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  • sonstige Infos Türkei

    Das türkische Außenministerium hat folgende Neuregelung bei internationalen Transporten in die und aus der Türkei erlassen:

    Ab dem 1. September 2008 müssen internationale Transportfahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen, die keine ECMT Lizenz (=CEMT Lizenz) haben, Kennzeichen desselben Landes für die Zugmaschine wie auch für den Anhänger haben. Sollte dies nicht der Fall sein, ist die Einreise bzw. Ausreise an den Grenzen der Türkei verboten. Dies bedeutet, Transporte mit gemischtnationalen Fahrzeugkombinationen können ab diesem Zeitpunkt, sofern keine ECMT-Lizenz vorhanden ist, in und aus der Türkei nicht mehr durchgeführt werden!

    Quelle: portal.wko.at
    Sei immer wie du bist und verrate dich nicht selber!:)

  • #2
    Umrechnungskurs Euro - Türkische Lira / 1 EUR = 2,3597 TRY , 1 TRY = 0,42385 EUR Stand 17.September 2012
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    • #3
      Wichtige Verkehrsschilder in der Türkei:
      Bozuk Satih - Schlechte Strasse
      Dur - Stopp
      Tehlikeli Viraj - gefährliche Kurve
      Yavas - Langsam
      Park Yapilmaz - Parkverbot
      Hastane - Krankenhaus
      Dikkat - Achtung
      Insaat - Baustelle
      Tasit Giremez - Gesperrt
      Sollamayin - Überholverbot
      Sehir Merkezi - Stadtzentrum

      Zeitumstellung:
      Die Türkei liegt in der osteuropäischen Zeitzone (OEZ). Kommt man wie wir aus Mitteleuropa, stellt man die Uhr eine Stunde vor. Die Zeitdifferenz gilt das ganze Jahr, da die Türkei zusammen mit Europa auf Sommerzeit umstellt.

      Internet via Surfstick in der Türkei:
      Das 3G-Netz, also UMTS, ist seit dem 01. August 2009 über die Anbieter Turkcell, Vodafone und AVEA auch in der Türkei verfügbar. Die Netzabdeckung entspricht der der Handy-Netze.
      Die Einreisebestimmungen in der Türkei sehen allerdings vor, dass pro Jahr und Person nur ein Mobilfunkgerät eingeführt werden darf. Ein Smartphone und ein UMTS-Stick gleichzeitig eingeführt, verstößt bereits gegen diese Bestimmungen und wird u.U. nicht akzeptiert
      .
      Zuletzt geändert von Speedy79; 17.09.2012, 15:17.
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      • #4
        AW: sonstige Infos Türkei

        türkische LKW-Fahrer verstößt gegen EU-Gesetz”

        Deutsch Türkische Nachrichten | 29.02.12, 15:31 | 24 Kommentare
        In der Visumsfrage für Geschäftsleute spalten sich die Geister. Vertreter der Industrie- und Handelskammer sowie gewisse politische Kreise beschweren sich: Das Innenministerium widersetze sich EU-Bestimmungen und blockiere eine Verbesserung der schikanierenden Visabestimmungen. Dieses jedoch meint: die EU bestimmt die Richtlinien.





        Themen: Bahattin Kaya, Handel, Innenministerium, Lkw, Serkan Tören, Visa, Zollunion
        Die erschwerten Visabedingungen sind eine Schikane für die LKW-Fahrer. (Foto: Flickr/Scousemouse2000)

        Bahattin Kaya, Vorstandsmitglied der TD-IHK ist aufgebracht: Seit 1996 ist die Türkei in der Zollunion. Deren Sinn und Zweck sollte sein, die technischen Hindernisse bei der Zusammenarbeit der Türkei mit der EU zu vereinfachen. Und dennoch: „Die Visapflicht für türkische Geschäftsleute stellt noch immer ein großes Hindernis dar. Das ist eine einseitige Benachteiligung“, so der Geschäftsführer der Kaya-Touristik.
        Die Türkei ist der größte Handelspartner Deutschlands und trotz der Hindernisse haben sowohl der Import als auch der Export und 30 Prozent zugenommen, berichtet der Geschäftsmann. „2011 wurden 20 Milliarden US-Dollar durch Import, dagegen aber nur 10 Milliarden US-Dollar durch Export erwirtschaftet“ – das liege auch an der Visumspflicht, so Kaya. Eine Schwierigkeit sei, dass das Visum lange im Voraus beantragt werden muss. Kaya selbst muss mindestens 20 Flüge im Jahr umbuchen, weil sich Termine ändern. Als Geschäftsmann muss er flexibel sein, doch das Visum bindet ihn.
        „Auf lange Sicht fordern wir die Abschaffung der Visumspflicht, doch unsere mittelfristige Forderung ist, ein verlängertes Visum von zwei bis fünf Jahren einzuführen, wie in England oder von 10 Jahren wie in den USA“, so Kaya.
        „Innenministerium blockiert Verbesserung bei Visabeschaffung“

        Darüber hinaus hatte, so Kaya, der Europäische Gerichtshof befunden, dass die Visumspflicht für LKW-Fahrer und Künstler gesetzeswidrig sei. Doch sieht die Praxis in Deutschland anders aus. Zurzeit blockiere noch das Innenministerium die Verbesserung der Visabeschaffung.
        Dem stimmt auch der FDP-Abgeordnete Serkan Tören zu. Dass es momentan noch mit der Visafreiheit hapert, liege an unterschiedlichen Auffassungen innerhalb der Union.
        Tören bemängelt neben der häufig langen Dauer bis zur Ausstellung eines Visums auch die Pflicht zur persönlichen Vorsprache, die häufig noch immer für Geschäftsleute gilt. Auch er befürwortet Mehrjahresvisa. Außerdem kritisiert er die hohen Gebühren, die Künstler und Wissenschaftler für ein Visum bezahlen müssen.
        FDP befürwortet „Visa-Warn-Datei“

        Deutlich spricht er sich für die „Visa-Warn-Datei“ aus. Mit dieser sollen Antragsteller, die sich beispielsweise durch falsche Angaben ein Visum erschlichen haben, schneller identifiziert werden. Davon würden alle anderen Antragsteller profitieren, das Überprüfungsverfahren würde damit erleichtert werden. Das Gesetz ist bereits verabschiedet und soll bald in Kraft treten.
        Ein weiterer Punkt, über den diskutiert werden müsse, ist, so Töre, die passive Dienstleistungsfreiheit von Touristen.
        „Visa-Dialog mit der Türkei“ wäre ein Schritt in die richtige Richtung

        Ein sogenannter „Visa-Dialog“ mit der Türkei wie einst im Fall von Serbien und Montenegro mit der EU wäre ein erster Schritt in die richtige Richtung. Allerdings würde die Türkei zurzeit das Projekt noch blockieren. Grund sei das Rückführungsübereinkommen, das die Ausweisung in Deutschland straffällig gewordener türkischer Staatsbürger in die Türkei erleichtert. Dieses Rückführungsübereinkommen ist die Voraussetzung für den „Visa-Dialog“, doch „momentan sperrt sich die Türkei noch“, so Tören, weshalb der Dialog noch nicht zustande gekommen ist.
        Das Innenministerium hingegen lehnt den Vorwurf, das Innenministerium blockiere eine mögliche Verbesserung bei der Visumserteilung wie z.B. die Ausstellung von Visa für einen längeren Zeitraum von zwei bis vier Jahren, ab. Das Innenministerium sei an die Vorgaben des EU-Rechts, bzw. Visakodex gebunden. Dieser trage dazu bei, „den Aufwand zu reduzieren ohne die deutschen Sicherheitsinteressen zu vernachlässigen“.
        Wie ein Sprecher des Innenministeriums mitteilte, es sei rechtlich nicht möglich, dass einzelne Schengen-Staaten wie z.B. Deutschland Staatsangehörige eines Drittstaates von der durch die EU festgelegten Visumspflicht ausnimmt. Die Visumspflicht sowie die Vergabeverfahren werden durch die Vorgaben der EU gestaltet. Der EU-Visakodex hat u.a. zum Ziel, das Visumsverfahren zwischen den Schengen-Staaten weiter anzugleichen. „Eine Änderung der EU-Visa-Verordnung könnte nur auf Vorschlag der Europäischen Kommission durch Rat und Europäisches Parlament beschlossen werden. Ein solcher Vorschlag der Kommission in Bezug auf die Türkei liege derzeit nicht vor“. Höchstens könne an einer Verkürzung der Antragsbearbeitungsdauer gearbeitet werden.
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