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Betriebliche Übung?

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  • Betriebliche Übung?

    Hallo, aus gegebenen Anlass stelle ich hier mal die Frage:

    Was ist eine Betriebliche Übung?

    Beispiel: Ein Kraftfahrer fährt über mehrere Jahre jedes zweite Wochenende für die Firma raus. Er bekommt dies extra bezahlt. Ist das eine "Betriebliche Übung"?.

    Dieser Fahrer soll in Zukunft nicht mehr an den Wochenenden fahren und hat dann einen finanziellen Verlust.

    Schreibt mal Eure Meinungen.

  • #2
    Also ich musste zuerst googeln, konnte mir nichts darunter vorstellen. Habe eine Erklärung zu 'betriebliche Übung' gefunden:

    Als betriebliche Übung wird die regelmäßige Wiederholung bestimmter Verhaltensweisen des Arbeitgebers bezeichnet, aus denen die Arbeitnehmer


    Also meine Meinung muss ich mir zuerst überlegen, aber es wird aus der Sicht eines Arbeitgebers.
    Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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    • #3
      Betriebliche Übungen sind freiwillige, anfangs nicht einklagbare, Leistungen, die wiederrum nichts mit der Auftragslage zu tun haben.

      das klassischste beispiel sind die spesen,
      keine firma ist verpflichtet spesen zu zahlen,
      sollte sie aber regelmäßtig spesen zahlen, das vieleicht an alle mitarbeiter, dann hat sie sich da mit selbst verpflichtet, also muss sie zahlen, Sobald dieses eine regelmäße zahlung wird, ist das eine betriebliche übung, und kann ab da eingeklagt werden.

      anders wie in deinen fall. sollten die we-fahrten wegen auftragsmangel, zwangsweise umbau der firmenabläufe wegfallen, hat man keinen anspruch darauf. weil der grund der änderung nicht im betrieb zu suchen ist.

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      • #4
        Wiederholendes gleichförmiges Verhalten des Arbeitgebers, das zu einem rechtlichen Anspruch auf das Verhalten führt.

        Die betriebliche Übung ist gesetzlich nicht geregelt, aber gewohnheitsrechtlich anerkannt.
        Begründet wird das Rechtsinstitut einerseits mit dem besonderen Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer (Vertrauenstheorie), andererseits wird das mehrmals gleichartige Handeln des Arbeitgebers als ein Angebot auf Änderung des Arbeitsvertrages angesehen, das der Arbeitnehmer durch das widerspruchslose Weiterarbeiten akzeptiere.

        Gegenstand der betrieblichen Übung kann grundsätzlich alles sein was auch Gegenstand der Arbeitsverträge ist.
        Häufigste Fälle sind - soweit sie nicht bereits nach Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung geschuldet sind:

        Zahlungen von Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Prämien, Gratifikationen oder Fahrtkostenzuschüssen
        Regelungen zu Urlaubsanmeldung, Urlaubsgewährung, Krankmeldung oder Pausen


        hier gehts weiter... http://www.rechtslexikon-online.de/B...he_Uebung.html

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        • #5
          Find ich ja gut das ihr so schnell antwortet. In diesem Fall werden Fahrer auf andere Niederlassungen "Versetzt" und müssen dort eine andere arbeit machen. Der Arbeitgeber bleibt der gleiche.

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          • #6
            .....meistens steht im Arbeitsvertrag, dass der Mitarbeiter auf andere Niederlassungen verlegt oder für andere Arbeiten herangezogen werden kann. Aber der Lohn darf nicht gekürzt werden. Oder man bekommt einen neuen Arbeitsvertrag.

            Kommentar


            • #7
              Zitat von Purzel Beitrag anzeigen
              .....meistens steht im Arbeitsvertrag, dass der Mitarbeiter auf andere Niederlassungen verlegt oder für andere Arbeiten herangezogen werden kann. Aber der Lohn darf nicht gekürzt werden. Oder man bekommt einen neuen Arbeitsvertrag.
              In diesem Fall ist der Arbeitnehmer durch einen Betriebsrat geschützt. Er kann nicht einfach versetzt werden.

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              • #8
                Zitat von alterelch Beitrag anzeigen
                Find ich ja gut das ihr so schnell antwortet. In diesem Fall werden Fahrer auf andere Niederlassungen "Versetzt" und müssen dort eine andere arbeit machen. Der Arbeitgeber bleibt der gleiche.
                jetzt wirds kompleziert.
                jetzt kommts auf die strucktur der firma an.

                ist es eine firma die mehre Betriebshöfe "nl" hat.
                oder ist es eine frima die mit eigenständigen nl arbeiten. Die aus kostengründen dann eine verwaltung "Hauptsitz" vorhalten.

                Kommentar


                • #9
                  Nein, diese Firma hat einen eigenständigen Namen und ist Tochter eines Europaweiten Konzerns. Sie bietet in Zukunft ihre Dienstleistungen für mehr als einen Kunden an. Aber, sie war immer eine Firma die eigenständig ist. Wir haben eigentlich nur einen Standort.

                  Zitat von celader Beitrag anzeigen
                  jetzt wirds kompleziert.
                  jetzt kommts auf die strucktur der firma an.

                  ist es eine firma die mehre Betriebshöfe "nl" hat.
                  oder ist es eine frima die mit eigenständigen nl arbeiten. Die aus koastengründen dann eine verwaltung "Hauptsitz" vorhalten.

                  Kommentar


                  • #10
                    ich mache hier mal ein beispiel aus einen bürohaus.
                    Dort gibts die Personalverwaltung und die EDV abteilung. jede abteilung arbeit eigenständig,

                    Sollte jetzt einer aus der Personalverwaltung ein anderes büro bekommen, hier vom 1.stock ins erdgeschoss, dabei eine aufgaben änderung von der reinen verwaltung, zur verwaltung mit Personalkontakt, dann ist das eine versetzung die die zustimmung des betriebrates nicht bedarf.

                    Solte jetzt einer aus der Personalverwaltung in die EDV-Abteilung Versetzt werden, dabei womöglich das gleiche büro verwendet , sprich sogar das selbe zimmer wo er vorher drin war, ist das eine versetzung die die zustimmug des betriebrates bedarf,

                    wenn ich dich richtig verstanden habe, ist es bei euch eine versetzung in eine andere abteilung, "firma" die die zustimmung bedarf.
                    Das Unterbricht die Betriebliche Übung die er bis hierhin genossen hat. (weil ihr eigendlich nur einen standort habt.)

                    Kommentar


                    • #11
                      Danke, ich werde diesen Gedanken verfolgen.

                      Zitat von celader Beitrag anzeigen
                      ich mache hier mal ein beispiel aus einen bürohaus.
                      Dort gibts die Personalverwaltung und die EDV abteilung. jede abteilung arbeit eigenständig,

                      Sollte jetzt einer aus der Personalverwaltung ein anderes büro bekommen, hier vom 1.stock ins erdgeschoss, dabei eine aufgaben änderung von der reinen verwaltung, zur verwaltung mit Personalkontakt, dann ist das eine versetzung die die zustimmung des betriebrates nicht bedarf.

                      Solte jetzt einer aus der Personalverwaltung in die EDV-Abteilung Versetzt werden, dabei womöglich das gleiche büro verwendet , sprich sogar das selbe zimmer wo er vorher drin war, ist das eine versetzung die die zustimmug des betriebrates bedarf,

                      wenn ich dich richtig verstanden habe, ist es bei euch eine versetzung in eine andere abteilung, "firma" die die zustimmung bedarf.
                      Das Unterbricht die Betriebliche Übung die er bis hierhin genossen hat. (weil ihr eigendlich nur einen standort habt.)

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                      • #12
                        Zitat von alterelch Beitrag anzeigen
                        Hallo, aus gegebenen Anlass stelle ich hier mal die Frage:

                        Was ist eine Betriebliche Übung?

                        Beispiel: Ein Kraftfahrer fährt über mehrere Jahre jedes zweite Wochenende für die Firma raus. Er bekommt dies extra bezahlt. Ist das eine "Betriebliche Übung"?.

                        Dieser Fahrer soll in Zukunft nicht mehr an den Wochenenden fahren und hat dann einen finanziellen Verlust.

                        Schreibt mal Eure Meinungen.
                        Was unter einer betrieblichen Übrung zu verstehen ist, wurde ja schon erläutert. In dem speziellen Fall, den du angesprochen hast, liegt es etwas anders. Hier fällt ja nicht die betriebliche Übung der Zahlung des Zuschlages weg. Vielmehr fehlt es an der Grundlage zur Zahlung. Es ist vergleichbar mit dem Nachtzuschlag. Fallen die Nachtschichten weg, kann man aufgrund betrieblicher Übung diesen nicht verlangen. Solche Zahlungen sind sogenannte Nebenabreden, die durch einen Automatismus entstanden sind.
                        Der Verteilung der Arbeitszeit gehört nicht zu den Nebenabreden. Diese liegt alleine in den Händen des Arbeitgebers. Solange nicht erkennbar ist, dass die Wochenendfahrten aus Willkür gestrichen wurden, kann man nichts dagegen tun. Dann ist dieser weggefallene Zusatzverdienst als gegeben hinzunehmen.

                        Gruß

                        McFly

                        Kommentar


                        • #13
                          Zitat von McFly Beitrag anzeigen
                          Was unter einer betrieblichen Übrung zu verstehen ist, wurde ja schon erläutert. In dem speziellen Fall, den du angesprochen hast, liegt es etwas anders. Hier fällt ja nicht die betriebliche Übung der Zahlung des Zuschlages weg. Vielmehr fehlt es an der Grundlage zur Zahlung. Es ist vergleichbar mit dem Nachtzuschlag. Fallen die Nachtschichten weg, kann man aufgrund betrieblicher Übung diesen nicht verlangen. Solche Zahlungen sind sogenannte Nebenabreden, die durch einen Automatismus entstanden sind.
                          Der Verteilung der Arbeitszeit gehört nicht zu den Nebenabreden. Diese liegt alleine in den Händen des Arbeitgebers. Solange nicht erkennbar ist, dass die Wochenendfahrten aus Willkür gestrichen wurden, kann man nichts dagegen tun. Dann ist dieser weggefallene Zusatzverdienst als gegeben hinzunehmen.

                          Gruß

                          McFly
                          Schade, wenn wir der Versetzung nicht zustimmen würde es bei den gegenwärtigen Bedingungen bleiben.

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                          • #14
                            Irgendwie ist mir es nicht so ganz verständlich. Ich habe vor kurzem über einem Fall gehört, da hat einer irgendwie mehrere Jahre Weihnachtsgeld bekommen, war aber nicht im Arbeitsvertrag vereinbart. War freiwillige Zahlung von Arbeitgeber. Und dann ist es nicht bezahlt worden und der Arbeitnehmer hat vor dem Gericht durchgesetzt, dass er es weiter bekommen muss. Hat es damit etwas zu tun?
                            Ich bin zwar der Meinung, dass Arbeitnehmerschutz sehr wichtig ist, aber einiges geht mir zu weit.
                            Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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                            • #15
                              Zitat von alterelch Beitrag anzeigen
                              Schade, wenn wir der Versetzung nicht zustimmen würde es bei den gegenwärtigen Bedingungen bleiben.
                              Mein Posting hat nur Gültigkeit für die Betriebliche Übung, wie du es aus dem Eingangsposting beschrieben hast. Zu dem Thema Versetzung von Kollegen in andere Betriebe fehlt mir die notwendige Erfahrung und das Wissen. So lange mache ich ja auch noch keine Betriebsratsarbeit. Hier kann ich also nicht wirklich helfen. Aber natürlich interessiert es mich, wie die Sache ausgeht.

                              Gruß

                              McFly

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