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Begleitfahrzeuge und Sozialvorschrift

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  • Begleitfahrzeuge und Sozialvorschrift

    Vor kurzem bei einer Polizeikontrolle ist von mir verlangen worden, die Einhaltung der Pausen nachzuweisen. Entweder per Tacho, oder per Kontrollbuch. Ich fahre einen bis 3,5t Transporter. Trotz dem bin ich der Meinung, wenn ich kein Waren- oder Personentransport durchführe, bin ich es nicht verpflichtet?
    Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

  • #2
    Also meines Wissens nach gilt die Nachweispflicht für alle Gewerblich genutzten Fahrzeuge ab 2,8t......

    Dazu habe ich diese zwei links gefunden:


    Die Bestimmungen des Fahrpersonalrechts über Lenk- und Ruhezeiten für Kraftfahrer und deren Kontrolle durch digitale Tachographen können auch Unternehme
    Sei immer wie du bist und verrate dich nicht selber!:)

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    • #3
      Weiss ich ehrlich gesagt auch nicht. Aber als junger Bengel bin ich nebenbei Taxi gefahren. Dort war es Vorschrift eine Liste zu führen wann ich gearbeitet habe und wann ich Pause hatte. Ich habe es als Lügenliste bezeichnet. Aber evtl. meinten die Behörden soetwas?

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      • #4
        Das wäre mir neu das der Fahrer/die Fahrerin eines BF3 Fahrzeuges die LuRz nachweisen muß. Gibt immer wieder Beamte die es kontrollieren wollen, ich denke einfach das die auch nicht wissen das es hier keine Nachweispflicht gibt.
        Die meisten BF3 Fahrzeuge haben noch unter 2,8 Tonnen mal am Rande bemerkt.
        Quod licet Iovi, non licet bovi!

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        • #5
          Zitat von Norway Beitrag anzeigen
          ...Die meisten BF3 Fahrzeuge haben noch unter 2,8 Tonnen mal am Rande bemerkt.
          Davon entsprechen viele den Vorschriften nicht und riskieren, stillgelegt zu werden.
          Das Problem ist, die WVZ muss in min. 2m Höhe anfangen. Also größeres Fahrzeug muss es schon sein. Ich wollte auch einen Transporter, brauche viel Platz :). Eine Möglichkeit ist, beim TÜV dieses auf 2,8t runter stufen zu lassen. Werde ich auch machen. Aber es ärgert mich, dass es verlangt wird, die Sozialvorschrift einzuhalten. Eher sollte man die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes kontrollieren!!!! Das wäre wirklich wichtig, weil viele Begleiter fahren bis zum umfallen.
          Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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          • #6
            Also liebe Helena ich habe auch schon so einige Begleitungen gemacht bzw wurde begleitet. Da hat noch kein Beamter/keine Beamtin den Nachweis verlangt.
            Tatsache ist doch das die meisten Begleitfirmen ihre Läden dicht machen könnten wenn deren Angestellte die LuRz einhalten sollen...Nachts wird begleitet und am Tage wird zum nächsten Transport gefahren, z.T. über Hunderte von Kilometern. Es sind schon einige Begleiter verunglückt und wir, die diese Branche kennen, wissen ja auch warum...Und das zu einem Lohn der lächerlich ist.
            Quod licet Iovi, non licet bovi!

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            • #7
              Also, ich habe mal nachgeschlagen. Zunächst glaube ich, braucht Helena als Unternehmer, sich nicht an die Sozialvorschriften halten. Das befreit aber nicht von der Pflicht Aufzeichnungen zu machen über die geleistete Arbeit.
              Bei angestellten Fahrern gilt dann das Arbeitszeitgesetz mit seinen Bestimmungen. Aber da muss dann eigentlich der Fahrer handschriftlich notieren wann er gearbeitet hat und wann er Pause hatte. Man bewegt ja immerhin ein gewerblich betriebenes Fahrzeug.

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              • #8
                Zitat von Norway Beitrag anzeigen
                Also liebe Helena ich habe auch schon so einige Begleitungen gemacht bzw wurde begleitet. Da hat noch kein Beamter/keine Beamtin den Nachweis verlangt.
                Lieber Norway :), ich habe es auch zu erste mal nach 5 Jahren erlebt. Es war Kieler Polizei. Mit den Worten, könnte mich 240,-€ kosten. Ich schreibe wegen den Spesen so eine Art Fahrtenbuch, ziemlich schlampig, gebe ich zu. Habe es dem Polizisten angeboten und damit habe ich mindestens lange Pausen nachgewiesen.


                Zitat von Norway Beitrag anzeigen
                ...Tatsache ist doch das die meisten Begleitfirmen ihre Läden dicht machen könnten wenn deren Angestellte die LuRz einhalten sollen...
                Und zwar aus dem Grund, weil es ziemlich unmöglich wäre, die Pausen und erlaubte Fahrzeiten zu synchronisieren.

                Zitat von Norway Beitrag anzeigen
                Nachts wird begleitet und am Tage wird zum nächsten Transport gefahren, z.T. über Hunderte von Kilometern. Es sind schon einige Begleiter verunglückt und wir, die diese Branche kennen, wissen ja auch warum...Und das zu einem Lohn der lächerlich ist.
                Hier möchte ich dir widersprechen. Wir haben 2 Angestellte und kriegen es hin so zu organisieren, dass wir alle ordentlichen Schlaf haben und Arbeitszeitgesetz eingehalten wird. Die meiste Begleitfirmen berechnen min. 1,-€ pro Begleitkilometer. Dann könnt ihr rechnen, wie viel Umsatz ein Begleiter im Monat so macht.

                Alterelch, ich habe die Befürchtung, dass es wie bei LKW fahrenden Unternehmern ist, die müssen auch die LuRz einhalten.
                Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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                • #9
                  Könnte man da nicht eine Uaskunft beim BAG und beim Gewerbeaufsichtsamt einholen?Die müssten sowas doch eigentlich wissen oder?Weil was die Polizei sagt is teilweise (nicht immer) eh irgendwie nicht konform zu dem was andere Behörden sagen.
                  Sei immer wie du bist und verrate dich nicht selber!:)

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                  • #10
                    Speedy, mir tut jetzt Leid, dass ich nach einer Anzeige nicht gebettelt habe :). Wir haben eine gute Rechtsschutzversicherung. Und unser Anwalt hätte es schon dann rausgekriegt :).
                    Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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                    • #11
                      Helena, Ausnahmen bestätigen die Regel. Wer für unter 1€/KM fährt dem sollte man die WVZ über den Schädel ziehen. Die Qualität dieser Begleiter (oft haben die DU- als Kennzeichen...) kann man immer wieder erleben. Der User Jens P. kann da auch ein Lied von singen!
                      Eine Geiz ist geil Mentailtät der Verlader/Auiftraggeber hat schon zu einigen schweren Unfällen geführt da der Begleiter stumpf auf den Transport aufgefahren oder einfach in den Acker gefahren ist.
                      Und ich behaupte die Branche halbwegs zu kennen da ich selber gefahren bin, Schwerlast diponiert habe und auch einen BF3 Schein habe. Aber das ist ein anderes Thema. Ich werde aber nächste Woche meinen Bekannten anrufen und ihn mal interviewen wegen dieser Sache.
                      Quod licet Iovi, non licet bovi!

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                      • #12
                        Zitat von Helena Beitrag anzeigen
                        Speedy, mir tut jetzt Leid, dass ich nach einer Anzeige nicht gebettelt habe :). Wir haben eine gute Rechtsschutzversicherung. Und unser Anwalt hätte es schon dann rausgekriegt :).
                        Lach.....da gibt es sicher bessere und einfachere Wege.....
                        Sei immer wie du bist und verrate dich nicht selber!:)

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                        • #13
                          Also meine lieben Moderatoren, ich muss mich mal beschweren. Hier habe ich mich ausgemeckert, dass ich eventuell die Sozialvorschrift einhalten muss und dachte, ich habe eine Lösung gefunden.

                          Und es dauert nicht lange und ihr habt mir alle meine Hoffnungen wieder weg genommen mit diesem Artikel:



                          Also so was [smilie=real mad.gi:. Nene :) , ein dicker Lob verdient ihr!!!!!! Aber nicht die EU :vmad:.
                          Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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                          • #14
                            Meine persönliche Meinung:
                            Ich bin definitiv für Lenk- und Ruhezeiten bei Begleitfahrzeugen.
                            Ich bin abends ausgeruht wenn ich den Transport starte während der Begleiter schon 600km und 8 Std auf seiner Uhr hat. Dann fahren wir die ganze Nacht und nach Transportende fährt der Begleiter wieder quer durch Deutschland zu seinem nächsten Transport.
                            Ein Begleiter ist mindestens genauso wichtig wie der Schwertransport selber und beide müssen hellwach, ausgeruht und aufmerksam den Transport durchführen.
                            Wenn Begleitfahrzeuge mit digitalem Tacho ausgerüstet werden wird sich sehr schnell die Spreu vom Weizen trennen.

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