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Auflage 15 versus 23

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  • Auflage 15 versus 23

    Leider ist es so, dass die RGST 92 davon ausgeht, dass Transporte bis 4,5 m Breite die Standspur für den seitlichen Ladungsüberhang benutzen können. Bis zu dieser Breite taucht dann oft in der Genehmigung tatsächlich bloß die Auflage 15 auf . Das Begleitfahrzeug muss dann vor jede Ausfahrt und jedem PP dafür sorgen, dass der Transport von der Standspur verschwindet. In Bayern dazu noch werden Tagesfahrten genehmigt, also es ist erlaubt bei ziemlich starkem Verkehr zu fahren. Hier ein Beispiel, 4,4 m Breite.



    Obwohl die Auflage 15 eigentlich nicht genehmigt über 2 Spuren zu fahren, praktiziere ich es so, dass ich durch große Städte wie Regensburg und Nürnberg die zweite Spur nicht verlasse, denn es folgen Ausfahrten und PP ziemlich dicht hintereinander und der Transport fährt sicher. Und das ohne die WVZ. Bigfoot, das wäre jetzt meine Frage, ist es falsch?

    Auf der anderer Seite verordnen einige Bundesländer die Auflage 23 bereits bei Breiten ab 3,55 m! Die Auflage 23 sagt:

    Auf BAB und Straßen, die wie eine BAB ausgebaut sind, ist bei Inanspruchnahme des 2. Fahrstreifen ....... .

    Also, bei 3,6m Breite können wir genau so die Standspur mitbenutzen und die Fahrweise ist nicht anders, als bei dem ersten Beispiel, wäre doch lächerlich die ganze Strecke sich über 2 Fahrstreifen breit zu machen!!!! Mit dem Unterschied, dass ich mit der WVZ spielen darf :). Ich bin der Meinung, es ist mit der 23 nicht befohlen 2 Fahrstreifen ständig zu benutzen, sondern tatsächlich bei Bedarf?
    Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

  • #2
    Ich habe in auf der BF3 Schulung gelernt das der Standstreifen zum stehen da ist- nicht zum fahren. Wo hast Du gelesen das man auf dem Standstreifen fahren darf?
    Auch der Ladungsüberhang hat dort definitiv nichts zu suchen. Das wurde ebenfalls deutlich auf der Schulung betont. Du hast doch bestimmt gehört was Hr. Draaf gesagt hat:
    "Die weiße Linie ist wie eine Mauer. rechts davon habt ihr nichts zu suchen"
    Mit 4,40m Breite wirst Du 100%ig die Fahrauflage 23 haben und wenn nicht dann hat jemand in der behörde gepennt. Die Fahrauflage 15 zählt in der Regel bis zu 3,75m und darin steht nicht davon das der Standstreifen befahren werden darf. Die Stvo verbietet das von Haus aus.
    Aber bei der Farbe des Fahrzeuges bekomme ich massig Vorurteile. Es gibt 2 polnische Firmen mit dieser Farbgebeung und beide sch.... auf vernünftige Genehmigungen. Ich spare mir im Gegensatz zu anderen Usern lieber Firmennamen.

    Meine persönliche Meinung:
    Wer so fährt hat noch nicht genug Tote auf der Autobahn gesehen.
    Sorry das ich so direkt war.

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    • #3
      Darf ich kurz eine Zwischenfrage stellen? Was ist "BF2" und "BF3"?
      "Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden."

      (2007/C 303/01 - Charta der Grundrechte der Europäischen Union)

      "Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um ... c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen."

      (2007/C 303/02 - Erläuterungen zur Charta der Grundrechte)

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      • #4
        BF2 - Begleit Fahrzeug 2. Generation
        BF3 - Begleit Fahrzeug 3. Generation
        ;)
        Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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        • #5
          Also nur "neuer" und sonst das "gleiche"? Sowas wie "Modellpflege"?
          "Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden."

          (2007/C 303/01 - Charta der Grundrechte der Europäischen Union)

          "Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um ... c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen."

          (2007/C 303/02 - Erläuterungen zur Charta der Grundrechte)

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          • #6
            Ich würde vorschlagen, dass der Jens hier weiter antwortet, wenn er schon dazu ein passendes Thema angefangen hat:

            http://www.brummionline.com/forum/showthread.php?12343-Begleitfahrzeug-BF3
            Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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            • #7
              Zitat von Querdenker Beitrag anzeigen
              Also nur "neuer" und sonst das "gleiche"? Sowas wie "Modellpflege"?
              Am besten guckst du hier:

              Besser kann ich es Dir auch nicht erklären.

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              • #8
                Vielen Dank!
                "Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden."

                (2007/C 303/01 - Charta der Grundrechte der Europäischen Union)

                "Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um ... c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen."

                (2007/C 303/02 - Erläuterungen zur Charta der Grundrechte)

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                • #9
                  Lieber Jens, ich wollte eigentlich auf deine Beiträge nicht reagieren, aber du lieferst hier ziemlich falsche Informationen.
                  Zitat von Jens P. Beitrag anzeigen
                  Ich habe in auf der BF3 Schulung gelernt das der Standstreifen zum stehen da ist- nicht zum fahren. Wo hast Du gelesen das man auf dem Standstreifen fahren darf?
                  Ich habe nirgendwo geschrieben, dass man auf dem Standstreifen fahren darf, lediglich die Ladung darf sich über dem bewegen.
                  Zitat von Jens P. Beitrag anzeigen
                  Auch der Ladungsüberhang hat dort definitiv nichts zu suchen. Das wurde ebenfalls deutlich auf der Schulung betont. Du hast doch bestimmt gehört was Hr. Draaf gesagt hat:"Die weiße Linie ist wie eine Mauer. rechts davon habt ihr nichts zu suchen"
                  Komischer Weise ist der Draaf Mitautor von diesem Büchlein, was zu der Grundlehre eines Begleiters gehört.in diesem Büchlein ist auf der Seite 91 diese Tabelle:
                  Damit ist, glaube ich, diese deine Aussage widerlegt:
                  Zitat von Jens P. Beitrag anzeigen
                  Mit 4,40m Breite wirst Du 100%ig die Fahrauflage 23 haben und wenn nicht dann hat jemand in der behörde gepennt. Die Fahrauflage 15 zählt in der Regel bis zu 3,75m und darin steht nicht davon das der Standstreifen befahren werden darf. Die Stvo verbietet das von Haus aus.
                  Zitat von Jens P. Beitrag anzeigen
                  Aber bei der Farbe des Fahrzeuges bekomme ich massig Vorurteile. Es gibt 2 polnische Firmen mit dieser Farbgebeung und beide sch.... auf vernünftige Genehmigungen. Ich spare mir im Gegensatz zu anderen Usern lieber Firmennamen.
                  Und nein, der Transport ist nicht polnisch.
                  Zitat von Jens P. Beitrag anzeigen
                  Meine persönliche Meinung: Wer so fährt hat noch nicht genug Tote auf der Autobahn gesehen. Sorry das ich so direkt war.
                  Ich habe schon genug deutsche Fahrer begleitet, die wie Idioten gefahren sind und gefährlicher, als viele Polen, oder Tschechen. Du hast in einem anderem Forum behauptet, dass alle tschechische rote Fahrzeuge besonders negativ auffallen. Nur zu deiner Info, vor ein Paar Monaten habe ich deine Firma begleitet, dein Kollege hat auf Polizeiliche Maßnahmen verzichtet. Ich würde mich liebend gerne mit dir über Vorschriften und Gesetze unterhalten, aber deine herablassende Art gefällt mir überhaupt nicht.
                  Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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                  • #10
                    Also alleine bei uns in der Firma kann ich sagen das wir mindestens 10 "Idioten" haben. Wenn die meinen sich nicht an die Vorschriften zu halten ist das nicht mein Problem.

                    Bei dem Tabellenausdruck sehe ich keinen Unterschied zwischen BAB mit und ohne Standstreifen- die Auflagen sind die Gleichen.
                    Wenn die Ladung über den Standstreifen ragt befährst Du den Standstreifen mit. Steht dort ein Pannenfahrzeug dann wird es mindestens genauso schlimm als wenn der Transport reinfährt. ich sehe also kein Unterschied.

                    Die Fahrauflage 23 sagt übrigens:
                    Auf BAB und Straßen, die wie eine BAB ausgebaut sind, ist bei Inanspruchnahme des 2. Fahrstreifen das Zeichen 276 StVO und bei 3 Fahrstreifen das Zeichen 277 StVO zu setzen.
                    Damit ist es definitiv untersagt den Standstreifen mitzubenutzen. Auch in der Fahrauflage 15 finde ich nichts- wie auch denn der Transport ist genauso breit wie der Hauptfahrstreifen.
                    Bitte Helena zeige mir wo ausdrücklich steht das ein Transport den Standstreifen mitbenutzen darf. Ich möchte es gerne lesen damit ich es glauben kann.
                    Den Standstreifen (Behördendeutsch Seitenstreifen) darf man nur im Pannenfall benutzen. Selbst wenn nur zum pinkeln oder telefonieren angehalten wird kostet es Geld und Punkte.

                    Ach ja, die Firmen die ich meinte kommen beide aus Polen und nicht aus Tschechien- ich habe wegen den beiden Firmen fast meinen Arbeitsplatz verloren. Leider haben die beiden Firmen nur schäden gemacht, waren unpünktlich weil regelmäßig stillgelegt und haben sich dann noch oft alkoholisiert bewegt.

                    Ich bin nicht herablassend sondern sachlich und direkt und freue mich auf eine Antwort. Zur Not kann man auch mal die BSK direkt fragen.

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                    • #11
                      Zitat von Helena Beitrag anzeigen
                      *GRÖHL* Manchmal müßte man von der ... sein *lol* Egal. Ich misch mich nicht ein.
                      Aber es ist korrekt. Fahrzeug oder Ladungsüberhang auf Standstreifen IS NICH !!!
                      Dafür ist die zweite Spur da. Wenn es nicht anders geht muß die mitbenutzt und
                      bei größerer Stauungen muß dann kurzzeitig auf einen Parkplatz gewartet werden
                      bis der Stau vorbei gezogen ist. Denn was machst du, wenn hinter einer Kurve auf
                      dem Stadtstreifen ein Pannenfahrzeug steht und dich gerade links einer überholt?
                      Anker werfen? Draufhalten? Links in den BMW ziehen ??? ...oder was? Hey bitte.

                      Der Schwerlasttransportfahrer da auf dem Foto ist entweder nicht korrekt eingeschult,
                      hat beim Lehrgang geschlafen oder aber fährt einfach mal gerade so wie er Bock hat !!!
                      Nur weil das auf dem Streckenabschnitt Sinn macht und toll für die PKWs ist heißt das
                      noch lange nicht, dass es LEGAL ist. Das ist es nämlich nicht. Diese Aktion da auf dem
                      Foto kostet ganz klar GELD UND PUNKTE. Nur gut, dass die Schwerlastransporte bei
                      der BAG ein höheres Ansehen haben als manche osteuropäischen Droschkenkutscher.
                      Die werden nicht so schnell angehalten wie die LKWs aus Rumänien, Ungarn und Co. :D

                      ...ich bin auch immer höflich und lasse in der Baustelle mal Fünfe gerade sein und drücke
                      den Aufliegerzug bin zum einem halben Meter an den Baustellenschutzwall ran. Aber 1. ist
                      das riskant 2. bin ich dann der Arsch, wenn was passiert und 3. dankt es mir kein PKW !!!
                      Heute macht das eh kaum noch wer. Ganz im Gegenteil. Es gibt auch solche Vollpfosten:



                      Bei einer Solofahrt sprich nur mit Zugmaschine BEIDE SPUREN BENUTZEN, obwohl rechts
                      genug Platz ist und im Gegensatz zu links KEIN Baustellenschutzwall. Soviel mal dazu !!!

                      ...und von mir dazu: "NO COMMENT !!!" :D :p ;)

                      Gruß.
                      Daniel.

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                      • #12
                        Hallo. Also ich hab das schon oft gesehen,daß sie so beladen sind,auch mit Polizeibegleitung. Find ich auch richtig so,denn so hat man die Möglichkeit,wenigstens auf nicht verengten Fahrbahnen solche Transporte zu überholen

                        @Daniel. Hast Du schon mal die rechte Spur gesehen? Da fahr mal mit einem leeren Auto,dann weißt Du,warum der links fährt. Mach ich übrigens genauso bei solchen Strassenverhätnissen.

                        Schöne Grüße Andi.
                        Zuletzt geändert von lapa; 23.02.2012, 09:19.

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                        • #13
                          Zitat von Xchanger Beitrag anzeigen
                          Links in den BMW ziehen ???

                          Gruß.
                          Daniel.
                          Nein natürlich nicht in den BMW, bei einem VW vielleicht, aber NIEMALS bei einem BMW :D:D:D
                          "Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden."

                          (2007/C 303/01 - Charta der Grundrechte der Europäischen Union)

                          "Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um ... c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen."

                          (2007/C 303/02 - Erläuterungen zur Charta der Grundrechte)

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                          • #14
                            Zitat von Querdenker Beitrag anzeigen
                            Nein natürlich nicht in den BMW, bei einem VW vielleicht, aber NIEMALS bei einem BMW :D:D:D

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                            • #15
                              Diesen Transport auf dem Bild habe ich schon 5x begleitet. Die Fahrer geben sich richtig viel Mühe es richtig zu machen. Vorletzte mal hat uns die Passauer Polizei zu einem freundlichem Gespräch auf der Raststätte Donautal eingeladen :). Auf der Autobahn haben die uns vorher überholt. Am Ende der Kontrolle habe ich mich über die schwere Arbeit beschwert, dass es bei dem dichtem Verkehr schwer ist, vor jeder Ausfahrt nach links zu kommen. Der Polizist hat mit dem Kopf genickt und gesagt: Ja ja, und vor jedem Parkplatz auch!!

                              Später auf der A61, es war 1.30 in der Nacht und hinter uns keine Fahrzeuge, habe ich dem Fahrer gesagt, der soll es sich bequem machen und nach links fahren. Ein Paar Sekunden später haben uns 2 PKW eingeholt, ich dachte, so ein Mist, dass ist wie im Irrenhaus, jetzt müssen die das hinter uns aushalten, jetzt jage ich den Transport nicht gleich zurück. Es sind aber die nächste 2 PKW gekommen und ich wollte die eigentlich durchlassen, habe aber in dem Augenblick einen angekündigten gesperrten Parkplatz gesehen, am meisten stehen auf dem Standstreifen Baken. Hinter dem PP habe ich den Kollegen gesagt, fahren wir kurz nach rechts, lassen wir die 4 PKW durch. Ja, das dritte war die Polizei. Als die durch waren, bin ich wieder nach links und was sehen meine Augen, die Polizei ist auf die Standspur rausgefahren. Und gleichzeitig in 1000 m Ausfahrt. Die Polizei hat sich hinter uns gesetzt und mit Blaulicht haben die sich entlang der Ausfahrt die Durchfahrt erzwungen!!!!!! Auf dem ersten PP haben die uns angehalten und wollten mich ausmeckern, dass ich mir erlaubt habe, beide Spuren in Anspruch zu nehmen. Ich hatte Adrenalin so hoch, dass ich gleich meine Meinung gesagt habe und wollte von beiden die Namen wissen, wollte mich offiziell beschwerden. Mit der Bemerkung, ich hätte es anders sagen können, nicht so aufbrausend, haben die ihren Fehler anerkannt und dass die wieder was dazu gelernt haben.

                              Ich finde diese Fahrweise total gefährlich. Ich fahre die ganze Zeit mit dem Maik in der rechten Hand, um schnell reagieren zu können. Der Farher sieht nicht viel weit nach vorne, wenn uns LKW überholt und sich vor ihm nach rechts einordnet. Ich habe festgestellt, brauche min 300 m um nach links zu kommen, auch wenn ich ständig in die Rückspiegel schaue und Überblick habe, was da so passiert. Das Problem ist, die PKW Fahrer verstehen nicht, wenn ich vorschriftsgemäß nach links blinke, dass ich dringend nach links muss, jeder gibt noch Gas, um schnell noch durchzukommen. Abstand halten die kaum und ich darf die nicht gefährden.

                              Mir wäre am liebsten, wenn ich als Begleiter selbst entscheiden könnte, wo so fahren und wo nicht, ohne Strafe zu riskieren.
                              Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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