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Sonntagsfahrverbot und Rückführung von Leergut?

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  • Sonntagsfahrverbot und Rückführung von Leergut?

    Wer kennt sich denn beim Sonntagsfahrverbot aus. Bei bestimmtem Leergut darf ich doch auch Sonntags fahren?
    Wer weiß denn da mehr?

  • #2
    Ähm, nö:


    Feiertags- / Sonntagsfahrverbot & Ferienfahrverbot für LKW


    §30 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in Deutschland vom 16.11.1970 in der jeweils gültigen Fassung sieht Fahrverbote für schwere Nutzfahrzeuge (LKW) an Sonn- und Feiertagen sowie in der Haupt-Ferienzeit im Sommer vor. Anliegen der Verordnung ist der Lärm- und Umweltschutz, sie schützt aber auch vor verstopften Straßen zu den Hauptreisezeiten.

    Betroffen sind Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen. Auch PKW, die aus steuerlichen Gründen als LKW zugelassen sind, unterliegen bei Mitführen eines Anhängers den Fahrverboten.

    Ausgenommen sind eine Reihe von Fahrzeugen, die z.B. verderbliche Lebensmittel wie Fleisch, Fisch, Milcherzeugnisse und Gemüse transportieren, für die Infrastruktur notwenig sind (Fahrzeuge der öffentlichen Hand, Zivil- und Katastrophenschutz, Feuerwehr, Polizei, BGS etc.), unter bestimmte andere Kriterien fallen oder für die eine Ausnahmegenehmigung erteilt wurde. Ausnahmegenehmigungen erteilt gemäß §§46 und 47 StVO die jeweils zuständige Straßenverkehrsbehörde.


    Hast Du eine Genehmigung? Wenn Nein, denn nix mit fahren.
    Es sei denn, siehe "Ausgenommen".

    Wenn ja, denn schau was drin steht. Es ist in jeder Sonn/-feiertagsgenehmigung genau beschrieben was Du wohin fahren darfst. Und meistens geht es dabei um eine Termingerechte Anlieferung.
    z.B. Du hast Genehmigung, wo darin steht, zur Termingerechten An/Ablieferung, für die Autombilbranche, und hast z.b: VW als Empfänger, und steht in Deinem CMR ein Termin, und der DARF NICHT handschriftlich sein, und den kannst Du nicht schaffen, wenn Du um 22 hundert losfährst,......

    Beispiel!!!

    Ich habe Genehmigung, für Papier und Holz nach D, A und I, ( Länderkennzeichen) laut Sonn/Feiertagsgenehmigung.

    Beispiel A: Papier am Sonn/Feiertag von Rostock nach Berlin. Is nicht, weil ich kann um 22 Uhr losfahren, und rechtzeitig da sein.

    Beispiel B: Papier am Sonn/Feiertag von Rostock nach Verona. Darf ich, sofern auf dem CMR ein Termin steht, und um diesen zu schaffen, ich denn auf nen Feiertag/Sonntag fahren muss.

    Glaub ja nich das ich das jetzt gut erklärt habe, aber sowas in schriftlicher Form zu erklären, is nich meine Stärke.

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    • #3
      Zitat von Horsthro Beitrag anzeigen
      Ähm, nö:


      Feiertags- / Sonntagsfahrverbot & Ferienfahrverbot für LKW

      Ausgenommen sind eine Reihe von Fahrzeugen, die z.B. verderbliche Lebensmittel wie Fleisch, Fisch, Milcherzeugnisse und Gemüse transportieren, für die Infrastruktur notwenig sind (Fahrzeuge der öffentlichen Hand, Zivil- und Katastrophenschutz, Feuerwehr, Polizei, BGS etc.), unter bestimmte andere Kriterien fallen oder für die eine Ausnahmegenehmigung erteilt wurde. Ausnahmegenehmigungen erteilt gemäß §§46 und 47 StVO die jeweils zuständige Straßenverkehrsbehörde.
      Danke, ich glaube ich habe meine Antwort hier in diesem Bereich schon gefunden. Es handelte sich bei meiner Frage um Leergut das bei der Belieferung von militärischen Stützpunkten anfällt.

      Kommentar


      • #4
        Zitat von alterelch Beitrag anzeigen
        Danke, ich glaube ich habe meine Antwort hier in diesem Bereich schon gefunden. Es handelte sich bei meiner Frage um Leergut das bei der Belieferung von militärischen Stützpunkten anfällt.
        Wie wär es denn wenn du dir eine Plombe hinten dran machst und ein Schriftstück dir von der Kaserne geben lässt. Wenn das möglich wär.
        Mfg
        Fernweh79

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        • #5
          Und ich bearbeite meinen Beitrag noch, und gebe mir soviel Mühe, und Deine Frage is schon mit dem ersten Absatz beantwortet :-(

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          • #6
            für die Infrastruktur notwenig sind (Fahrzeuge der öffentlichen Hand, Zivil- und Katastrophenschutz, Feuerwehr, Polizei, BGS etc.)

            sehr intressant
            Mfg
            Fernweh79

            Kommentar


            • #7
              Zitat von Horsthro Beitrag anzeigen
              Und ich bearbeite meinen Beitrag noch, und gebe mir soviel Mühe, und Deine Frage is schon mit dem ersten Absatz beantwortet :-(
              Sorry, das konnte ich nicht ahnen. Aber viele Wissen nichts von bestimmten Ausnahmen und warum sie geschaffen worden. Wenn Du noch welche kennst, zähle sie ruhig einmal auf. Wir sind ja hier immerhin im Anfängerforum.

              Kommentar


              • #8
                nich????


                p.s. habe den "Löschen" Button gesucht

                Kommentar


                • #9
                  Zitat von fernweh79 Beitrag anzeigen
                  für die Infrastruktur notwenig sind (Fahrzeuge der öffentlichen Hand, Zivil- und Katastrophenschutz, Feuerwehr, Polizei, BGS etc.)

                  sehr intressant
                  Gell, so seh ich das auch



                  Zitat von alterelch Beitrag anzeigen
                  Sorry, das konnte ich nicht ahnen. Aber viele Wissen nichts von bestimmten Ausnahmen und warum sie geschaffen worden. Wenn Du noch welche kennst, zähle sie ruhig einmal auf. Wir sind ja hier immerhin im Anfängerforum.
                  Passt schon, ich mein es ja auch net negativ.
                  Und warum sowas geschaffen wurde, das kann ich Dir leider auch nich beantworten, das kann nur ein Politiker, und wahrscheinlich nichtmal der.
                  Ick weiß das wir hier im Anfängerforum sind. Man muss jede Genehmigung für sich sehen, und was drin steht.
                  Darauf kommt es an. Du Ausnahmen stehn oben.

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                  • #10
                    Aber dazu fällt mir glatt ein ich müsste da eigentlich auch mal genauer in unserer Firma nachhaken.In unseren Ausnahmegenehmigungen steht nur was von Transport von Luftfrachtsendungen drin wenn ich mich nicht ganz verlesen habe........aber wenn wir Leergut also Leere Transportbleche ect oder ähnliches zwischen den Airports oder vom Kunden zum Airport fahren,ob das dann wohl auch als ganz normale Luftfrachtsendung gilt????........bisher hatte ich den Fall zwar noch nicht das ich sowas am Wochenende bekommen habe aber man weiss ja nie.......sollte da auch nochmal was genauer nachlesen ob die Sache nicht doch noch einen Haken hat....
                    Sei immer wie du bist und verrate dich nicht selber!:)

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                    • #11
                      Aber habe da durch Zufall folgendes gefunden:
                      Betrifft unter anderem Fahrverbote einiger europäischer Länder.Sind zwar alles Angaben aus 2011 aber naja.Soll wohl anscheinend aus der Quelle BGL November 2010 stammen.Ohne Gewähr habe dies nur auf einer Homepage durch Zufall entdeckt....

                      Ausnahmen: (D)

                      4. Fahrten mit Fahrzeugen, die nach dem Bundesleistungsgesetz herangezogen werden; dabei ist der Leistungsbescheid mitzuführen und auf Verlangen zuständigen
                      Personen zur Prüfung auszuhändigen.
                      Vom Fahrverbot befreit sind auch Fahrzeuge der Polizei, des Bundesgrenzschutzes, der Feuerwehr, der Katastrophen-Nothilfe, der Bundeswehr sowie der verbündeten
                      ausländischen Truppen.
                      Für Transporte, die nicht unter die o.g. Ausnahmen fallen, wird eine Ausnahmegenehmigung benötigt. Diese wird jedoch nur in dringenden Fällen erteilt, wenn der
                      Transport mit einem anderen Transportmittel nicht möglich ist.

                      http://www.der-fernfahrer.de/html/fahrverbot.html

                      Was mich nur etwas irritiert ist das wenn man jetzt auf die Homepage des BGL schaut steht bei den Ausnahmen zu den Fahrverboten dieser Satz nicht mehr da drin......vielleicht sollte man da wirklich mal beim BGL selber nachfragen......die müssten sowas eigentlich wissen.......oder?
                      Zuletzt geändert von Speedy79; 02.10.2012, 20:03.
                      Sei immer wie du bist und verrate dich nicht selber!:)

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