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BF 4 - nächste Stufe Begleitfahrzeug im kommen?

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  • #16
    Der Polizist war der Meinung, dass der Transportführer mich kontrollieren sollte, bevor losgefahren wird, weil er eben dafür die Verantwortung haben soll. Diese Meinung habe ich schon mal gehört.

    Gestern schon wieder eine super Anweisung bekommen. Bin mit einer deutschen Firma gefahren, habe mir die Genehmigung angeschaut und zurück gegeben. War 3,8m breit sonst nix. Auf der A13 kurz vor Dresden, wo kein Seitenstreifen ist, sagte der Kollege, ich soll nur PKW durchlassen, Überholverbot für LKW setzen .
    Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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    • #17
      Zitat von Norway Beitrag anzeigen
      Und in welche Kat. man dich einordnen kann....nun jeder hier kann lesen was Du so schreibst und sich seine Meinung bilden!
      Denke mal,das gehört nicht hierher und die Sachlichkeit übernimmt hier wieder die Hand!

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      • #18
        Zitat von lapa Beitrag anzeigen
        Denke mal,das gehört nicht hierher und die Sachlichkeit übernimmt hier wieder die Hand!
        Doch! Wer mich attackiert und Unwahrheiten schreibt bekommt die Antwort dazu! Aber ich sehe das da jemand wohl nicht objektiv ist und mit zweierlei Maß misst!
        Quod licet Iovi, non licet bovi!

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        • #19
          Zitat von Helena Beitrag anzeigen
          Gestern schon wieder eine super Anweisung bekommen. Bin mit einer deutschen Firma gefahren, habe mir die Genehmigung angeschaut und zurück gegeben. War 3,8m breit sonst nix. Auf der A13 kurz vor Dresden, wo kein Seitenstreifen ist, sagte der Kollege, ich soll nur PKW durchlassen, Überholverbot für LKW setzen .
          Wenn Du es ganz genau nimmst ist komplett zu. Die Ladung ist breiter wie der Fahrstreifen. Wir nehmen es neuerdings sehr genau.

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          • #20


            In diesem Leitfaden für Begleitpersonal, was zu der Grundlehre eines BF3-Fahrers gehört, steht auf der Seite 23:


            Das Begleitpersonal ist nicht für die Einhaltung der Maße, Achslasten und des Gesamtgewichtes verantwortlich und hat demzufolge auch keine Verpflichtung zur Kontrolle der tatsächlichen Werte.
            Dann wie sieht es tatsächlich mit der Verantwortung aus? BF4 soll ja teilweise die Polizei ablösen. Die Polizei übernimmt aber immer die Verantwortung. Bevor losgefahren wird, wird gemessen und kontrolliert um die Wette :). Und eigentlich sollte BF3 schon die Polizei entlasten?
            Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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            • #21
              Moin

              Und jetzt kannst du dir denken warum die Einführung des BF4 seit über 10 Jahren immer wieder rausgeschoben wird!

              Die Übertragung hoheitlicher Aufgaben an Privatfirmen ist nur ein Problem, mit der Übernahme der Verantwortung für Gewicht und Maße des Schwertransportes kommen dann ja auch noch große Versicherungsrechtliche Probleme dazu.

              Willst du oder dein Chef die Verantwortung übernehmen wenn durch einen massiv überladenen Schwertransport ne Strasse oder Brücke beschädigt wird?

              Hinter der jeweiligen Polizeibesatzung steht ein Bundesland als "Versicherung".
              Was wird solch eine Versicherung wohl deinen Chef an Prämie kosten?

              Gruß
              Lutz

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              • #22
                Zitat von Lutz D. Beitrag anzeigen
                ...Willst du oder dein Chef die Verantwortung übernehmen wenn durch einen massiv überladenen Schwertransport ne Strasse oder Brücke beschädigt wird?...
                Das hast du dir aber einen richtigen Extremfall ausgedacht :). So was passiert bei einer richtig groben Missachtung
                der Gesetze und Vorschriften und dabei hilft auch keine Versicherung!!!!

                Zitat von Lutz D. Beitrag anzeigen
                Hinter der jeweiligen Polizeibesatzung steht ein Bundesland als "Versicherung".
                Was wird solch eine Versicherung wohl deinen Chef an Prämie kosten?
                Übrigens gegen Anweisungsfehler gibt es keine Versicherung. Ich hätte gerne eine, wir haben uns schon bei einigen Gesellschaften erkundigt. Mit der Antwort, für Anweisungsfehler ist ein Begleiter nicht haftbar :rofl2[1]:. Ich werde in Laufe der Woche bei unserem Österreichischem Partner nachfragen, wie es da so läuft.
                Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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                • #23
                  Zitat von Helena Beitrag anzeigen


                  Dann wie sieht es tatsächlich mit der Verantwortung aus? BF4 soll ja teilweise die Polizei ablösen. Die Polizei übernimmt aber immer die Verantwortung. Bevor losgefahren wird, wird gemessen und kontrolliert um die Wette :). Und eigentlich sollte BF3 schon die Polizei entlasten?
                  Zitat von Lutz D. Beitrag anzeigen
                  Moin

                  ...mit der Übernahme der Verantwortung für Gewicht und Maße des Schwertransportes ...


                  Von GST-Begleitung kenne ich ja alles...:rofl2[1]:


                  Welche Service-Agentur oder welches Begleit-Unternehmen möchte die Verantwortung für die korrekten Maße, Gewichte, Gewichtsverteilungen etc. bei einem 350-Tonner übernehmen.


                  Es ist doch auch schon daran gedacht worden, die Abfahrtskontrolle durch besondere Ingenieur-Büros durchführen zu lassen. Diese würden ein Protokoll erstellen und für die Korrektheit des Transportes verantwortlich sein. Sie müssten natürlich optimal ausgestattet sein (z. B. Achswaagen) und müssten entweder hoheitliche Aufgaben erledigen dürfen oder die Polizei müsste sich bei ihrer eigenen endgültigen Entscheidung darauf verlassen können.

                  Der „Begleiter“ darf doch „nur“ begleiten - oder ?! Mit dem Bf-4-er würde wohl nur die Umsetzung von noch mehr Fahranweisungen während der Fahrt von der begleitenden Polizei auf einen privaten Begleiter übertragen; so ist es im Prinzip doch heute auch schon - nur noch nicht so umfangreich ?!

                  Gruß Solo

                  (PS: Ich war seit dem 1.2.12 mal kurz mit dem U-Boot durch die Wüste Gobi.)

                  Was soll ich mit der Realität, wenn es in der Theorie so gut klappt...

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                  • #24
                    Zitat von Jens P. Beitrag anzeigen
                    Vielleicht sollte man in die Nachbarländer Österreich und die Niederlande gucken wie dort Begleiter ausgebildet werden.
                    Ich habe gerade von einem österreichischen Begleitunternehmen erfahren, dass es dort keine „einfachen Hinterherfahrer“ gibt.
                    Dort sollen die Begleiter vereidigte Transportführer mit Polizeistatus (Blaulicht, Bußgeld) sein. Straßen, Brücken und Kreuzungen sperren, Einbahnstraßen und Kreisverkehre "rückwärts" fahren - dürfen sie. Sie erledigen wohl alle hoheitlichen Aufgaben, soweit sie mit dem Transport zu tun haben. Die Polizei kommt erst, wenn der Fahrer erschossen oder wenn sie gerufen wird.

                    - Nur bewegliche Überholverbote setzen, das dürfen sie nicht. Die soll es in österreichischen Gesetzen überhaupt nicht geben.

                    Versichert sind sie auch irgendwie „von Amts wegen“. Regress gäbe es nur bei grober Fahrlässigkeit.

                    Dafür bekäme man einen Bf-3-Schein aber auch erst nach "Hochschul-Studium mit Doktortitel".


                    ...und die deutsche Schulung......

                    :rofl2[1]: :rofl2[1]:


                    Zum Glück hängt die Qualität eines Begleiters nicht von der Schulung ab.

                    Was soll ich mit der Realität, wenn es in der Theorie so gut klappt...

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                    • #25
                      Der Nächste, der hinter mir fahren soll, wird von mir nach seinem Doktortitel befragt:lmao[1]::lmao[1]:

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                      • #26
                        Zitat von Helena Beitrag anzeigen

                        BF4 soll ja teilweise die Polizei ablösen. Die Polizei übernimmt aber immer die Verantwortung. Bevor losgefahren wird, wird gemessen und kontrolliert um die Wette. Und eigentlich sollte BF3 schon die Polizei entlasten?

                        Das ist ein Trugschluss. Verantwortlich für den Transport sind der Halter des Fahrzeugs (in der Regel auch Inhaber der Genehmigung), der Frachtführer und im Rahmen seiner Möglichkeiten auch der Fahrer.
                        Die Polizei hat auf Grund ihrer Aufgaben und rechtlichen Befugnisse (Verbot der Weiterfahrt) jedoch eine sogenannte Garantenstellung. Ein Garant ist jemand der die Macht hat, auf Grund seiner rechtlichen Möglichkeiten auf einen Geschehensablauf einzuwirken. Einfaches Beispiel ist der Halter eines Fahrzeugs: Er darf keinem Betrunkenen oder einer Person ohne Führerschein sein Fahrzeug nicht überlassen. Tut er es trotzdem, macht er sich strafbar.
                        Bei der Übernahme der Transportbegleitung wird die Polizei also aus dieser Garantenstellung heraus tätig und überprüft im Rahmen der Möglichkeiten (!) vor Ort bestimmte Angaben.

                        Der Begleiter des Schwertransports hat keine konkrete Verpflichtung zur Überprüfung irgendwelcher Maße und Gewichte - weder BF 3 noch BF 4. Er ist lediglich Dienstleister auf Anordnung der Behörde und im Auftrag des Genehmigungsinhabers. Der Begleiter kann nur für die Überschreitung von Maßen und Gewichten belangt werden, wenn der Fahrer vorsätzlich so fährt und der Begleiter das weiss und ihn unterstützt. Im Strafrecht nennt sich das "Beihilfe" - im hier zutreffenden Ordnungswidrigkeitenrecht (OWiG) heißt das "Beteiligung". Der Begleiter wird dann bestraft wie der Fahrer (i.V.m. § 14 OWiG).
                        Beide müssen also vorsätzlich handeln. Solange dass nicht der Fall ist, ist der Begleiter außen vor..

                        Zitat von Lutz D. Beitrag anzeigen
                        Die Übertragung hoheitlicher Aufgaben an Privatfirmen ist nur ein Problem, mit der Übernahme der Verantwortung für Gewicht und Maße des Schwertransportes kommen dann ja auch noch große Versicherungsrechtliche Probleme dazu.
                        Die Begleiter mutieren mit Sicherheit nicht zur "Quasi-Polizei". Die ihnen bereits jetzt und auch in Zukunft übertragenen hoheitlichen Aufgaben werden klar bezeichnet und gesetzlich geregelt sein. Das es sich um mehr als verkehrsregelnde Befugnisse handeln wird, ist nicht anzunehmen.
                        Zitat von Solo Beitrag anzeigen
                        V

                        Es ist doch auch schon daran gedacht worden, die Abfahrtskontrolle durch besondere Ingenieur-Büros durchführen zu lassen. Diese würden ein Protokoll erstellen und für die Korrektheit des Transportes verantwortlich sein. Sie müssten natürlich optimal ausgestattet sein (z. B. Achswaagen) und müssten entweder hoheitliche Aufgaben erledigen dürfen oder die Polizei müsste sich bei ihrer eigenen endgültigen Entscheidung darauf verlassen können.

                        Die Abfahrtskontrolle von GST durch amtlich anerkannte Sachverständige (aaS) erfolgt immer auf Anordnung der Genehmigungsbehörde. In Bayern sind sie bei Transporten ab 100 to wohl schon Standard - die anderen werden wohl nachziehen.
                        Aber auch der aaS hat keine hoheitlichen Befugnisse - auch er erbringt nur eine Dienstleistung. Von der positiven Überprüfung hängt allerdings die pünktiche Abfahrt ab.
                        Entscheidend ist hier übrigens auch, ob die Abnahme durch den aaS "Auflage" oder "Bedingung" in der 29iger Transportgenehmigung ist: Der Auflagenverstoß kostet nur 40,-€. Die verletzte Bedingung macht die Transportgenehmigung und in der Regel auch die 70iger ungültig. Ein 100 Tonner ist dann 250% überladen...

                        Der „Begleiter“ darf doch „nur“ begleiten - oder ?! Mit dem Bf-4-er würde wohl nur die Umsetzung von noch mehr Fahranweisungen während der Fahrt von der begleitenden Polizei auf einen privaten Begleiter übertragen; so ist es im Prinzip doch heute auch schon - nur noch nicht so umfangreich ?!
                        So isses.
                        Zuletzt geändert von Bigfoot; 15.11.2012, 21:42.

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                        • #27
                          Zitat von Bigfoot Beitrag anzeigen
                          ... Der Begleiter kann nur für die Überschreitung von Maßen und Gewichten belangt werden, wenn der Fahrer vorsätzlich so fährt und der Begleiter das weiss und ihn unterstützt. Im Strafrecht nennt sich das "Beihilfe" - im hier zutreffenden Ordnungswidrigkeitenrecht (OWiG) heißt das "Beteiligung". Der Begleiter wird dann bestraft wie der Fahrer (i.V.m. § 14 OWiG).
                          Beide müssen also vorsätzlich handeln. Solange dass nicht der Fall ist, ist der Begleiter außen vor.....
                          .
                          Bigfoot, von dir erfährt man immer wieder interessante Sachen. Das hier finde ich als sehr wichtig, aber auch nicht unbedingt befriedigend.
                          Würde gerne mehr dazu schreiben, bin aber tot müde, morgen schreibe ich dann ein Roman :).
                          Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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                          • #28
                            Zitat von Helena Beitrag anzeigen
                            ...Würde gerne mehr dazu schreiben, bin aber tot müde, morgen schreibe ich dann ein Roman :).
                            Bin am Adventskalender basteln, meine Meinung muss noch warten, keine Zeit zu schreiben :).
                            Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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                            • #29
                              Zitat von Helena Beitrag anzeigen
                              Bin am Adventskalender basteln, meine Meinung muss noch warten, keine Zeit zu schreiben :).
                              Ich hänge mir ne 24er Bierkiste an die Wand! ;-)

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                              • #30
                                Zitat von Jens P. Beitrag anzeigen
                                Ich hänge mir ne 24er Bierkiste an die Wand! ;-)

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