Hallo zusammen.
Ich habe immer nur LKW mit analogen tacho gefahren.
Jetzt ist ein neuer angeschafft worden 5,5 tonnen.Da ist ein digi tacho drin.Jetzt kommen aber richtige probleme auf mich zu.
Weder das Gewerbeaufsichtsamt kann eine Auskunft geben noch die BAG ( die verweisen auf das gewerbeausichtamt.
Jetzt zum Problem:
Ich habe einen kleinen Maschinenbaubetrieb als 1 Mann Betrieb. ( nur Werkverkehr)
Das die Lenk und Ruhezeiten eingehalten werden ist klar.Aber wie die Bescheinigung über Tätigkeiten ausgestellt werden soll ist mir ein Rätsel.
Zumal dieses nur in Maschinenschrift erfolgen darf.
Nur als Beispiel angeführt.
Ich fahre nach Kiel ( Fahrtzeit ca. 3,5 Std. ) In Kiel wird jetzt 5 Tage gearbeitet und das Fahrzeug steht auf dem Werftgelände.
Am 6 Tag will ich zurückfahren.Brauche aber eine Bestätigung über die letzten 5 Tage.
Darf ich als Fahrer 1) selber nicht ausstellen.2) Habe keine Schreibmaschine dabei.
Muss ich jetzt mit dem Zug oder Taxi zu meinem Betrieb fahren um diese Bescheinigung auszustellen ?
oder ich fahre zum Kunden, Fahrzeit 1 Stunde nach 5 Std. fahre ich zurück .Wo kriege ich die Bescheinigung her,das ich in den letzten 5 stunden nicht gefahren habe.
das nächste Problem kommt jetzt
Es gibt die sogenannte Handwerkerlösung bis 50 km Radius ohne Nachweis.
Ich unterstelle jetzt,ich bin 49 km vom Betrieb entfernt / keine Karte gesteckt / out of scope eingestellt.
Ich will zum Betrieb zurückfahren,aber ein Kunde ruft an wg. Reparatur.Allerdings ausserhalb der 50 km zone.
Wenn ich jetzt weiterfahre,stecke ich die Fahrerkarte und los gehts.
Auf der Rückfahrt müsste ich dann doch bei 50 km radius die Karte wieder rausnehmen.
Oder ist es so,das ich erst zum Betrieb zurückfahren muss.Dann die Karte stecke und eigentlich die fast gleiche Strecke noch mal fahre.
Fragen über Fragen.
zumal der LKW nur mit Messtechnik ausgerüstet ist und auch nur sporadisch benutzt wird.
Eigentlich muss ich für 300 Tage eine Bestätigung ausstellen,das ich nicht gefahren habe.
Das kommt schon fast einem Berufsverbot gleich oder soll ich einen Transporter mitfahren lassen,welcher mit Laptop ,Schreibmaschine usw. ausgestattet ist
und natürlich noch einen Mitarbeiter der die Bescheinigen ausstellt wenn ich zb. 2 Std. nicht gefahren habe .
Das kann doch wohl alles nicht wahr sein.
Haben die in Brüssel den Sinn für die Realität verloren ??
Ob es da eine Lösung gibt ????
Ich habe immer nur LKW mit analogen tacho gefahren.
Jetzt ist ein neuer angeschafft worden 5,5 tonnen.Da ist ein digi tacho drin.Jetzt kommen aber richtige probleme auf mich zu.
Weder das Gewerbeaufsichtsamt kann eine Auskunft geben noch die BAG ( die verweisen auf das gewerbeausichtamt.
Jetzt zum Problem:
Ich habe einen kleinen Maschinenbaubetrieb als 1 Mann Betrieb. ( nur Werkverkehr)
Das die Lenk und Ruhezeiten eingehalten werden ist klar.Aber wie die Bescheinigung über Tätigkeiten ausgestellt werden soll ist mir ein Rätsel.
Zumal dieses nur in Maschinenschrift erfolgen darf.
Nur als Beispiel angeführt.
Ich fahre nach Kiel ( Fahrtzeit ca. 3,5 Std. ) In Kiel wird jetzt 5 Tage gearbeitet und das Fahrzeug steht auf dem Werftgelände.
Am 6 Tag will ich zurückfahren.Brauche aber eine Bestätigung über die letzten 5 Tage.
Darf ich als Fahrer 1) selber nicht ausstellen.2) Habe keine Schreibmaschine dabei.
Muss ich jetzt mit dem Zug oder Taxi zu meinem Betrieb fahren um diese Bescheinigung auszustellen ?
oder ich fahre zum Kunden, Fahrzeit 1 Stunde nach 5 Std. fahre ich zurück .Wo kriege ich die Bescheinigung her,das ich in den letzten 5 stunden nicht gefahren habe.
das nächste Problem kommt jetzt
Es gibt die sogenannte Handwerkerlösung bis 50 km Radius ohne Nachweis.
Ich unterstelle jetzt,ich bin 49 km vom Betrieb entfernt / keine Karte gesteckt / out of scope eingestellt.
Ich will zum Betrieb zurückfahren,aber ein Kunde ruft an wg. Reparatur.Allerdings ausserhalb der 50 km zone.
Wenn ich jetzt weiterfahre,stecke ich die Fahrerkarte und los gehts.
Auf der Rückfahrt müsste ich dann doch bei 50 km radius die Karte wieder rausnehmen.
Oder ist es so,das ich erst zum Betrieb zurückfahren muss.Dann die Karte stecke und eigentlich die fast gleiche Strecke noch mal fahre.
Fragen über Fragen.
zumal der LKW nur mit Messtechnik ausgerüstet ist und auch nur sporadisch benutzt wird.
Eigentlich muss ich für 300 Tage eine Bestätigung ausstellen,das ich nicht gefahren habe.
Das kommt schon fast einem Berufsverbot gleich oder soll ich einen Transporter mitfahren lassen,welcher mit Laptop ,Schreibmaschine usw. ausgestattet ist
und natürlich noch einen Mitarbeiter der die Bescheinigen ausstellt wenn ich zb. 2 Std. nicht gefahren habe .
Das kann doch wohl alles nicht wahr sein.
Haben die in Brüssel den Sinn für die Realität verloren ??
Ob es da eine Lösung gibt ????
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