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Da es wieder bald soweit ist,hier nochmal zur Erinnerung: Für Lenkerinnen und Lenker von Lkw über 3,5 Tonnen höchstzulässigem Gesamtgewicht und Omnibusse gilt eine Winterreifenpflicht. Das bedeutet, dass das Fahrzeug in dem vorgegebenen Zeitraum immer Winterreifen montiert haben muss, unabhängig davon, ob auf der Fahrbahn Schnee liegt oder nicht. Diese Pflicht gilt für Lkw über 3,5 Tonnen vom 1. November bis 15. April und für Busse vom 1. November bis 15. März.
Gesetzlich werden als Winterreifen jene anerkannt, die mit den Bezeichnungen "Matsch und Schnee" gekennzeichnet sind (gängige Abkürzungen: M+S, M.S. oder M&S). Weiteres müssen die Reifen bei Pkw und Lkw bis zu einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen eine Profiltiefe von mindestens 4 Millimeter bei Radialreifen (häufigste Reifenbauart) und 5 Millimeter bei Diagonalreifen aufweisen. Das gilt auch für so genannte Ganzjahresreifen, Allwetterreifen sowie Spikereifen.
Reifen von Lkw über 3,5 Tonnen müssen eine Mindestprofiltiefe von 6 Millimeter bei Diagonalbauweise und 5 Millimeter bei Radialreifen aufweisen.
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