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    Hallo Leute, ich habe mal bisschen im Forum gesucht, aber trotz lesen und anderer Situation versteh ich das ganze überhaupt nicht :( (Übergangsfrist usw.)


    Folgendes:

    Ich hab im April 2009 meinen LKW Schein (C/CE) gemacht. Auf der Rückseite des Führerscheins steht oben links bei 14 das Datum "20.04.2009".

    Soweit, sogut...

    Daneben in der Tabelle steht bei 11. (2. Spalte), und C sowohl CE "10.09.2012"

    Da ich hier und da was mit Übergangsfrist lese etc... Was muss ich nun genau bis zum 10.09.2012 machen? Brauch ich bereits die Module?



    Da ich rechtzeitig alles erledigt haben will und da absolut nicht durchblicke, hoffe ich, könnt ihr mir da helfen...?

    Wäre euch da sehr dankbar =)

    LG Andy
    LG Andy

    Was hast du gesagt? Ich hab dich Optisch nicht ganz verstanden! =)

  • #2
    den Gesundheitscheck auf jeden Fall, sonst läuft deine Klasse Ce am 10.9.2012 ab u. du darfst nicht mehr fahren

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    • #3
      Also ich würd da mal auf der Führerscheinstelle nachfragen, ob die da das richtige Datum eingesetzt haben. Das erscheint mir schon sehr zusammenhangslos, die beiden Daten auf Deiner Karte.
      Wie lange ist der Führerschein in dieser Klasse gültig?

      Wie für Klasse C wird die Fahrerlaubnis für jeweils fünf Jahre erteilt und verlängert, wenn der Bewerber qualifizierende Nachweise über Gesundheitszustand und Sehvermögen vorlegt.

      Irrtümer und Druckfehler seitens der Ämter sind ja nicht alzu selten! So hat mir neulich der Koch in unserer Kantine erzählt, er hat jetzt den CE ohne je nen LKW bewegt zu haben! Ich so " Häää ... wie jetzt" ja, er hat den rosa schein jetzt in karte geändert und da haben sie ihm den CE eingetragen. Also geschenkt!!!*lach* Er hat aber nie nen LkW-Führerschein gemacht. Ich sagte "Ha, Harry, dann schmeiß Deinen Kochlöffel in die Ecke und rauf auf´n DAF" *unterunsgesagtwärdesmanchmalschonbesserfürdiekant inenbesucher*
      Gruß Susy

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      • #4
        Klasse CE:
        Beinhaltet BE,C1E,T
        nur mit Klasse C
        ab 18 Jahre
        Befristung der Besitzdauer auf 5 Jahre, anschl. erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten.
        Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und einem Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse. Der Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren ist nur bis 7,5 t zGM. einschl. eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art. 5).

        Beinhaltet C1
        nur mit Klasse B
        ab 18 Jahre
        Befristung der Besitzdauer auf 5 Jahre, anschl. erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten.
        Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg). Kraftomnibusse im Inland über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse ohne Fahrgäste - gegebenenfalls mit Anhänger -, nur zur Überprüfung des technischen Zustandes des Fahrzeugs oder der Überführung an einen anderen Ort. Der Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren ist nur bis 7,5 t zGM. einschl. eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art. 5).


        http://www.kfz-auskunft.de/info/fueh...inklassen.html

        Kommentar


        • #5
          Zitat von Bavaria Beitrag anzeigen
          Also ich würd da mal auf der Führerscheinstelle nachfragen, ob die da das richtige Datum eingesetzt haben. Das erscheint mir schon sehr zusammenhangslos, die beiden Daten auf Deiner Karte.
          Wie lange ist der Führerschein in dieser Klasse gültig?

          Wie für Klasse C wird die Fahrerlaubnis für jeweils fünf Jahre erteilt und verlängert, wenn der Bewerber qualifizierende Nachweise über Gesundheitszustand und Sehvermögen vorlegt.

          Irrtümer und Druckfehler seitens der Ämter sind ja nicht alzu selten! So hat mir neulich der Koch in unserer Kantine erzählt, er hat jetzt den CE ohne je nen LKW bewegt zu haben! Ich so " Häää ... wie jetzt" ja, er hat den rosa schein jetzt in karte geändert und da haben sie ihm den CE eingetragen. Also geschenkt!!!*lach* Er hat aber nie nen LkW-Führerschein gemacht. Ich sagte "Ha, Harry, dann schmeiß Deinen Kochlöffel in die Ecke und rauf auf´n DAF" *unterunsgesagtwärdesmanchmalschonbesserfürdiekant inenbesucher*
          die haben ihn den ce nicht geschenkt!
          der steht im zu!
          allerdings mit der kennziffer 79.
          lass dir mal den führerschein zeigen ob da die ziffer 79 drinn steht.
          er darf damit nicht deinen daf fahren.
          aber zugmaschine bis 7,5tonnen plus anhänger der dann bis das 1,5fache gewicht das zugfahrzeuges haben darf.
          rund gerechnet sind das bis 18,750 tonnen.
          dazu kommt noch die achsenzahl auflage, er darf für den anhänger/auflieger nur eine achse oder tandemachse haben.

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          • #6
            Sorry Werner, sind das nicht bis 18 To Gesammtgewicht?

            Kommentar


            • #7
              Zitat von Purzel Beitrag anzeigen
              Sorry Werner, sind das nicht bis 18 To Gesammtgewicht?
              es wird immer von 18tonnen gesprochen soweit hast du recht.
              rechnerisch kommst du aber auf 18,75tonnen.
              7,49*1,5+7,49 kannst gerne nachrechnen.

              nachtrag es sind nicht wie oben gesagt 18,750tonnen sondern 18,725tonnen
              Zuletzt geändert von celader; 20.05.2012, 15:14. Grund: nachtrag

              Kommentar


              • #8
                ich poste hier noch mal die Nr. 79

                79 (C1E >12000 kg, L ≤ 3):
                Beschränkungen der Klasse CE aufgrund der aus der bisherigen Klasse 3 resultierenden Berechtigung zum Führen von dreiachsigen Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und mehr als 12000 kg Gesamtmasse und von Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und zulassungsfreien Anhängern, wobei die Gesamtmasse mehr als 12000 kg betragen kann und von dreiachsigen Zügen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger, bei denen die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs übersteigt (nicht durch C1E abgedeckter Teil). Die vorgenannten Berechtigungen gelten nicht für Sattelzüge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 t.

                Der Buchstabe L steht in dieser Schlüsselung für die Anzahl der Achsen.


                Wichtig dieses Zeichen: <<< für weniger oder >>>> für mehr

                http://www.fahrtipps.de/fuehrerschei...sselzahlen.php

                Kommentar


                • #9
                  Zitat von Tastenspezi Beitrag anzeigen
                  Folgendes:

                  Ich hab im April 2009 meinen LKW Schein (C/CE) gemacht. Auf der Rückseite des Führerscheins steht oben links bei 14 das Datum "20.04.2009".

                  Soweit, sogut...

                  Daneben in der Tabelle steht bei 11. (2. Spalte), und C sowohl CE "10.09.2012"

                  Da ich hier und da was mit Übergangsfrist lese etc... Was muss ich nun genau bis zum 10.09.2012 machen? Brauch ich bereits die Module?


                  LG Andy
                  Der CE ist immer 5 Jahre gültig...also schnellstens zu deiner Ausstellungsbehörde und das ändern lassen...
                  falls sie es nicht ändern...hast du die A-Karte...dann müßtest du bis zum Ablaufdatum eventuell alle Module und die ärztliche Untersuchung machen...und das wird echt knapp...

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                  • #10
                    Hallo

                    Wann wirst du 50?

                    Wichtige Termine sind>:09.09.2011/09.09.2012/09.09.2014/09.09.2016

                    Nachzulesen:Link Bundesministerrium der Justiz: http://www.gesetze-im-internet.de/bkrfqg/index.html

                    Wie ich schon in meinem Beitrag geschrieben habe haben manche Termine Verschlafen.

                    Gruß Georg
                    Fürchte nicht die Gedanken deiner Feinde,sondern die Hintergedanken deiner Arbeitskollegen,und deines Arbeitgebers.

                    Kommentar


                    • #11
                      Zitat von celader Beitrag anzeigen
                      die haben ihn den ce nicht geschenkt!
                      der steht im zu!
                      allerdings mit der kennziffer 79.
                      lass dir mal den führerschein zeigen ob da die ziffer 79 drinn steht.
                      er darf damit nicht deinen daf fahren.
                      aber zugmaschine bis 7,5tonnen plus anhänger der dann bis das 1,5fache gewicht das zugfahrzeuges haben darf.
                      rund gerechnet sind das bis 18,750 tonnen.
                      dazu kommt noch die achsenzahl auflage, er darf für den anhänger/auflieger nur eine achse oder tandemachse haben.
                      ja den führerschein hab ich ned gesehen. er hat mir das halt so erzählt. ist den die frist wo das noch eingetragen wird, ned scho seit jahren abgelaufen? mir war so als sei des befristet gewesen.
                      Gruß Susy

                      Kommentar


                      • #12
                        Zitat von Georg Beitrag anzeigen
                        Hallo

                        Wann wirst du 50?

                        Wichtige Termine sind>:09.09.2011/09.09.2012/09.09.2014/09.09.2016

                        Nachzulesen:Link Bundesministerrium der Justiz: http://www.gesetze-im-internet.de/bkrfqg/index.html

                        Wie ich schon in meinem Beitrag geschrieben habe haben manche Termine Verschlafen.

                        Gruß Georg
                        die termine jahr 14 und 16 sind mir bekannt was sind oder waren die andere für termine?

                        Kommentar


                        • #13
                          Ich werd im August 2035, 50 Jahre alt... Dieses Jahr ist ja u.a. bei einigen Klassen eingetragen, aber bei C/CE ist das im Anfangspost geschriebene Datum eingetragen. Muss ich also meine ärztliche Untersuchung machen, aufs Amt gehen zum verlängern und mich dann überraschen lassen ob ich ohne Module durchkomme oder nicht? ^^
                          LG Andy

                          Was hast du gesagt? Ich hab dich Optisch nicht ganz verstanden! =)

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