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  • digitaler Tacho

    Hallo zusammen.
    Ich habe immer nur LKW mit analogen tacho gefahren.
    Jetzt ist ein neuer angeschafft worden 5,5 tonnen.Da ist ein digi tacho drin.Jetzt kommen aber richtige probleme auf mich zu.
    Weder das Gewerbeaufsichtsamt kann eine Auskunft geben noch die BAG ( die verweisen auf das gewerbeausichtamt.
    Jetzt zum Problem:
    Ich habe einen kleinen Maschinenbaubetrieb als 1 Mann Betrieb. ( nur Werkverkehr)
    Das die Lenk und Ruhezeiten eingehalten werden ist klar.Aber wie die Bescheinigung über Tätigkeiten ausgestellt werden soll ist mir ein Rätsel.
    Zumal dieses nur in Maschinenschrift erfolgen darf.
    Nur als Beispiel angeführt.
    Ich fahre nach Kiel ( Fahrtzeit ca. 3,5 Std. ) In Kiel wird jetzt 5 Tage gearbeitet und das Fahrzeug steht auf dem Werftgelände.
    Am 6 Tag will ich zurückfahren.Brauche aber eine Bestätigung über die letzten 5 Tage.
    Darf ich als Fahrer 1) selber nicht ausstellen.2) Habe keine Schreibmaschine dabei.
    Muss ich jetzt mit dem Zug oder Taxi zu meinem Betrieb fahren um diese Bescheinigung auszustellen ?
    oder ich fahre zum Kunden, Fahrzeit 1 Stunde nach 5 Std. fahre ich zurück .Wo kriege ich die Bescheinigung her,das ich in den letzten 5 stunden nicht gefahren habe.

    das nächste Problem kommt jetzt
    Es gibt die sogenannte Handwerkerlösung bis 50 km Radius ohne Nachweis.
    Ich unterstelle jetzt,ich bin 49 km vom Betrieb entfernt / keine Karte gesteckt / out of scope eingestellt.
    Ich will zum Betrieb zurückfahren,aber ein Kunde ruft an wg. Reparatur.Allerdings ausserhalb der 50 km zone.
    Wenn ich jetzt weiterfahre,stecke ich die Fahrerkarte und los gehts.
    Auf der Rückfahrt müsste ich dann doch bei 50 km radius die Karte wieder rausnehmen.
    Oder ist es so,das ich erst zum Betrieb zurückfahren muss.Dann die Karte stecke und eigentlich die fast gleiche Strecke noch mal fahre.

    Fragen über Fragen.
    zumal der LKW nur mit Messtechnik ausgerüstet ist und auch nur sporadisch benutzt wird.
    Eigentlich muss ich für 300 Tage eine Bestätigung ausstellen,das ich nicht gefahren habe.
    Das kommt schon fast einem Berufsverbot gleich oder soll ich einen Transporter mitfahren lassen,welcher mit Laptop ,Schreibmaschine usw. ausgestattet ist
    und natürlich noch einen Mitarbeiter der die Bescheinigen ausstellt wenn ich zb. 2 Std. nicht gefahren habe .
    Das kann doch wohl alles nicht wahr sein.
    Haben die in Brüssel den Sinn für die Realität verloren ??
    Ob es da eine Lösung gibt ????




  • #2
    Moin,

    öhm, ist es nicht so, das die ganzen "Fahrerregelungen" für dich nicht zutreffen? Dein Job ist ja nicht das Fahren. Das tust du doch nur um dich und deine Ausrüstung zum Arbeitsort zu bringen.

    Aber zu der Lenkzeit. Wenn du 5 Tage gestanden hast, und deine Fahrerkarte im Gerät blieb, dann hast du doch den Nachweis das du nicht gefahren bist.
    "Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden."

    (2007/C 303/01 - Charta der Grundrechte der Europäischen Union)

    "Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um ... c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen."

    (2007/C 303/02 - Erläuterungen zur Charta der Grundrechte)

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    • #3
      Danke für Deine Antwort.
      Wg. den Fahrregelungen bin ich noch im Zweifel.
      Die Idee mit der Karte drinlassen hat was.Beim auslesen würde ja festgestellt werden,das das Fahrzeug nicht bewegt wurde und das die Karte drin geblieben ist.
      Ich habe das schon mal probiert.
      Hatte beim Abstellen dann das Symbol für Pause eingeschaltet. ( Freitag)
      Am Montag fuhr ich wieder ( nur 1 Std. ) Habe dann die Fahrerkarte ausgelesen,um zu sehen was da steht.
      Dann erschien roter Hinweis von 0.00 - 17.45 Überschreitung der Bereitschaftszeit oder ähnlich.
      Kann es sein das die Kiste automatisch um 0.00 Uhr umschaltet auf Bereitschaft ?
      Vielleicht hatte ich das verkehrte Symbol eingegeben. Die Symbole sind fast nicht zu entziffern so klein sind die.
      Oder ich muss meinen Kopf fast auf dem Fußboden legen weil der Digi so weit unten in der Konsole ist.

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      • #4
        Hilfreich bei dieser Frage ist die Fahrpersonalverordnung. Diese regelt die Durchführung des Fahrpersonalgesetzes. Das Fahrpersonalgesetz ist die nationale Umsetzung der EU 561/2006. In § 1 Absatz 2 Fahrpersonalverordnung wird bestimmt, wer nicht den Bestimmungen der 561/2006 unterliegt. Unter Ziffer 3 ist folgendes festgelegt:

        Fahrzeuge, die zur Beförderung von Material, Ausrüstungen oder Maschinen, die der Fahrer zur Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit benötigt, verwendet werden, soweit das Lenken nicht die Haupttätigkeit des Fahrers darstellt,

        Trifft diese Tätigkeit auf dich zu, unterliegst du nicht den Sozialvorschriften und der Fahrpersonalverordnung. Von einer 50 km-Regel ist hier nicht die Rede. Du kannst also getrost auf die Ausstellung der Bescheinigung nach § 20 verzichten.


        Gruß

        McFly

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        • #5
          Dann erschien roter Hinweis von 0.00 - 17.45. Überschreitung der Bereitschaftszeit oder ähnlich.
          Kann es sein das die Kiste automatisch um 0.00 Uhr umschaltet auf Bereitschaft ?
          moin. unabhängig von dem was mcfly geschrieben hat
          holst du die karte aus dem gerät, wirst du ja nach "land ende" gefragt. beim einsetzen der karte musst du -jetzt ungefragt- "land anfang" eingeben. so würde ich meine fahrertätigkeit abschliessen wenn die karte im tacho bleibt. die beiden punkte findest die im menu unter "eingabe fahrer 1".
          ob du das aber so händeln musst, da deine fahrertätigkeit ja nicht die haupttätigkeit ist, kann ich net beantworten.

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          • #6
            wenn ich das richtig rausgelesen hab bist du ja sozusagen der eigentümer also der chef dann brauchst du keinen nachweis der freien zeit. und wenn du auf der baustelle bist würd ich die karte auch einfach drin lassen. überprüf deinen tacho mal ob er sich auf pause stellt wenn du in motor abstellst. wenn nicht umprogrammieren lassen.

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