Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Spesen!!

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • Spesen!!

    Bin zwar kein Neuling, aber vielleicht gehört das trotzdem hierher.
    Ich fange eine Woche jeden Tag um 22 Uhr an und beende meine Schicht am nächsten Tag um ca. 11:30 Uhr. Bisher bekamm ich auch für die vollen Stunden meine Spesen. Nun sagt die Spedition aber, das die zwei Stunden von 22 - 0 Uhr nicht mehr gezahlt werden. Begründung ist, das das Finanzamt wohl diese Stunden der Firma nicht erstattet.
    Ist das Rechtens so??
    Ebenso wenig zahlt mir die Firma einen Sonntagszuschlag für die Zeit von 22 bis 0 Uhr am Sonntag, ist das auch normal??

  • #2
    Das mit den Spesen, die 2 Stunden bis 00 Uhr stimmt, ist aber schon immer so gewesen.

    Wenn im Arbeitsvertrag nichts von Zuschlägen steht, wirst du da nichts dafür bekommen.

    Kommentar


    • #3
      Zitat von Boondock Saints Beitrag anzeigen
      Bin zwar kein Neuling, aber vielleicht gehört das trotzdem hierher.
      Ich fange eine Woche jeden Tag um 22 Uhr an und beende meine Schicht am nächsten Tag um ca. 11:30 Uhr. Bisher bekamm ich auch für die vollen Stunden meine Spesen. Nun sagt die Spedition aber, das die zwei Stunden von 22 - 0 Uhr nicht mehr gezahlt werden. Begründung ist, das das Finanzamt wohl diese Stunden der Firma nicht erstattet.
      Ist das Rechtens so??
      Ebenso wenig zahlt mir die Firma einen Sonntagszuschlag für die Zeit von 22 bis 0 Uhr am Sonntag, ist das auch normal??
      Das Finanzamt erstattet an keine Firma in Deutschland die Spesen, egal wie lange ein Fahrer unterwegs ist. Warum sollte es das auch tun?

      Ein Rechtsanspruch auf Sonn- und Feiertagszuschlag besteht nicht. Es sei denn, ein gültiger Tarifvertrag sagt etwas anderes aus.

      Gruß

      McFly

      Kommentar


      • #4
        was willst du mit einem gültigen Tarifvertrag, wenn die meisten Speditionen in keinem Arbeitgeberverband ist

        Kommentar


        • #5
          Eigentlich ganz einfach.
          Alles was nicht ausdrücklich schriftlich irgendwo geregelt und aufgeschrieben ist, brauch auch nicht gezahlt werden. Spesen zahlt die Firma freiwillig. Es ergibt sich kein Rechtsanspruch auf Spesen. Leider, wenn auch die meisten irgend eine Regelung haben und zahlen.

          Kommentar


          • #6
            Zitat von Purzel Beitrag anzeigen
            was willst du mit einem gültigen Tarifvertrag, wenn die meisten Speditionen in keinem Arbeitgeberverband ist
            Was hat ein Tarifvertrag damit zu tun, ob ein Arbeitgeber in einem Verband ist oder nicht? Warum ist dieser Irrglaube einfach nicht ausrottbar, dass nur Arbeitgeberverbände Tarifverträge mit den Gewerkschaften abschließen können?

            Gruß

            McFly

            Kommentar


            • #7
              Zitat von McFly Beitrag anzeigen
              Was hat ein Tarifvertrag damit zu tun, ob ein Arbeitgeber in einem Verband ist oder nicht? Warum ist dieser Irrglaube einfach nicht ausrottbar, dass nur Arbeitgeberverbände Tarifverträge mit den Gewerkschaften abschließen können?

              Gruß

              McFly
              ist ein Arbeitgeber in keinem Verband, muss er keine Tariflöhne bezahlen. Warum glaubst du, sind so viele aus den Arbeitgeberverbände ausgestiegen? Nicht, weil sie die Prämien einsparen wollten, nein - damit sie nicht die Tariflöhne bezahlen müssen.

              Selbst wenn ein AN in einer Gewerkschaft ist, braucht der AG keinen Tariflohn bezahlen, weil dieser nicht im AG-verband ist. Das sollte auch dir bekannt sein

              Kommentar


              • #8
                Zitat von Purzel Beitrag anzeigen
                ist ein Arbeitgeber in keinem Verband, muss er keine Tariflöhne bezahlen. Warum glaubst du, sind so viele aus den Arbeitgeberverbände ausgestiegen? Nicht, weil sie die Prämien einsparen wollten, nein - damit sie nicht die Tariflöhne bezahlen müssen.

                Selbst wenn ein AN in einer Gewerkschaft ist, braucht der AG keinen Tariflohn bezahlen, weil dieser nicht im AG-verband ist. Das sollte auch dir bekannt sein
                Ich glaube, wir reden aneinander vorbei. Wenn für einen Arbeitnehmer ein gültiger Tarifvertrag maßgebend ist (beachte bitte gültig), dann können folgende Voraussetzungen vorliegen:
                Arbeitnehmer ist in der Gewerkschaft und Arbeitgeber ist im Verband mit Tarifbindung
                oder
                Arbeitnehmer ist nicht in der Gewerkschaft und Arbeitgeber ist in keinem Verband, aber es existiert ein Haustarifvertrag
                oder
                Beide sind nicht organisiert, aber im Arbeitsvertrag wird auf den Tarifvertrag hingewiesen.
                Es muss also nicht unbedingt einen Arbeitgeberverband geben, der für einen gültigen Tarifvertrag maßgebend ist.

                Sind beide nicht organisiert und haben auch nichts vereinbart, gibt es für beide auch keinen gültigen Tarifvertrag.

                Gruß

                McFly

                Kommentar


                • #9
                  Nachtrag:

                  Unter einem gültigen Tarifvertrag darf man sich keinen Tarifvertrag vorstellen, der noch eine aktuelle Laufzeit aufweist. Ein Tarifvertrag kann auch über das vereinbarte Ende hinaus noch Gültigkeit haben durch die sogenannte Nachwirkung.

                  Unter einem gültigen Tarifvertrag versteht man eigentlich die persönliche Zugehörigkeit. Entweder er gilt für mich oder er gilt nicht.

                  Gruß

                  McFly

                  Kommentar


                  • #10
                    ......und jetzt nenne du mir einen AG, der freiwillig nach einem Tarifvertrag im Arbeitsvertrag hinweisst - wir reden hier aber vom Spedi-Gewerbe

                    Kommentar


                    • #11
                      Meiner. Steht im Arbeitsvertrag.

                      Kommentar


                      • #12
                        Meiner auch....

                        Und ich meine da sind keine Spesen im Tarifvertrag eingebunden aber ein Verpflegungszuschuß.....weiß es aber nicht ganz genau.
                        Ich hätte auch nicht,s schreiben können!Aber das wollt ich nicht.

                        Kommentar


                        • #13
                          kann nur sagen, da lob ich mir eben die holländer. im cao ist alles explizit dargelegt: der stundenlohn - auszahlungsmodus - spesenzahlung - urlaubsgeld nebst auszahlungstermin.
                          und kaum ein spediteur verschliesst sich dem - es sei denn man hat keinen ndl. vertrag.

                          Kommentar


                          • #14
                            Spesen

                            Wieviel Spesen bekommt man im Nahverkehr bei 1700€ brutto?

                            Gruß Martin

                            Kommentar


                            • #15
                              Die Spesensätze haben nichts mit der Höhe des Bruttolohns zu tun,das sind feste Pauschalbeträge die sich nach der Stundenzahl richten.

                              Verpflegungspauschalen für Dienstreisen im Inland
                              Für eine Dienstreise im Inland werden Verpflegungsmehraufwendungen zu folgenden Beträgen pro Kalendertag angesetzt:
                              • 24 € bei einer Abwesenheit von 24 Stunden,
                              • 12 € bei einer Abwesenheit von weniger als 24 Stunden, aber mindestens 14 Stunden,
                              • 06 € bei einer Abwesenheit von weniger als 14 Stunden, aber mindestens 08 Stunden

                              Maßgebend ist die Abwesenheitsdauer von der Wohnung und der regelmässigen Arbeitsstätte.
                              Zuletzt geändert von Speedy79; 14.08.2012, 16:17. Grund: Link gelöscht da er nicht funzt
                              Sei immer wie du bist und verrate dich nicht selber!:)

                              Kommentar

                              Werde jetzt Mitglied in der BO Community

                              Einklappen

                              Online-Benutzer

                              Einklappen

                              129763 Benutzer sind jetzt online. Registrierte Benutzer: 14, Gäste: 129749.

                              Mit 180.403 Benutzern waren am 29.03.2024 um 17:05 die meisten Benutzer gleichzeitig online.

                              Ads Widget

                              Einklappen
                              Lädt...
                              X