Das Thema Lenkzeitunterbrechung bei Zug oder Fährfahrten hatten wir ja hier schon mal.
Also das man die Tagesruhezeit zweimal unterbrechen darf um auf die Fähre rauf und runter zu fahren das ist mir klar.
Das Thema hatten wir hier :
Aber wie sähe das aus wenn man theoretisch aufgrund Probleme im Fährhafen die Pause erst zu spät anfängt.
Oder wenn man erst kurz vor Ablauf der 13 oder 15 Std am Fährhafen ankommt,oder sogar erst kurz nach Ablauf der 13 Std aber an dem Tage eigentlich 11 Std Pause machen müsste??
Heisst das dem Chef sagen nöö ich bleib stehen und nehme die Fähre erst am nächsten Tag?
Bei Fähren die man nicht buchen muss geht das vielleicht, aber was wenn die Fähre schon gebucht ist und eine stornierung oder ähnliches nicht mehr möglich wäre??
Bei einer Ruhezeitunterbrechung gibt es ja Toleranzregelungen in diesem Falle, gibt es die bei der umgangsprachlichen "schichtzeit" beim 24 Std Zeitraum auch?
Also das man die Tagesruhezeit zweimal unterbrechen darf um auf die Fähre rauf und runter zu fahren das ist mir klar.
Das Thema hatten wir hier :
Aber wie sähe das aus wenn man theoretisch aufgrund Probleme im Fährhafen die Pause erst zu spät anfängt.
Oder wenn man erst kurz vor Ablauf der 13 oder 15 Std am Fährhafen ankommt,oder sogar erst kurz nach Ablauf der 13 Std aber an dem Tage eigentlich 11 Std Pause machen müsste??
Heisst das dem Chef sagen nöö ich bleib stehen und nehme die Fähre erst am nächsten Tag?
Bei Fähren die man nicht buchen muss geht das vielleicht, aber was wenn die Fähre schon gebucht ist und eine stornierung oder ähnliches nicht mehr möglich wäre??
Bei einer Ruhezeitunterbrechung gibt es ja Toleranzregelungen in diesem Falle, gibt es die bei der umgangsprachlichen "schichtzeit" beim 24 Std Zeitraum auch?
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