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Fahrerhaus - Größe und Ausstattung?

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  • Fahrerhaus - Größe und Ausstattung?

    Ich hoffe ein Kollege verzeiht mir das ich dieses Thema aufgreife.
    Gibt es eigentlich Regeln oder Gesetze die vorschreiben/vorschlagen wie groß, und mit welcher Ausstattung ein LKW ausgestattet sein muss?

    Ich meine so Dinge wie "Wie breit muss das Bett mindestens sein?". Wie hoch der Innenraum (Autotransporter)?
    Früher habe ich mal eine mindest PS Zahl aufgeschnappt für 1 Tonne soundsoviel PS.

    Gibt ja nun viele Varianten, wie Fernverkehr, Nahverkehr usw. Bisher konnte ich zu diesem Thema noch nichts schlüssiges finden.

    Bin gespannt ob ihr mehr Kenntnis habt als ich.

  • #2
    ...die einzige Vorschrift, die mir bekannt ist - aber schon uralt - die Standheizung. Dies hatte vor vieeeelen Jahren die ÖTV durchgesetzt.

    Aber von Größe des Fahrerhaus oder Bett steht niergends was. Ist halt alles Sache des Preises u. der Nutzlast. Viele sparen sogar am 2. Bett....

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    • #3
      klima anlage für spanien soweit ich weiss, könnte sonst sein das die ruhezeiten nicht angerechnet werden.

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      • #4
        Wie groß eine Fahrerkabine sein muss, darüber gibt es keine konkreten gesetzlichen Vorschriften. An was genau sich die Autobauer halten müssen, dafür gibt es je nach Zulassungsland versch. Richtlinien.
        Ein LKW in dem man seine tägliche Ruhezeitverbringen muss, hat laut Gesetzgeber eine geeignete Schlafkabine vorzuweisen. Mehr nicht. Natürlich muss der Schlafraum auch wieder heizbar sein.
        Was die mindest.Motorleistung angeht, da sind mind. 5 KW (6,8 PS) je Tonne der zulässigen Gesamtmasse und der jeweiligen Anhängelast vorgeschrieben.
        Das heißt, ein 40-Tonner braucht im Prinzip nicht mehr als 280 PS.
        Zitat von Robert Lyndt:
        "Es ist leichter eine Lüge zu glauben, die man schon hundert mal gehört hat, als die Wahrheit, die man noch nie gehört hat."

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        • #5
          Zitat von ELO-1 Beitrag anzeigen
          Wie groß eine Fahrerkabine sein muss, darüber gibt es keine konkreten gesetzlichen Vorschriften. An was genau sich die Autobauer halten müssen, dafür gibt es je nach Zulassungsland versch. Richtlinien.
          Ein LKW in dem man seine tägliche Ruhezeitverbringen muss, hat laut Gesetzgeber eine geeignete Schlafkabine vorzuweisen. Mehr nicht. Natürlich muss der Schlafraum auch wieder heizbar sein.
          Was die mindest.Motorleistung angeht, da sind mind. 5 KW (6,8 PS) je Tonne der zulässigen Gesamtmasse und der jeweiligen Anhängelast vorgeschrieben.
          Das heißt, ein 40-Tonner braucht im Prinzip nicht mehr als 280 PS.
          offtopic: damit über die kassler berge oder den brenner, dann habe ich wohl viele freunde auf der bahn. die sich mir anschließen.

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