Zitat von Großer
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Vergehen geahndet werden kann, wenn auch nicht klar ist, mit welchem exakten Geldbetrag.
Außerdem könnte ein findiger Beamter den § 23 StvO hinzuziehen, in dem geregelt ist,
daß keine Sichtbeeinträchtigung durch Geräte im Fahrzeug stattfinden darf,
wenn das Laptop z.B. auf dem Armaturenbrett im Frontscheibenbereich positioniert ist.
Außerdem:
Der Gesetzgeber hat in seinem Regelwerk (bisher) noch keine Verordnung zum Thema
"Laptopbenutzung während der Fahrt" parat, weil diese Angelegenheit noch vergleichsweise neu ist.
Wenn sich deshalb aber nachweislich mehrere Unfälle ereignen sollten, wird die Gesetzgebung reagieren.
Es hat ja auch lange genug gedauert, bis man gegen die Handybenutzung durchgegriffen hat.
Unserer Legislative muss erstmal die Möglichkeit gegeben werden, sich auf die technischen Kommunikationsmöglichkeiten
einzustellen, wenn das gelungen ist, steht schon die nächste Innovation vor der Tür und der Wettlauf
beginnt von vorn.
Wer weiß, ob nicht vielleicht in einiger Zeit der Laptopbildschirm von innen auf die LKW-Windschutzscheibe projeziert werden kann,
mal schaun, was noch so kommt...;-)
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