Das türkische Außenministerium hat folgende Neuregelung bei internationalen Transporten in die und aus der Türkei erlassen:
Ab dem 1. September 2008 müssen internationale Transportfahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen, die keine ECMT Lizenz (=CEMT Lizenz) haben, Kennzeichen desselben Landes für die Zugmaschine wie auch für den Anhänger haben. Sollte dies nicht der Fall sein, ist die Einreise bzw. Ausreise an den Grenzen der Türkei verboten. Dies bedeutet, Transporte mit gemischtnationalen Fahrzeugkombinationen können ab diesem Zeitpunkt, sofern keine ECMT-Lizenz vorhanden ist, in und aus der Türkei nicht mehr durchgeführt werden!
Quelle: portal.wko.at
Ab dem 1. September 2008 müssen internationale Transportfahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen, die keine ECMT Lizenz (=CEMT Lizenz) haben, Kennzeichen desselben Landes für die Zugmaschine wie auch für den Anhänger haben. Sollte dies nicht der Fall sein, ist die Einreise bzw. Ausreise an den Grenzen der Türkei verboten. Dies bedeutet, Transporte mit gemischtnationalen Fahrzeugkombinationen können ab diesem Zeitpunkt, sofern keine ECMT-Lizenz vorhanden ist, in und aus der Türkei nicht mehr durchgeführt werden!
Quelle: portal.wko.at
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