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Mangelnde Sicherung : Schwertransport verliert über 100 Tonnen schwere Druckpresse

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  • Mangelnde Sicherung : Schwertransport verliert über 100 Tonnen schwere Druckpresse

    Bei einem Bremsmanöver verlor am Montagabend, 22. Oktober, auf der Autobahn A3 in Höhe Anschlussstelle Iggensbach ein Lkw-Fahrer eine über 100 Tonnen schwere Druckpresse. Es entstand erheblicher Sachschaden.

    Der 58-jährige italienische Lkw-Fahrer fuhr auf der A3 Richtung Regensburg und wollte an der Anschlussstelle Iggensbach in die sogenannte "Schwerlastspur" einfahren. Beim Abbiegevorgang bremste er sein Fahrzeug so stark ab, dass die über 100 Tonnen schwere und unzureichend gesicherte Presse vom Tieflader fiel und nach etwa 30 Metern auf dem rechten Fahrstreifen zum Liegen kam. Neben der Fahrbahn wurde auch die Ladung und das Schwertransportfahrzeug erheblich beschädigt. Verletzt wurde niemand.

    Es wird von einem Sachschaden von rund 192.000 Euro ausgegangen. Zur Bergung mit zwei Spezialkränen war die Autobahn halbseitig etwa vier Stunden gesperrt, wobei der Verkehr über den linken Fahrstreifen vorbei geleitet wurde. Wegen der mangelhaften Ladungssicherung wurde vom Fahrer eine Sicherheitsleistung einbehalten. Ob für die Fahrt eine Ausnahmegenehmigung bestand, wird derzeit noch geprüft.

    Wochenblatt
    Achte auf deine Gedanken, denn sie sind der Anfang deiner Taten.

  • #2
    Ich bin am Donnerstag wieder mal von Suben nach Goch mit meinen beliebten Kroaten gefahren (4,4m Breite). Als wir entlang der Raststätte Donautal gefahren sind, habe ich ein Polizeiwagen da stehen sehen und irgendwie geahnt, dass uns dessen Besatzung für interessant gefunden hat. Haben uns eingeholt und auf dem nächsten PP zu einem freundlichem Gespräch eingeladen. Das Ergebnis, meine Kollegen mussten nachsichern und ich habe wieder mal was dazu gelernt. Zum Schluss haben die beide Polizisten von der umgekippten Presse erzählt und gesagt, dass die halt jetzt empfindlicher auf Schwertransporte reagieren, bezüglich der Ladungssicherung.
    Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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    • #3
      Zitat von Helena Beitrag anzeigen
      Zum Schluss haben die beide Polizisten von der umgekippten Presse erzählt und gesagt, dass die halt jetzt empfindlicher auf Schwertransporte reagieren, bezüglich der Ladungssicherung.
      Doch schon ;-))

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      • #4
        Komischer Weise müssen in Bayern alle über 100 Tonnen Transporte eine TÜV Abnahme machen. Die Ladungssicherung war praktisch TÜV geprüft. Keine gute Werbung für den TÜV. Oder hat die Firma darauf verzichtet?
        Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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        • #5
          Hallo Helena,
          Die TÜV-Gutachten werden zur Zeit nur verlangt wenn eine bayerische Genehmigungsbehörde für eine Transportgenehmigung zuständig ist und der Transport schwerer als 100 to ist.
          Hier sieht es aber nach Transit durch Bayern aus. In diesem Fall werden die tangierten Zuständigkeitsbereiche nur angehört.
          Ich gehe davon aus, dass es aus vorgenannten Gründen kein Abfahrtsgutachten des TÜV gibt.

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          • #6
            Und der TÜV nur die techn. Überprüfung macht und nichts mit der LaSi zu schaffen hat!
            Quod licet Iovi, non licet bovi!

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            • #7
              Zitat von Norway Beitrag anzeigen
              Und der TÜV nur die techn. Überprüfung macht und nichts mit der LaSi zu schaffen hat!
              Naja. Die LaSi fällt dem Prüfer (wenn er sich denn auch zum Ort des Geschehens bemüht) zwangsläufig ins Auge. Wenn - wie im vorliegenden Fall - 4 Ketten ein 100 to Teil halten sollen, kann man sich schon mal kurz an seine gute Erziehung erinnern und nachrechnen.

              Abgesehen davon: Kann gut sein, dass die Abfahrtsgutachten für die Klasse 100 to + demnächst bundesweit zum Standard werden.

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              • #8
                Wir organisieren auch TÜV, wenn vorgeschrieben. Ich war schon mal persönlich dabei, dass der Gutachter verlangt hat, ein Paar Ketten mehr anzubringen.
                Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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                • #9
                  Zuffälligerweise habe ich eine alte TÜV Rechnung gefunden. Das Gutachten für über 100to Transporte heißt richtig Gutachten vor Fahrtantritt. Es beschäftigt sich immer auch mit der Ladungssicherung. Es ist nicht zu verwechseln mit dem Gutachten zur Erlangung einer Ausnahmegenehmigung gemäß §70 ;).

                  Vor ein Paar Tagen habe ich ein Bericht des Verkehrsministeriums gefunden, wo diese Gutachten tatsächlich für alle Bundesländer in der Zukunft verlangt werden sollen:



                  Zitat von Bigfoot Beitrag anzeigen
                  ...Hier sieht es aber nach Transit durch Bayern aus. In diesem Fall werden die tangierten Zuständigkeitsbereiche nur angehört. Ich gehe davon aus, dass es aus vorgenannten Gründen kein Abfahrtsgutachten des TÜV gibt.
                  Auch bei Transittransporten wird dieses Gutachten in Bayern vorgeschrieben.
                  Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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