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    Hallo ich hätte eine frage und zwar habe ich letzte woche eine neue fahrerkarte beantragt die ist auch gestern gekommen die ist gültig ab dem 24.10.12 weil meine alte gültig war bis zum 23.10.12 nun habe ich aber meine alte karte verloren.Kann mir jemand sagen ob ich nun mit der neuen karte vor dem 24.10 fahren darf und wen nicht was ich der zeit machen kann.

  • #2
    Hallo

    Also den Verlust musst du binnen 7 tagen melden,und diese bescheinigung mitführen.
    Die Neue karte geht noch nicht.

    Bei verlust kannst du 14 Tage "ohne "Fahren musst aber jeden Tag einen ausdruck machen,
    auf der Rückseite dann Unterschreiben.

    Gruß Georg
    Zuletzt geändert von Georg; 14.10.2012, 16:08. Grund: Was vergessen
    Fürchte nicht die Gedanken deiner Feinde,sondern die Hintergedanken deiner Arbeitskollegen,und deines Arbeitgebers.

    Kommentar


    • #3
      moin. verlustmeldung mitführen und bis einschl. 23.10. jeweils morgens bei fahrbeginn und abends bei -ende nen ausdruck machen. mitführpflicht der ausdrucke bei aktivierung der neuen karte.

      Kommentar

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