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Karlsruhe erklärt Teile des TKG für verfassungswidrig.

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  • Karlsruhe erklärt Teile des TKG für verfassungswidrig.

    Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat Teile des Telekommunkationsgesetzes (TKG) für verfassungswidrig erklärt. Konkret geht es um die Herausgabe von PIN-Codes und Passwörtern an Strafverfolgungsbehörden sowie die Rückverfolgung dynamischer IP-Adressen zur Identifizierung von Internetnutzern, die in Paragraf 113 Absatz 1 Satz 2 des TKG geregelt sind...

    Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat Teile des Telekommunkationsgesetzes (TKG) für verfassungswidrig erklärt. Konkret geht es um die Herausgabe...


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    "Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden."

    (2007/C 303/01 - Charta der Grundrechte der Europäischen Union)

    "Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um ... c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen."

    (2007/C 303/02 - Erläuterungen zur Charta der Grundrechte)

  • #2
    PIN-Nummern, Passwörter, Nutzerdaten: Ermittler und Behörden können derzeit zu leicht auf solche Informationen zugreifen. Das hat nun das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden. Die Richter verweisen auf das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung....

    PIN-Nummern, Passwörter, Nutzerdaten: Ermittler und Behörden können derzeit zu leicht auf solche Informationen zugreifen. Das hat nun das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden. Die Richter verweisen auf das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung.


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    Das Bundesverfassungsgericht mahnt mehr Kontrolle beim Zugriff auf Telekommunikationsdaten an. Dagegen wettert nun der Chef der Polizeigewerkschaft: Man müsse jetzt erst recht möglichst viel spähen, findet Rainer Wendt. Das offenbart eine fragwürdige Sicht auf den Rechtsstaat.

    Das Bundesverfassungsgericht mahnt mehr Kontrolle beim Zugriff auf Telekommunikationsdaten an. Dagegen wettert nun der Chef der Polizeigewerkschaft: Man müsse jetzt erst recht möglichst viel spähen, findet Rainer Wendt. Das offenbart eine fragwürdige Sicht auf den Rechtsstaat.


    Und die Cops jammern.
    "Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden."

    (2007/C 303/01 - Charta der Grundrechte der Europäischen Union)

    "Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um ... c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen."

    (2007/C 303/02 - Erläuterungen zur Charta der Grundrechte)

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