Ich schildere euch mal meine Situation zurzeit also ich bin 20 Jahre alt habe den Hauptabschluss und wollte schon immer was mit KFZ machen. Ich wollte ja erst ne Ausbildung als Kfz-Mechatroniker machen aber nach zahlreichen Bewerbungen und auch einige Praktikas wurde ich nicht genommen. Der Grund war eigentlich fast immer das einer mit nem besseren Abschluss kam,obwohl mir gesagt wurde das ich sehr schnell lerne und sehr gut arbeite. Daher habe ich nachgedacht und mal gekuckt was es noch für Berufe mit KFZ gibt und da habe ich den BKF für mich endeckt. Ich war eigentlich schon immer von LKWs begeistert da mein Vater LKW Elektriker ist und ich ab und zu mit ihm zur Arbeit fuhr. Ich setzte mich immer ans Steuer vom LKW nur um ihn zu starten und ich habe mir immer gedacht wie geil wäre es so ein Gigant zu fahren. Jetzt mal zu meine Frage an euch Profis würdet ihr mir die Ausbildung empfehlen und könnt ihr mir eventuell tipps geben, vielleicht gibt es ja auch Azubis unter euch die mir einige Ratschläge geben könnten. Wie sieht es mit den Arbeitsbedingungen an sich aus?? Wie oft ist man Weg von Zu Hause usw Danke im Vorraus und hoffe auf viele Antworten..

  • #2
    Ich selbst habe damals nur den Führerschein gemacht. Damals, war der noch bezahlbar. Wenn Du da Interesse hast, erkundige Dich doch mal beim Arbeitsamt welche Spedis bei dir in der Ecke ausbilden. Das wäre doch einmal ein Anfang Kontakt zu knüpfen und mal reinzuschnuppern?

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    • #3
      werde ich machen danke für den tipp

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      • #4
        Juten Tach, kommt drauf an was du machen willst im Nahverkehr bist du jeden Tach zu hause und im Fernverkehr bist ne Woche oder langer wech bekommst aber bessere Spesen, die Ausbildung lohnt nicht mehr, da reicht der Führerschein aus.
        Hatte mich damals aber och für den BKF entschieden. Jetzt denke ich da anders hast keine Vorteile von.

        Bis denne dann Gimli

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        • #5
          Zitat von Gimli Beitrag anzeigen
          ... die Ausbildung lohnt nicht mehr, da reicht der Führerschein aus...
          Genau davon will man doch weg. Gut zu sehen das man min. die beschl. Grundquali sowie die Module usw. benötigt. Ich würde klar zu der Ausbildung tendieren.
          Die Zeiten der "Hilfskräfte mit Führerschein" gehen langsam zu Ende.
          "Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden."

          (2007/C 303/01 - Charta der Grundrechte der Europäischen Union)

          "Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um ... c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen."

          (2007/C 303/02 - Erläuterungen zur Charta der Grundrechte)

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          • #6
            ich denke Fernverkehr würde ich gerne machen und ja die Ausbildung sehe ich eher als Vorteil weil ja der Ausbildungsbetrieb den Führerschein bezahlt und wie alle wissen kostet der ne menge geld . Danke für deine Meinung

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            • #7
              Zitat von AM92 Beitrag anzeigen
              ... sehe ich eher als Vorteil weil ja der Ausbildungsbetrieb den Führerschein bezahlt und wie alle wissen kostet der ne menge geld
              Das ist sicher ganz angenehm, aber du verstehst den Sinn einer Ausbildung nicht. Es gehört mehr dazu als ein Führerschein. Klar, kann man alles auch "nebenbei" lernen. Aber das kann man in jedem Beruf. Woher willst du Zollangelegenheiten kennen? Woher LaSi, deine Rechte und Pflichten... Gesetze, Verordnungen usw. Der Führerschein ist "nur" ein kleiner Teil.
              "Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden."

              (2007/C 303/01 - Charta der Grundrechte der Europäischen Union)

              "Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um ... c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen."

              (2007/C 303/02 - Erläuterungen zur Charta der Grundrechte)

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              • #8
                Zitat von Querdenker Beitrag anzeigen
                Das ist sicher ganz angenehm, aber du verstehst den Sinn einer Ausbildung nicht. Es gehört mehr dazu als ein Führerschein. Klar, kann man alles auch "nebenbei" lernen. Aber das kann man in jedem Beruf. Woher willst du Zollangelegenheiten kennen? Woher LaSi, deine Rechte und Pflichten... Gesetze, Verordnungen usw. Der Führerschein ist "nur" ein kleiner Teil.
                Natürlich ist der Führerschein nur ein kleiner Teil,ich habe mir auch schon Videos über die BKF Ausbildung angeschaut und die Ausbildung sieht sehr umfangreich aus. Ich sehe schon den Sinn in der Ausbildung jede Ausbildung mach Sinn ,sonst würde ich mich nicht so drüber informieren. Ich denke in diesem Beruf kann man nicht mehr nur den Führerschein haben und losfahren das ist auch gut so den qualifizierte BKFs sind die besten man muss schon wissen was man da tut.

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                • #9
                  Zur Ausbildung des BKF gehören einige Etappen die man da durchläuft. Man bekommt eigentlich in fast alle Bereiche mal einen Einblick wie z.B Lager, Dispo und je nach Betrieb auch ein wenig Werkstatt.
                  Die meiste Zeit der Ausbildung hat man eh kaum erst mal was mit fahren zu tun.
                  Sei immer wie du bist und verrate dich nicht selber!:)

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                  • #10
                    Zitat von Speedy79 Beitrag anzeigen
                    Zur Ausbildung des BKF gehören einige Etappen die man da durchläuft. Man bekommt eigentlich in fast alle Bereiche mal einen Einblick wie z.B Lager, Dispo und je nach Betrieb auch ein wenig Werkstatt.
                    Die meiste Zeit der Ausbildung hat man eh kaum erst mal was mit fahren zu tun.
                    Werkstatt klingt gut wenn man da noch was lernt ist doch klasse also ich bin mir jetzt sicher das ich ne Ausbildung als Berufskraftfahrer machen will.

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                    • #11
                      Ach ja eine Frage hab ich da noch wie sieht es mit den Vorrausetzungen fürs Sehvermögen aus habe leider ein schlechtes auge aber kann 100% sehen.

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                      • #12
                        Hier hab ich mal als PDF den Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf zum Berufskraftfahrer und die Mindestanforderungen an den betrieblichen Ausbildungsplan vom BGL gefunden.





                        Sehtest für Berufskraftfahrer:

                        folgendes habe ich auf der Homepage eines Arztes gefunden Quelle : http://www.dr-bandomer.de/perimetrie.html

                        Berufskraftfahrer/Innen
                        Lkw-, Bus- und Taxi-/Miet- und Krankenkraftwagen


                        für Lkw-Klassen C, CE, C1, C1E und Kraftomnibus D, DE, D1, D1E sowie für Taxi/Miet- und Krankenkraftwagen für Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung - FzF (entsprechend Gruppe 2, Anhang III EG-Richtlinie) gilt § 12, Abs. 6 u. § 48 Abs. 4 Nr. 4 u. Abs. 5 Nr. 2 sowie Anlage 6 Nr. 2.1 Fahrerlaubnisverordnung (Fe-V):

                        ..... für Gruppe 2: "Entsprechend Anlage 6 Nr. 2.1 ist für Berufskraftfahrer die Untersuchung durch einen Augenarzt, einen Arzt mit der Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin", einen Arzt mit der Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin", einen Arzt bei einer Begutachtungsstelle für Fahreignung, einen Arzt des Gesundheitsamtes oder einen anderen Arzt der öffentlichen Verwaltung durchzuführen." Der "Betriebsarzt" ist ausdrücklich in der Anlage 6 zur Fahrerlaubnis-Verordnung (Fe-V) zur Beurteilung des Sehvermögens für sämtliche Fahrerlaubnisklassen anerkannt - unter der Voraussetzung des Einsatzes der vorgeschriebenen Sehtestgeräte.

                        Bei Erteilung und Verlängerung der Fahrerlaubnis Klassen C, CE, C1, C1E sowie für die Fahrerlaubnis Klasse D, DE bzw. der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) ist eine umfangreiche Untersuchung des Sehvermögens erforderlich:
                        • Sehschärfe:
                          rechtes und linkes Auge werden einzeln geprüft (Sehschärfe mit oder ohne Brille mindestens 1,0 / 0,8)
                        • Farbensehen:
                          farbschwache Fahrer/Innen der Fahrerlaubnis Klassen D, DE u. FzF nur mit einem Anomaliequotienten AQ von mindestens 0,5 - die Farbe ROT muss sicher erkannt werden -, bei Lkw Fahrer/Innen der Fahrerlaubnis Klassen C1, C1E, C, CE genügt Aufklärung über mögliche Gefährdung im motorisierten Strassenverkehr
                        • Gesichtsfeld:
                          Prüfung mit einem automatischen Halbkugelperimeter, bzw. Perimeter nach Goldmann
                        • räumliches Sehen:
                          Stereosehen
                        • Besonders aufwendig ist die seit 1999 durch das Strassenverkehrsgesetz und die Fahrerlaubnis-Verordnung (Fe-V) vorgeschriebene Untersuchung des Gesichtsfeldes mit Bestimmung der Gesichtsfeld-Aussengrenzen (Sehwinkel).

                          Die dazu erforderlichen Untersuchungsgeräte (Perimeter) sind in der Anlage 6.2 Fe-V hinsichtlich der gestellten Anforderungen beschrieben und die Bestimmung einer Anzahl von Prüfpunkten (für jedes Auge mindestens 100 Punkte) gefordert.
                        Zuletzt geändert von Speedy79; 01.11.2012, 12:29.
                        Sei immer wie du bist und verrate dich nicht selber!:)

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                        • #13
                          Hab heut auch noch was gefunden !
                          So richtig kann man es kaum glauben !

                          Berufskraftfahrer muss Lkw auch reparieren können

                          In der Berufsschulklasse der Wilhelm-Maybach-Schule in Heilbronn absolvierten von 28 Anfängern derzeit 20 ihr drittes Ausbildungsjahr, erklärt Bernhard Müller, Fachgruppenleiter für Berufskraftfahrer. "Wir haben den Beruf am Anfang auch unterschätzt", erinnert sich Müller an den ersten Ausbildungsjahrgang an der Schule im Jahr 2008.
                          Der Kfz-Ingenieur bringt seinen Schülern die Funktionsweisen des Lkws bei. "Die Technik ist hochkomplex. Sie müssen den Lkw ja nicht nur bedienen, sondern auch reparieren können", sagt er. Daneben müssen die Schüler unter anderem fit in Wirtschaftskunde, Rechts- und Sozialvorschriften sein.
                          Kein Bier für Schröter



                          Gruß Lutz

                          Der Waldgeist

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                          • #14
                            In der heutigen Zeit muss man leider eine Allroundkraft sein. In machen Berufszweigen sind aus zwei vorher getrennten Berufen einer geworden. Mehr Arbeit und mehr Qualifikationen werden erwartet und das alles für den gleichen Lohn. So ist leider die Realität.
                            Sei immer wie du bist und verrate dich nicht selber!:)

                            Kommentar


                            • #15
                              [QUOTE=Speedy79;110824]Hier hab ich mal als PDF den Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf zum Berufskraftfahrer und die Mindestanforderungen an den betrieblichen Ausbildungsplan vom BGL gefunden.





                              Sehtest für Berufskraftfahrer:

                              folgendes habe ich auf der Homepage eines Arztes gefunden Quelle : http://www.dr-bandomer.de/perimetrie.html

                              Berufskraftfahrer/Innen
                              Lkw-, Bus- und Taxi-/Miet- und Krankenkraftwagen


                              für Lkw-Klassen C, CE, C1, C1E und Kraftomnibus D, DE, D1, D1E sowie für Taxi/Miet- und Krankenkraftwagen für Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung - FzF (entsprechend Gruppe 2, Anhang III EG-Richtlinie) gilt § 12, Abs. 6 u. § 48 Abs. 4 Nr. 4 u. Abs. 5 Nr. 2 sowie Anlage 6 Nr. 2.1 Fahrerlaubnisverordnung (Fe-V):

                              ..... für Gruppe 2: "Entsprechend Anlage 6 Nr. 2.1 ist für Berufskraftfahrer die Untersuchung durch einen Augenarzt, einen Arzt mit der Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin", einen Arzt mit der Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin", einen Arzt bei einer Begutachtungsstelle für Fahreignung, einen Arzt des Gesundheitsamtes oder einen anderen Arzt der öffentlichen Verwaltung durchzuführen." Der "Betriebsarzt" ist ausdrücklich in der Anlage 6 zur Fahrerlaubnis-Verordnung (Fe-V) zur Beurteilung des Sehvermögens für sämtliche Fahrerlaubnisklassen anerkannt - unter der Voraussetzung des Einsatzes der vorgeschriebenen Sehtestgeräte.

                              Bei Erteilung und Verlängerung der Fahrerlaubnis Klassen C, CE, C1, C1E sowie für die Fahrerlaubnis Klasse D, DE bzw. der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) ist eine umfangreiche Untersuchung des Sehvermögens erforderlich:
                              • Sehschärfe:
                                rechtes und linkes Auge werden einzeln geprüft (Sehschärfe mit oder ohne Brille mindestens 1,0 / 0,8)
                              • Farbensehen:
                                farbschwache Fahrer/Innen der Fahrerlaubnis Klassen D, DE u. FzF nur mit einem Anomaliequotienten AQ von mindestens 0,5 - die Farbe ROT muss sicher erkannt werden -, bei Lkw Fahrer/Innen der Fahrerlaubnis Klassen C1, C1E, C, CE genügt Aufklärung über mögliche Gefährdung im motorisierten Strassenverkehr
                              • Gesichtsfeld:
                                Prüfung mit einem automatischen Halbkugelperimeter, bzw. Perimeter nach Goldmann
                              • räumliches Sehen:
                                Stereosehen


                              Danke für die Info als ich hatte vor 2 Jahren ein Augenärztliches Gutachten weil ich meinen Führerschein Klasse B machen wollte und auf dem Zeugnis steht: Untersuchungsbefund vom 16.12.10- Zentrale Tagessehschärfe nach DIN 58220: Rechts_0.05___ Links_1.0__
                              Beidäugig_1.0__ Gesichtsfeld: normales Gesichtsfeld mit freien Außengrenzen und ohne homonyme Skotome
                              Beweglichkeit: normale Beweglichkeit beider Augen, kein Augenzittern, keine Doppelbilder. Alle Anforderungen zur Erteilung der Fahrerlaubnis der Klassen A.A1.B.BE.M.L und T. Ich sehe einäugig kann man sagen seit meiner Geburt aber die Augenärztin meinte ich habe ein normales Räumliches Sehvermögen. Ich habe im Internet gegoogelt und da stand das man auch einäugig unter besonderen Vorrausetzungen LKW fahren darf. Ich hoffe das mein Traum jetzt nicht platzt wegen dem schlechten Auge was meinen sie ??

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