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Härtere Strafen für Trunkenheit bei Gefahrguttransport

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    Härtere Strafen für Trunkenheit bei Gefahrguttransport

    Berlin. Alkoholisierte Fahrer von Gefahrguttransporten sollen künftig härter bestraft werden können. Das sieht eine Änderung der Gefahrgutverordnung vor, die voraussichtlich 2013 in Kraft tritt. Nach einer Mitteilung des Bundesverkehrsministeriums sollen Alkoholsünder am Steuer von Chemielastern künftig über die Bußgelder hinaus auch Punkte in Flensburg bekommen, wenn sie gegen das Alkoholverbot verstoßen. „Die Null-Promille-Grenze bleibt unberührt“, erklärte das Ministerium.

    Damit trat das Ministerium Befürchtungen der Polizeigewerkschaft entgegen, das absolute Alkoholverbot für Fahrer solcher Transporte solle aufgeweicht werden. Es gehe vielmehr darum, den Bezug zur Blutalkoholgrenze von 0,5 Promille im Straßenverkehrsgesetz in der neuen Verordnung so zu modifizieren, dass Verstöße auch mit Punkten im Verkehrszentralregister geahndet werden können. „Dies ist bisher nicht möglich“, so das Ministerium. (jök)

    http://www.verkehrsrundschau.de/haer...t-1142517.html

  • #2
    Finde ich absolut in Ordnung.......mit alkohol fahren kann gar nicht hart genug bestraft werden und da ist es egal was man fährt....
    Sei immer wie du bist und verrate dich nicht selber!:)

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