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  • Spesen.

    Ich habe da mal ne Frage.

    Wie werden bei euch in der firma die spesen berechnet?
    Von wann bis wann.
    sowie in welcher höhe.
    gibts we spesen und so weiter.

    wie es im steuerrecht gesetzlich richtig ist weiss ich, möchte mal sehen wie sich das bei euch auswirkt.

  • #2
    Wir haben überall 48 Euro,netto. Die Steuern darauf bezahlt die Firma und wir bekommen jeden Monat einen Nachweis darüber. Sind wir am WE draussen,laufen die Spesen normal weiter. Fairerweise muß man aber dazu sagen,daß dies ein Teil eines Lohnsystems ist.

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    • #3
      48,- Spesen...??....für die zweiten 24,- müssen nicht nur Steuern,sondern auch Sozialabgaben abgeführt werden....
      -
      das heißt...wenn Deine Firma Dir 48,- netto zahlt....kostet sie das über 60,- Euronen pro Tag....
      -
      -
      zu mir.....ich bekomme den steuerfreien Höchstsatz....also 24,- innerdeutsch....und Länderspesen lt. Tabelle.....
      -
      -

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      • #4
        Ja,so ist es. Ich nehme an,daß sie das alles richtig machen,da wir ja wie gesagt,immer einen Nachweis dazu bekommen,daß die Firma dafür die Abgaben abführt. Aber die neuen Verträge sind mittlerweile auch anders geregelt,nehme an,daß ihnen daß mit der Zeit zu teuer wird.

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        • #5
          die Firma übernimmt die Pauschalierung, das ist rechtens.

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          • #6
            nun gut über die höhe wurde jetzt gesprochen.

            jetzt mal über die zeiten, ab wann werden spessen gezahlt. ab sonntag montag, uhrzeit usw.

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            • #7
              wenn du Sonntags min. 8 Stunden Arbeitszeit hast, bekommste 6 Euro,fährst du aber erst um 22 Uhr los, gibts nix. Ab 00Uhr wird dann gezählt

              Kommentar


              • #8
                Also ich bekomme bei Übernachtung 24,- und sonst eben die 6,-. Ich schicke meinem Chef einmal im Monat eine formlose Liste mit den Tagen der Übernachtung.
                "Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden."

                (2007/C 303/01 - Charta der Grundrechte der Europäischen Union)

                "Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um ... c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen."

                (2007/C 303/02 - Erläuterungen zur Charta der Grundrechte)

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                • #9
                  moin. ich habe ndl. spesen und die jeweils am 15. eines monats ausgezahlt: 44,40€ bei 24std abwesenheit. der 1. und letzte tag lässt sich kaum errechnen, da das system sehr kompliziert wurde und am letzten tag z.b. 3 zeitzonen zur berechnung hat. früher konnte man in einer art diagramm die spesen nachlesen.
                  mittlerweile ist es in nl usus und rechtens, die spesen ab dem zeitpunkt neu zu berechnen, ab dem ich die firma anfahre - und sei es nur zum tanken.
                  bei uns ist das so geregelt: werde ich von dispo in die firma geordert, laufen die spesen weiter, komme ich von selbst inne firma und halte mich länger als ne stunde dort auf, werden sie neu berechnet.
                  im schnitt komme ich auf 780-840€ spesen per maand.

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                  • #10
                    ich kann nur für das deutsche steuerrecht sprechen.

                    aber ich sehe das, was mir ein steuerprofi gesagt, das 98% die spesen falsch berechnen.
                    nur dagegen anzukommen ist schwer, weil selbst einfache, laut seiner aussage, steuerberater es falsch machen.

                    Kommentar


                    • #11
                      Zitat von celader Beitrag anzeigen
                      ich kann nur für das deutsche steuerrecht sprechen.

                      aber ich sehe das, was mir ein steuerprofi gesagt, das 98% die spesen falsch berechnen.
                      nur dagegen anzukommen ist schwer, weil selbst einfache, laut seiner aussage, steuerberater es falsch machen.
                      -
                      -
                      wieso......ich finde es doch sehr übersichtlich und einfach......
                      ...ich rede jetzt nicht vom Jahresausgleich,sondern nur von der Abrechnung mit der Firma...
                      -
                      erstens...der Weg zur Arbeit wird mitgerechnet...der Heimweg von der Arbeitsstätte aber nicht....
                      -
                      zweitens....bei Abwesenheit von mindestens 8 Stunden = 6,- Euro,bei mehr als 14 Std.=12,- bei mehr als 24 Std.=24,- Euro....
                      -
                      meine letzte Arbeitswoche :........ Mittwoch........von 6h bis 24h = 18 Std. = 12,-
                      ................................................Do nnerstag....von 0h bis 0 = 24 Std, = 24,-
                      ................................................Fr eitag...........von 0h bis 17h = 17 Std. = 12,-......ergibt 48,- Euronen....
                      -
                      -

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                      • #12
                        und schon falsch.

                        "erstens...der Weg zur Arbeit wird mitgerechnet...der Heimweg von der Arbeitsstätte aber nicht.... "

                        Der start-punkt und der end-punkt. hier der ort, muss gleich sein.

                        entweder von zu hause bis zu hause. oder von der regelmäßigen arbeitsstelle bis zu regelmäßigen arbeitsstelle.

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                        • #13
                          ...ich rede nicht von ner km-Pauschale oder so.....
                          -
                          sondern von den Zeiten,die der Spesenberechnung dienen...

                          Kommentar


                          • #14
                            ja genau ich auch.

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                            • #15
                              -
                              ok....Du hast recht.....ich habe es gegoogelt....seit 2008 ist es geändert....siehe unten....
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                              George Methusalix
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                              Die Auswärtstätigkeit beginnt nicht mehr wie früher mit dem Verlassen des Wohnsitzes. Kraftfahrer haben seit dem 1. Januar 2008, nach dem Gesetz, eine Arbeitsstätte am Betriebssitz des Arbeitgebers.
                              -
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