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moin moin ..und schiff ahoi .. oder wie man in bayern sagt

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  • moin moin ..und schiff ahoi .. oder wie man in bayern sagt

    servus mitanand ... bzw griasds eich

    ich bin also der wildemichi .. wobei so wild bin ich nicht ... un nu..?..
    mach mich mal eben a bisserl bekannt ... :-)
    bin 30 dieses jahr geworden ... und fahr seit gut 3 jahren im dienstleistungsgewerbe nen 12 to solo ... MAN TGL .. im großstadtdschungel Münchens
    also KEIN FV .. is nicht schlimm hoff ich ..
    das möcht ich aber übrigens noch ändern ... hab nämlich schon noch voll bock aufn BOCK .. also den großen ..
    is aber gar nicht so leicht als 30 jähriger wilder fahranfänger im FV fuss zu fassen ... deshalb werd ich mich hier mal so ein wenig umhören .. vielleicht haben ja die alten hasen unter Euch ja ein paar tipps für mich übrig .. aber bitte nich alâ such dir nen andern job ...
    so das dürfte fürn anfang erstma reichen ... wünsch noch an
    schönen feierabend .. und allzeit Gute und Unfallfreie Fahrt

    Gruss der michi
    "rückwärts nimmer, vorwärts immer"
    <~frei nach dem Motto Fracht motzt nicht, Fracht kotzt nicht.~>

  • #2
    Hallo und herzlich willkommen bei Brummionline!
    Gruß Edith :bye:

    Rettet die Erde - Sie ist der einzige Planet mit Schokolade!!!

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    • #3
      Na dann Wildermichi....es wird dir hier sicher gefallen....viel Spaß beim lesen und schreiben....=)

      Leben ist das was passiert,
      während man eifrig dabei ist andere Pläne zu machen
      .....

      LG Marion

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      • #4
        Hallo!
        Dir ein herzliches Willkommen hier bei BO. Freue mich schon auf Deine hoffentlich zahlreichen und interessanten Beiträge oder mal ein Tourenreport aus dem Großstadtdschungel.
        Gruß, freesi
        [smilie=happy.gif][smilie=happy.gif][smilie=happy.gif]

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        • #5
          Hallo und willkommen....
          Ich hätte auch nicht,s schreiben können!Aber das wollt ich nicht.

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          • #6
            Auch von mir ein herzliches willkommen. Viel Spaß hier bei uns, und viel Erfolg bei der Jobsuche!
            "Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden."

            (2007/C 303/01 - Charta der Grundrechte der Europäischen Union)

            "Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um ... c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen."

            (2007/C 303/02 - Erläuterungen zur Charta der Grundrechte)

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