Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat Teile des Telekommunkationsgesetzes (TKG) für verfassungswidrig erklärt. Konkret geht es um die Herausgabe von PIN-Codes und Passwörtern an Strafverfolgungsbehörden sowie die Rückverfolgung dynamischer IP-Adressen zur Identifizierung von Internetnutzern, die in Paragraf 113 Absatz 1 Satz 2 des TKG geregelt sind...
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