Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

sonstige Länderinfos zu Schweiz-Österreich-Italien-Spanien-Portugal

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • sonstige Länderinfos zu Schweiz-Österreich-Italien-Spanien-Portugal

    Hier ein Link mit nützlichen Infos zu Portugal: http://wko.at/wknoe/verkehr/Vfg2/laender/Portugal.pdf

    Infos zu Spanien: http://wko.at/wknoe/verkehr/Vfg2/laender/Spanien.pdf

    Infos zu Österreich:

    Lkw über 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht und sowie von solchen Fahrzeugen abgeleitete Kraftfahrzeuge (Sattelzugfahrzeuge, selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder Spezial-Kfz) müssen im Zeitraum vom 01.11. bis 15.4. des Folgejahres zumindest an den Rädern einer Antriebsachse mit Winterreifen ausgerüstet sein. Für Busse mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Lenker gilt diese Verpflichtung vom 01.11. bis 15.3. des Folgejahres.
    • Schneekettenpflicht besteht grundsätzlich dort, wo man auf ein rundes Schild mit blauem Grund und Schneeketten-Symbol trift.

      Schneeketten müssen auf alle Räder der angetriebenen Achsen montiert werden. Bei Allradfahrzeugen müssen auf mindestens zwei Antriebsrädern (gemäß Empfehlung des Fahrzeug-Herstellers) Ketten aufgezogen werden.

      Lkw über 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht und Busse mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Lenker sowie von solchen Fahrzeugen abgeleitete Kraftfahrzeuge (Sattelzugfahrzeuge, selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder Spezial-Kfz) müssen im Zeitraum vom 01.11. bis 15.4. des Folgejahres geeignete Schneeketten für mindestens zwei Antriebsräder mitführen. Ausgenommen hiervon sind lediglich Fahrzeuge, bei denen bauartbedingt eine Montage von Schneeketten unmöglich ist sowie Autobusse im Linienverkehr.

    Infos Schweiz

    In der Schweiz besteht keine generelle Mitführpflicht von Schneeketten jedoch ist Verwendung von Ketten auf Strassen mit dem Hinweiss "Chaines a neige obligatoires " vorgeschrieben.Ein zeitraum ist nicht festgelegt, da es in der Alpenregion auch im Sommer schneien kann. Wenn ein Fahrzeug trotz entsprechender Beschilderung ohne Ketten fährt, wird eine Geldstrafe von 100 CHF erhoben.


    weiter Infos folgen wird noch überarbeitet
    Zuletzt geändert von Speedy79; 17.09.2012, 14:29.
    Sei immer wie du bist und verrate dich nicht selber!:)

  • #2
    Umrechnungskurs

    Euro - Schweizer Franken / 1 EUR = 1,2167 CHF , 1 Schweizer Franken = 0,82193 EUR Stand 17.Sept. 2012
    Sei immer wie du bist und verrate dich nicht selber!:)

    Kommentar


    • #3
      Info Spanien Tankkarten:

      Also mit der Shell Karte kann man in Spanien gut klar kommen, jedoch nur dann wenn man ein Verzeichniss besitzt wo überhaupt Shell Tankstellen sind.
      Ohne Wissen wo man tanken kann gestaltet sich Spanien mit der Shell Karte schwierig.Die Shell Tankstellen sind in Spanien sehr dünn gesäht und wenn dann liegen die häufig doch weiter ab von der Autobahn.An den Autobahnen die sind die Cepsa und die Repsol Tankstellen die häufigsten.
      Und es gibt auch nicht grade extrem viele Tankstellen dort mit AdBlue. Also würde ich jedem der noch nie in Spanien war dazu raten ein Tankstellenverzeichniss seiner Tankkarte mitzunehmen oder vorab zu planen wo man tanken will oder muss.
      Von den Preisen her lohnt es sich allemale dort zu tanken.Je nach Region und je nachdem ob abseits der Autobahn liegt der Dieselpreis ( derzeitig) bei 1,33 bis 1,46 €
      Mit der DKV oder UTA kommt man in Spanien eigentlich recht gut klar.Viele Cepsa nehmen sogar beides.......
      Maut ist mit der Shell Tankkarte,der DKV oder der UTA überhaupt kein Problem.
      Sei immer wie du bist und verrate dich nicht selber!:)

      Kommentar


      • #4
        Gute Nachrichten für deutsche Kraftfahrer in österreichischen Speditionen

        Seit dem Jahr 2009 besteht nun ein Konsens mit den österreichischen Finanzbehörden dahingehend, dass alle deutschen Kraftfahrer, die in einer österreichischen Spedition angestellt sind, ihre dort gezahlten Lohnsteuern zu einem Großteil wieder zurück erstattet bekommen können durch eine spezielle Steuererklärung.

        Bis Anfang des Jahres 2009 war die Rechtslage in Österreich unklar, nun funktioniert das Erstattungssystem hervorragend.

        Aufgrund von abgearbeiteten Aufträgen konnten so für einige LKW-Fahrer für die zurückliegenden 5 Jahre zwischen 10.000 € - 15.000 € Erstattung beantragt werden.

        1. Die Lohnsteuererstattung kann bis zu 100 % der abgezogenen Lohnsteuer betragen; d.h. bis ca. 4000 € +/- pro Jahr. (Durchschnitt 80 % der jährlichen Lohnsteuer)
        2. Die einzelnen Anträge können rückwirkend bis zum Jahr 2005 gestellt werden – also max. 5 Jahre rückwärts.
        3. Wichtig ist eine Bestätigung des Arbeitgebers über die getätigten Fahrten pro einzelnem Jahr prozentual auf die einzelnen befahrenen Länder aufgeteilt.
        4. Die Lohnsteuer, die prozentual auf Österreich entfällt, kann nicht erstattet werden.



        Gefahrensituation der Doppelbesteuerung:

        In der Vergangenheit wurden von deutschen Finanzämtern Einkommensteuerbescheide für zurückliegende Jahre erlassen, die zu einer unerwarteten Versteuerung des österreichischen Bruttoarbeitslohns in Deutschland führten. Da das Besteuerungsrecht bezüglich der Fahrten außerhalb Österreichs definitiv Deutschland zusteht, kommt es bei mehr als 5 Jahre zurückliegenden betreffenden Bescheiden zu einer Doppelbesteuerung, da die Erstattung der österreichischen Lohnsteuer maximal 5 Jahre rückwirkend, die Besteuerung durch Deutschland aber mehr als 10 Jahre rückwirkend erfolgen kann

        Quelle : http://www.oesterreichische-steuerer...teuertipp.html
        Sei immer wie du bist und verrate dich nicht selber!:)

        Kommentar


        • #5
          Seit dem 1.1.2013 kann man die Maut in Spanien nicht mehr mit Tankkarten bezahlen! Entweder Bar, Kreditkarte oder man hat die Box drin (gibt es bei UTA und DKV)!
          Quod licet Iovi, non licet bovi!

          Kommentar


          • #6
            Da ich gerade in Spanien bin, kann ich euch die Seite nahelegen: http://www.tolltickets.com/country/spain/viat.aspx

            Hab selber mit meiner Tankkarte die Maut bezahlt, steht auch auf der Seite das es möglich ist ;)
            MfG Brücken-Schupser

            Kommentar


            • #7
              AW: sonstige Länderinfos zu Schweiz-Österreich-Italien-Spanien-Portugal

              Neuerungen 2015 in Italien :

              Mit 1. Jänner werden die Strafsätze für Verstöße im Straßenverkehr dem aktuellen Lebenshaltungskostenindex angepasst und damit um 1 % teurer. Zudem treten voraussichtlich Mitte 2015 einige neue Regelungen in Kraft. "So soll sich beispielsweise die Strafhöhe bei Parkzeitüberschreitung künftig an deren Dauer orientieren", sagt die ÖAMTC-Expertin. Für schwangere Frauen oder Frauen mit Kleinkindern werden "rosa Parkzonen" eingeführt.

              Roller und Kleinkrafträder mit einem Hubraum über 120 ccm dürfen künftig auch auf Autobahnen fahren, sofern der Fahrer volljährig ist. Bei sehr schweren Verkehrsverstößen wie z.B. die Verursachung eines Unfalls mit Todesfolge unter Alkohol- und Drogeneinfluss kann der Führerschein lebenslang entzogen werden.

              Quelle : http://www.adac.de/infotestrat/ratge...ht/neuerungen/
              Zuletzt geändert von Speedy79; 02.01.2015, 18:05.
              Sei immer wie du bist und verrate dich nicht selber!:)

              Kommentar


              • #8
                Schweiz 2015

                Anpassungen für Gefahrguttransporte durch Strassentunnel

                Bern, 29.10.2014 - Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die Verkehrsbeschränkungen für Gefahrguttransporte durch Schweizer Strassentunnel angepasst. Bei sieben Nationalstrassentunnel entfallen die bisher geltenden Beschränkungen, bei zwei Tunnel auf dem Kantonsstrassennetz wird die Beförderung gefährlicher Güter eingeschränkt. Am Gotthard und auf den anderen Alpentransitachsen müssen gefährliche Güter weiterhin auf der Schiene transportiert werden. Die Änderungen treten am 1. Januar 2015 in Kraft.

                Mit dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (ADR) wurde 2010 ein auf internationaler Ebene standardisiertes System für die Beförderung gefährlicher Güter durch Strassentunnel eingeführt. Die Schweiz hat die Tunnel gemäss den darin umschriebenen Kategorien sodann provisorisch eingestuft. Inzwischen hat das Bundesamt für Strassen (ASTRA) eine Risikoermittlungsmethodik entwickelt, die eine definitive Einteilung erlaubt. Der Bundesrat hat heute gestützt darauf entschieden, bei den folgenden sieben Strassentunnel die bisher geltenden Beschränkungen aufzuheben:


                • Seelisberg (A2, NW/UR)
                • Costoni di Fieud (A2, TI)
                • Kerenzerberg (A3, GL)
                • Via Mala, Rofla, Bärenburg (A13, GR)
                • Rongellen II (Kantonsstrasse, GR)


                Im Seelisberg-, Costoni di Frieud- und Kerenzerbergtunnel galten die Beschränkungen bereits bisher nur von 17 bis 7 Uhr sowie an Wochenenden.
                Die Aufhebung der Beschränkungen hat bauliche und betriebliche Gründe: In den letzten Jahren wurden verschiedene Tunnel aufwendig saniert und zum Beispiel mit moderner Lüftungstechnik ausgestattet. Reorganisationen der Schadenwehren tragen ebenfalls dazu bei, dass die Beförderung gefährlicher Güter durch diese Strassentunnel sicherer ist als der Transport durch besiedeltes Gebiet oder über Bergstrecken.
                Die Beschränkungen für den Transport von gefährlichen Gütern auf den Transitachsen bleiben bestehen. Dabei geht es namentlich um folgende Tunnel:


                • Gotthard (A2, UR/TI)
                • San Bernardino (A13, GR)
                • Grosser St. Bernhard (VS)
                • Mappo Morettina (TI)
                • Galerie de Marcolet (VD)


                Damit können zu hohe Risiken sowie Rückverlagerungen von der Schiene auf die Strasse vermieden werden. Die Beschränkung am Gotthard wird auch nach dem allfälligen Bau einer zweiten Tunnelröhre aufrechterhalten.
                Auf Antrag der Kantone hat der Bundesrat ausserdem beschlossen, für folgende zwei Tunnel auf dem Kantonstrassennetz künftig Beschränkungen einzuführen:


                • Tunnel Vedeggio-Cassarate (TI);
                • Tunnel Kreisel Bahnhof Frauenfeld (TG) .


                In beiden Fällen bestehen gute Umfahrungsstrecken mit weit geringeren Risiken als die Beförderung durch den jeweiligen Tunnel.
                Die Änderungen treten am 1. Januar 2015 in Kraft. Davon ausgenommen bleibt der Seelisberg-Tunnel. Hier werden die Beschränkungen nach Abschluss der laufenden Bauarbeiten aufgehoben. Das UVEK wird den exakten Zeitpunkt festlegen.

                Quelle : http://www.astra.admin.ch/dokumentat...e&msg-id=54979
                Sei immer wie du bist und verrate dich nicht selber!:)

                Kommentar

                Werde jetzt Mitglied in der BO Community

                Einklappen

                Online-Benutzer

                Einklappen

                82538 Benutzer sind jetzt online. Registrierte Benutzer: 29, Gäste: 82509.

                Mit 100.487 Benutzern waren am 12.10.2023 um 11:51 die meisten Benutzer gleichzeitig online.

                Ads Widget

                Einklappen
                Lädt...
                X