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  • #16
    Hallo ELO, bist selbständig? Wenn nicht, kannst Du nicht wissen, was selbständigen Fahrern im Schnitt gezahlt wird. Du kannst nur spekulieren. Bitte schreibt nicht immer "ich würde". Sagt mir, was Ihr tatsächlich tut. Vielen Dank.

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    • #17
      mich würde mal interessieren, als was du selbständig bist.

      Und was viele vor mir schon geschrieben haben, egal ob du schon ein Gewerbe angemeldet hast oder nicht, die Fahrtätigkeit, die du jetzt tun willst, ist in diesem Gewerbeschein nicht enthalten....das sieht verdammt nach Scheinselbständigkeit aus.

      Über den Stundenlohn will ich gar nicht näher drauf eingehn......sowas fällt unter Lohndumping.

      Scheinselbstständigkeit liegt vor, wenn jemand zwar nach der zu Grunde liegenden Vertragsgestaltung selbstständige Dienst- oder Werksleistungen für ein fremdes Unternehmen erbringt, tatsächlich aber nichtselbstständige Arbeiten in einem Arbeitsverhältnis leistet. Dies hat zur Konsequenz, dass Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer zu zahlen sind.


      Lies dir mal diesen Link durch:

      Die von Ihnen ausgewählte Seite konnte nicht gefunden werden. Möglicherweise ist der Link veraltet oder die Seite ist nicht mehr vorhanden.

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      • #18
        Purzel, wann und wo habe ich denn geschrieben, dass ich nur für einen Auftraggeber fahren will? Wie es aussieht, kannst auch Du meine eigentliche Frage nicht beantworten und greifst stattdessen das Thema Scheinselbständig wieder auf, was hier gar nicht zur Debatte steht. Wenn Dich das Thema so sehr interessiert, ist es besser wenn Du einen neuen Thread beginnst.

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        • #19
          Du willst Ratschläge, du bekommst sie....nimmst sie aber nicht an.

          Lies den Link der IHK.....selbst wenn du 2 Auftraggeber hättest, wärst du Scheinselbständig, obs dir passt oder nicht. Du bist nicht dein eigener Herr, weil du die Anweisungen der jeweiligen Disponenten annehmen musst. Sagst du einmal nein - kannste das Auto ausräumen

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          • #20
            Langsam wird es wirklich interessant. Ich habe jetzt mindestens 3 Mal gesagt, dass ich in diesem Thread das Thema Scheinselbständigkeit nicht diskutieren will. Damit habe ich mich vor mehreren Jahren bereits ausführlich auseinander gesetzt. Ich bin seit 1998 selbständig und weiß, wie viele Auftraggeber, etc. ich brauche.

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            • #21
              Zitat von Openmind Beitrag anzeigen
              Purzel, wann und wo habe ich denn geschrieben, dass ich nur für einen Auftraggeber fahren will?
              In deinem Eingangsthread hast du geschrieben, dass du ein Jobangebot bekommen hast. Von Angeboten war nicht die Rede. Dies nur zu dem Rüffel, den du an @Purzel formuliert hast.
              Ich weiß, dass dich das nicht interessiert, was Scheinselbstständigkeit angeht. Insbesondere in der Logistikbranche weht der Wind in dieser Richtung etwas rauher. Nicht nur, dass die Firmen gegen Billigfahrer aus dem Osten zu kämpfen haben, jetzt kommen sie auch noch aus dem Inland und drücken die Preise. Preisdumping führt zu Lohndumping. Wie kannst du nur so naiv sein, zu glauben, dass sich die Kraftfahrer hier den eigenen Sarg zimmern, indem sie dir noch Tipps und Ratschläge geben? Selbstständige Kraftfahrer ohne eigenes Fahrzeug sind die Sargnägel der Branche. Die Gewerbeaufsicht geht massiv gegen diese Art von Scheinselbstständigkeit vor. Daneben hat auch endlich Deutschland die EU-Richtlinie ratifiziert, dass Selbstständige an das Arbeitszeitgesetz gebunden sind.

              Ohne dir jetzt etwas Böses zu wollen, so hoffe ich doch, dass sie dich erwischen werden und auch entsprechend abstrafen. Manchmal wirken erst Strafen heilsam, wenn Worte nicht helfen. Und nein, ich mache keinen neuen Thread auf und ich beantworte auch die Eingangsfrage nicht.

              Gruß

              McFly

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              • #22
                Du brauchst nicht gleich pampig werden..........

                Als Beispiel: ich mache mich mit einem Schreibbüro ( wie Buchhaltung, Lohnabrechnung usw.) selbständig, diese Dinge darf ich dann ausüben. Wie willst du dann mal erklären, warum da Rechnungen in deiner Buchhaltung sind, dass du dich als Fahrer vermietest? Das sind nämlich 2 verschiedene Dinge, wozu du eine zusätzliche Gewerbeanmeldung brauchst. Bei einer Gewerbeanmeldung musst du nämlich angeben, WAS du gewerblich tun willst.

                Also sind wir wieder bei der Scheinselbständigkeit....da erübrigt sich jede weitere Diskussion, ob 10 € angemessen wären.

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                • #23
                  Marion, wer hat gesagt, dass mich keinen 2. Gewerbeschein für etwa 30 EUR holen werde? Das dauert ca. 30 Minuten. McFly, willst Du tatsächlich behaupten, dass alle selbständigen Lkw Fahrer scheinselbständig sind? Ich kenne einige Speditionen, die mir schon beim ersten Telefonat angeboten haben, mich auf Selbständigenbasis zu beschäftigen. Was soll daran rechtswidrig sein? Nur weil es Euch nicht gefällt, muss es doch nicht illegal sein.

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                  • #24
                    Na ja, um nicht als Scheinselbstständig zu gelten braucht man wohl neben mehreren Auftraggebern auch noch ein unternehmerisches Risiko. Der "normale" TU hat sowas weil er z.B. eigene LKW einsetzt, bzw. Kapital auf andere Art und Weise. Als "nur" Fahrer hat man das nicht.

                    Wenn man sich "nur" als Fahrer "vermietet", ist das eher eine Arbeitnehmerüberlassung, und erfordert dafür wiederum eine Lizens. Also meiner Meinung nach geht das "Ich heuer irgendwo als Selbstfahrer an" nicht wirklich.

                    Zu den Kosten. Wenn ein Fahrer 8,50 bekommt, und du es mit 2,5 multiplizierst hast du 21,25. Diese Summe "kostet" der Fahrer das Unternehmen. (etwa). Somit findest du mit deinen 10,- sicher "Auftraggeber" (Zumindest solange bis ein Gericht meint dass es eben doch keine Selbstständigkeit ist).
                    Mit deinen 10,- würdest du bei etwa 4,-/h liegen. Super "Lohn" für ein "Unternehmen".
                    Im Handwerk hatte ich 39,90 als Stundenverrechnungssatz. Überlegt man nun das du kein Werkzeug/Maschinen o.ä. brauchst die damit finanziert werden müssen, kommst du vllt. mit 20-25,- aus.
                    "Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden."

                    (2007/C 303/01 - Charta der Grundrechte der Europäischen Union)

                    "Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um ... c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen."

                    (2007/C 303/02 - Erläuterungen zur Charta der Grundrechte)

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                    • #25
                      Zitat von McFly Beitrag anzeigen
                      In deinem Eingangsthread hast du geschrieben, dass du ein Jobangebot bekommen hast. Von Angeboten war nicht die Rede.
                      Es war aber auch nirgendwo die Rede davon, dass es bei einem Auftraggeber bleibt, genau so wie ich nirgendwo geschrieben habe, dass ich mir den Auftwand sparen will, ein 2. Gewerbe anzumelden. Das habt Ihr mit einfach unterstellt, weil Ihr scheinbar Angst vor Wettbewerbern habt. Es ist nun Mal eine Marktwirtschaft und keine Planwirtschaft.

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                      • #26
                        Un Du erwartest wirklich das wir Dir sagen für wieviel Du Deine Seele verkaufen sollst???????? Wenn Du nicht weisst was Du wert bist hast Du als "Selbständiger" schlechte Karten. Was machst Du den wenn das was gezahlt wird unter dem liegt was Du brauchst? Oder willst Du Dich unter Wert verkaufen und mit Deinem ersten Gewerbe das zweite Finanzieren? Das ist Kaufmännischer Blödsinn.
                        Gruss Frank

                        Meine :15_2_138[1]: warten auf mich. Zuhause ist es am schönsten


                        PS: Wenn Ihr einen Tankwagenfahrer rennen seht, versucht ihn einzuholen.

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                        • #27
                          Ich glaube kaum oder nicht,dass sich ein angestellter Fahrer vor einem Wettbewerber fürchten muss, welcher darüber nachdenkt ob er für 10 Euro Stundensatz fahren soll oder nicht.Solche " Unternehmer " erleben meist nicht mal den Reifenwechsel auf der Zugmaschine. Wenn man eine Frage stellt,darf man nicht sauer sein,wenn man nicht das gewünschte als Antwort hört. Auch wenn man die Scheinselbständigkeit beharrlich leugnet,kommt es am Ende doch immer aufs gleiche raus und es sind da schon Leute überdie Klinge gesprungen die weit besser rechnen konnten.
                          Gruß Holger :D:D

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                          • #28
                            Snowdog, auch Dein Beitrag bietet wenig Nützliches oder Konstruktives. Von den vielen Beitragen habe ich nun verstanden, dass der Stundensatz für freiberufliche Fahrer wahrscheinlich irgendwo zwischen 20 und 30 EUR liegt. Das ist doch gut zu wissen.

                            Was viele von Euch nicht verstehen zu scheinen ist, dass ich mit meinem ersten Gewerbe ein sehr gutes Einkommen erziele und selbst 10 EUR pro Stunde für mich ein gutes Zubrot sind. Aber natürlich habt Ihr recht, warum soll ich meine Arbeitskraft für 10 EUR verkaufen, wenn ich 20 oder mehr bekommen kann?

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                            • #29
                              Auf deine Eingangsfrage kann ich dir weder nützliches noch konstruktives bieten-echt nicht. Du suchst ein Zubrot und erwartest allen Ernstes in einem Fahrerforum Tipps und Ratschläge wie man in unserer Branche angestellte Fahrer preislich unterbieten kann? Denk nochmal drüber nach bitte.
                              Gruß Holger :D:D

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                              • #30
                                Zitat von Snowdog Beitrag anzeigen
                                Solche " Unternehmer " erleben meist nicht mal den Reifenwechsel auf der Zugmaschine.
                                Meinst Du "Radwechsel" oder "Reifenwechsel"?

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