Es gibt meines Erachtens nur einen Grund, die Plane nicht herüberzurollen: Faulheit. Selbst bei einer Leerfahrt macht das Abplanen Sinn. Zum Einen spart es Diesel und zum anderen kann kein anderer behaupten, dass von meiner Ladefläche etwas heruntergefallen ist und dadurch seine Windschutzscheibe beschädigt wurde. Hier gilt die umgekehrte Beweislast.
Ich bin als Fahrer für meine Fuhre verantwortlich und somit habe ich dafür zu sorgen, dass nichts der Ladung umherfliegt.
Siehe dazu § 22 StVO VwV zu Absatz 1
II. Schüttgüter, wie Kies, Sand, aber auch gebündeltes Papier, die auf Lastkraftwagen befördert werden, sind in der Regel nur dann gegen Herabfallen besonders gesichert, wenn durch überhohe Bordwände, Planen oder ähnliche Mittel sichergestellt ist, dass auch nur unwesentliche Teile der Ladung nicht herabfallen können.
Gute Fahrt allen,
johannes
Ich bin als Fahrer für meine Fuhre verantwortlich und somit habe ich dafür zu sorgen, dass nichts der Ladung umherfliegt.
Siehe dazu § 22 StVO VwV zu Absatz 1
II. Schüttgüter, wie Kies, Sand, aber auch gebündeltes Papier, die auf Lastkraftwagen befördert werden, sind in der Regel nur dann gegen Herabfallen besonders gesichert, wenn durch überhohe Bordwände, Planen oder ähnliche Mittel sichergestellt ist, dass auch nur unwesentliche Teile der Ladung nicht herabfallen können.
Gute Fahrt allen,
johannes
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