Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Ladungssicherung und Schüttgut

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • Ladungssicherung und Schüttgut

    Hallo zusammen,

    ich werfe das Thema "mal so" in den Raum und denke, dass es da einiges zu posten gibt - nicht nur unter den Stichwörtern "Streusandbüchse" und "Wanderdüne".

    Bigfoot

  • #2
    sand zb nass machen oder abplanen!

    Kommentar


    • #3
      Hallo !
      Habe die Erfahrung gemacht, dass Nass machen von den meisten Grünmützen nicht als ausreichender Schutz angesehen wird. Beim Erdaushub laden und fahren ist das Nass machen ja auch nicht möglich und welcher Fahrer möchte an der Kipp-stelle mit der Schaufel seine Ladefläche freischaufeln. Ist ja alles am kleben, ist schlimmer wie UHU. Gruß Günter.

      Kommentar


      • #4
        Das Anfeuchten ist sicher kein Allheilmittel. Es funktioniert recht gut auf kurzen Strecken und mit Ladegut, welches die Flüssigkeit an der Oberfläche hält. Reiner, feinkörniger Kies oder ähnliches Schüttgut könnte da problematisch sein.

        Kommentar


        • #5
          Ordentlich festdrücken machen die meisten Radladerfahrer schon von sich aus.

          Plane drüber macht Sinn, sonst wird der rückwärtige Verkehr gesandstrahlt - das muss nicht sein.

          Es muss aber auch nicht sein, dass aus Zeitgründen die Plane per se auf dem Hof bleibt.

          Im Baustellenverkehr ist Sauberkeit des Fahrzeugs und der Blick zwischen die Reifen mMn. schon fast zur Ladungssicherung hinzu zu zählen.

          Bei Schlämpe hat der Fahrer allerdings keine Chance...
          Viele Grüße

          Michael


          Man sollte sich im wahren Leben öfter begegnen, wie Brummi-Fahrer auf einer engen Landstraße:

          Mit Respekt und Abstand!

          Kommentar


          • #6
            Hallo !
            Möchte das Thema nochmals aufgreifen. Es gibt einige Faktoren die so Glaube ich wichtig sind, obwohl eine Ladungssicherung mit Planenabdeckung immer angebracht ist und mit keiner Kontrolle durch die Polizei herauf beschworen wird.
            Jeder Schüttgutfahrer, unterwegs mit einem Kipp-sattel sollte sich bereits Gedanken vor dem Laden hierzu machen.
            1.) Wo lade ich, auf einer Baustelle, Kieswerk, Schotterwerk, Asphaltmischanlage jeder Ladeort hat eine andere Ladeeigenschaft.
            2.) Wird mit Bagger, Radlader oder Siloanlage geladen.
            3.) Kommt das Material aus einer Baugrube die Feucht oder Trocken Boden hat. Ist das Material abgelagert von einem Lagerort.
            4.) Habe ich nach dem Beladen die Möglichkeit das Material nass zu machen oder muß es für die weitere Verarbeitung am Zielort Trocken sein.
            5.) Geht das Material an eine Baustelle (im Straßenbau muß das Material erdfeucht eingebaut werden), geht es jedoch an eine Mischanlage muß es Trocken angeliefert werden.

            Bestimmt gibt es noch weitere Verhaltensregeln für den späteren Verwendungs-Zweck, aber jeder Fahrer der dieses Gut bereits gefahren hat wird sich darauf einstellen und die richtige Lösung finden.

            Die beste Lösung ist aber immer abdecken, eine Plane ist heutzutage fast immer am Auflieger vorhanden. Auch sollte beim Abplanen daran Gedacht werden die seitlich überstehenden leeren Planenhacken nach innen umzustecken, sonst kommt womöglich bei einer Kontrolle eine Anzeige auf den Fahrer zu, wegen der Überbreite des LKW. Es ist ja bekannt, dass die Planenrolle nun auf der gegenüberliegenden Fahrzeugseite übersteht.
            Grüße Euch
            Günter

            Kommentar


            • #7
              Zitat von Günter Beitrag anzeigen
              Auch sollte beim Abplanen daran Gedacht werden die seitlich überstehenden leeren Planenhacken nach innen umzustecken, sonst kommt womöglich bei einer Kontrolle eine Anzeige auf den Fahrer zu, wegen der Überbreite des LKW. Es ist ja bekannt, dass die Planenrolle nun auf der gegenüberliegenden Fahrzeugseite übersteht.
              Hallo Günter,
              mit der Breite wird man hinsichtlich der Plane selten Probleme bekommen. Siehe § 32(1) StVZO:
              Die Fahrzeugbreite ist nach der ISO-Norm 612-1978, Definition Nummer 6.2 zu ermitteln. Abweichend von dieser Norm sind bei der Messung der Fahrzeugbreite die folgenden Einrichtungen nicht zu berücksichtigen:
              .......
              - Einrichtungen zur Sicherung der Plane und Schutzvorrichtungen hierfür.......
              Eine Breite von mehr als 2,55 m wegen der Plane und ihren Vorrichtungen ist also nicht zu beanstanden.

              Anders ist es da hinsichtlich der Höhe. Ausgenommen sind da nur nachgiebige Antennen sowie Scheren- und Stangenstromabnehmer in gehobener Stellung. In Kontrollen stellen wir regelmäßig arretierte Planenhaken fest, mit denen das Fahrzeug teilweise Höhen bis 4,25 m erreicht (!).

              Kommentar


              • #8
                Schöne Gedanken zu einem wichtigen Thema!

                Doch meist entscheiden die jeweiligen Gegebenheiten - nicht etwa der später verantwortliche Fahrzeugführer.

                Dabei habe ich bemerkt, dass ein Baggerfahrer lieber 10 Kippsattelzüge versaut, als seinen Bagger auch nur einen Meter zur Seite zu bewegen.

                Auch eine recht einfache Tätigkeit, wie z.B. das Abziehen einer matschigen, nur seicht ansteigenden Zufahrt, scheint diese "Herren der Baustelle" oftmals zu überfordern.

                Anstelle der höchstens 10 Minuten Arbeit - mit im Ergebnis ausschließlichen Vorteilen für alle Beteiligten - wird dann lieber beim Alten angerufen, dass ein mit einem Möbelkoffer ausgestatteter Fahrer mal wieder die ganze Baustelle bekloppt gemacht hat. Auf dem Platz angekommen gibt's dann das Übliche zu hören: Man könne sich verpi****, andere Fahrer würden schon auf eine Stelle warten, noch so ein Vorfall... Die Papiere seien bereits fertig...

                Oftmals hat man als Kleinsteintransporteur halt kaum eine Chance, so man seinen Job behalten will...
                Viele Grüße

                Michael


                Man sollte sich im wahren Leben öfter begegnen, wie Brummi-Fahrer auf einer engen Landstraße:

                Mit Respekt und Abstand!

                Kommentar


                • #9
                  Ob der auch keine Zeit hatte? Aber zu seiner Verteidigung, ist langsam und vorsichtig gefahren :).

                  Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

                  Kommentar


                  • #10
                    Da sieht der Brummi selber aber auch irgendwie nicht so vertrauenerweckend aus ;-) .

                    Kommentar


                    • #11
                      Schaut aus, als würde der LKW die falsche Größe sein um diesen Container zu transportieren zu können. Naja habe schon größere Artisten als verantwortliche Kraftfahrer gesehen.

                      Kommentar


                      • #12
                        Mal so ne Frage zum Thema Lasi bei Schüttgut........
                        Wann reicht ein Netz bei Schüttgütern als Abdeckung ,wann muss eine Plane obendrüber???
                        Sind Netze eigentlich überhaupt ausreichend????
                        Ich frage deswegen weil ich manchmal schon Kipper oder so Schüttcontainer gesehen habe die ein Netz über die Ladung gespannt hatten und trotzdem noch kleine Fetzen der Ladung bei Wind aus dem Netz geweht sind.......macht je nach Ladung kein Spaß irgend so ein Zeug egal was auch immer gegen die Scheibe zu kriegen..........
                        Was ist jetzt wann nötig bzw. zulässig?
                        Sei immer wie du bist und verrate dich nicht selber!:)

                        Kommentar


                        • #13
                          Zitat von Speedy79 Beitrag anzeigen
                          Wann reicht ein Netz bei Schüttgütern als Abdeckung ,wann muss eine Plane obendrüber???
                          Sind Netze eigentlich überhaupt ausreichend????
                          Wenn Ladung - oder auch nur kleine Teile davon - dass Fahrzeug oder den Transportbehälter verlassen kann, stimmt irgend etwas nicht.
                          Wenn wir nun unterstellen, dass das Fahrzeug bzw. der ATL zur Seite und nach unten dicht ist und der vorbildliche Kraftfahrer auch noch die Abstellfläche des ATL abgefegt hat, kann die Ursache eigentlich nur noch oben zu suchen sein.

                          Netze und Gurte zur Abdeckung (!!) der Ladung nach oben müssen der Ladung angepasst werden: Während Planen nahezu für jedes Transportgut befriedigende Ergebnisse bieten, stoßen Netze auf Grund ihrer Maschen hin und wieder schnell an ihre Grenzen.
                          Fazit: Enthält die Ladung Teile, die kleiner als die Maschen des Netzes sind, ist das Netz ungeeignet bzw. genügt nicht den Anforderungen an eine ordnungsgemäße LaSi.

                          Noch ein Wort zur Leistungsfähigkeit von Gurt und Netz.
                          Beide Produkte sollen die Ladung abdecken und ein Herabwehen einzelner Ladungsteile verhindern. Was sie nicht können ist die Fixierung (Sicherung) von Ladung auf dem Fahrzeug. Es ist hin und wieder schon abenteuerlich, welche Zauberkräfte manche Kraftfahrer den Netzen und Planen zurechnen. Nicht umsonst sprechen wir in Kontrollen gern vom "Zaubernetz".
                          Als Beispiele seien hier nur Schrottcontainer und Fahrzeuge mit teilweise großvolumigen Baustellenabbruch genannt.

                          Gruß Bigfoot

                          Kommentar


                          • #14
                            Ich grad hier mal nen Thema wieder aus. Wie deckt man die Ladung auf einem LKW mit Ladekran und Schalengreifer ab?

                            Kommentar


                            • #15
                              Zitat von Whity Beitrag anzeigen
                              Wie deckt man die Ladung auf einem LKW mit Ladekran und Schalengreifer ab?
                              Wenn die Ladung zwingend abzudecken ist und das ist auf Grund der Fahrzeugaufbauten nicht möglich, dann ist dieses Fahrzeug für den Transport dieser Ladung ungeeignet.

                              Sicher eine unbefriedigende Antwort - aber die einzig richtige.

                              Kommentar

                              Werde jetzt Mitglied in der BO Community

                              Einklappen

                              Online-Benutzer

                              Einklappen

                              110497 Benutzer sind jetzt online. Registrierte Benutzer: 19, Gäste: 110478.

                              Mit 110.497 Benutzern waren am 28.03.2024 um 22:36 die meisten Benutzer gleichzeitig online.

                              Ads Widget

                              Einklappen
                              Lädt...
                              X