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Auslandsfahrten als BKF Azubi

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  • Auslandsfahrten als BKF Azubi

    Hallo zusammen,

    Ich bin 23 Jahre alt, und bin im 2. Ausbildungsjahr, seit November 2010 habe ich meinen C / CE Führerschein und bin seit dem auch in Deutschland unterwegs mit meinem LKW.
    Nun soll ich in den nächsten Wochen ins Ausland fahren bzw. in die Benelux Länder. Da ich mich jedoch noch in einer Ausbildung befinde habe ich die " Schlüsselnr. 95 " noch nicht, und führe deshalb immer meinen Ausbildungsvertrag mit mir rum.
    In Deutschland ist dies ja zulässig.

    Meine Frage ist: Ob mein Ausbildungsvertrag in den Benelux Ländern anerkannt wird, oder gibt es große Probleme wenn ich Kontrolliert werden sollte, da die "95" nicht eingetragen ist im FS?.

    Mit freundlichen Grüßen
    Phil

  • #2
    Anlage ausdrucken u. mitführen.....

    http://www.muenchen.ihk.de/mike/ihk_...ichverkehr.pdf

    zum lesen

    Antworten zu Fragen rund um den Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) und das Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BGR)
    Zuletzt geändert von Purzel; 15.07.2012, 13:15. Grund: Nachtrag

    Kommentar


    • #3
      Danke für die schnelle Information!
      Ich frage mich jetzt nur eins, ob dies Formular auch für die Benelux Länder gibt, da Frankreich mich nicht Interessiert, da ich dort nicht rein muss!
      Für mich zählen nur die Gesetze bzw die Richtlinien für die Benelux Länder. Den ich habe schon von einem Azubi Kollegen gehört das er in Luxemburg Strafe zahlen musste weil er nur seinen Ausbildungsvertrag bei hatte.

      Kommentar

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