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  • #16
    Zitat von Xchanger Beitrag anzeigen
    ... Nur gut, dass die Schwerlastransporte bei
    der BAG ein höheres Ansehen haben als manche osteuropäischen Droschkenkutscher.
    Die werden nicht so schnell angehalten wie die LKWs aus Rumänien, Ungarn und Co. :D....
    Daniel, falls ich diese Bemerkung richtig begriffen habe :) .......................
    Deswegen bitte ich alle darum, meine Kollegen nicht zu verurteilen, unterhalten wir uns bitte, über das Problem und nicht über die Firma!!!!
    Zuletzt geändert von Helena; 24.02.2012, 16:42. Grund: habe ich doch falsch begriffen ;)
    Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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    • #17
      Zitat von Helena Beitrag anzeigen
      Mir wäre am liebsten, wenn ich als Begleiter selbst entscheiden könnte, wo so fahren und wo nicht, ohne Strafe zu riskieren.
      Wenn Du die 23 in der 29er hast dann kannst Du odch "nach Deiner Nase" gehen.

      Ganz ehrlich Helena:
      Wir sind eigentlich zu großzügig das wir andere bei dieser Breite vorbeilassen. Ich war diese Woche mit 3,93m Breite unterwegs und in der 29er war die 23 drin. Wir haben den gesamten Verkehr vorbeigelassen außer bei den Höhen- und Brückenauflagen. Auf der A2 hätte das ganz anders ausgesehen- da ist auf der gesamten Strecke zu für LKW.

      Kommentar


      • #18
        Zitat von Helena Beitrag anzeigen
        Daniel, falls ich diese Bemerkung richtig begriffen habe :) .......................
        Nein, hast du nicht, aber ich werde es gerne erklären: Ich schreibe hier nicht speziell von genehmigungspflichtigen
        Fahrten, sondern von dem allgemeinen Fahrzeugzustand und osteuropäische LKWs sind dafür bekannt rollende
        Zeitbomben zu sein, denn in Deutschland ist sowas quasi ummöglich ohne Profil, Bremsen oder Beleuchtung
        rumzufahren, denn 1. sind die Fahrzeuge dafür meist zu neu, 2. gibt es hier oft interne Werkstätten und 3.
        werden hier die Prüfungen und alles andere auch ganz anders gehandhabt. Hier mal einige Beispiele:

        BULGARIEN:

        Quelle: http://www.rosenheim24.de/news/rosen...24-851212.html

        POLEN:

        Quelle: www.gn-online.de/?artikelid=1073&n=Polizei+stoppt+in+Gildehaus+„rol lende+Zeitbombe“

        RUMÄNIEN:

        Quelle: http://celleheute.de/durchgerostet-p...s-dem-verkehr/

        DAS meine ich mit OSTEUROPÄISCHE Zustände, denn solche Reifen, die bis auf die
        Karkasse runtergefahren sind, runderneuerte Räder, die die gesamte Profilschicht
        verloren haben oder auch Chassis, die komplett durchgerostet sind, wirst du hier
        in Deutschland kaum finden. Und warum nicht? Weil wir 1. so uralte Fahrzeuge hier
        garnicht mehr besitzen, 2. die Deutschen durch ihre Mentalität bzw. Ordnungssinn
        (denn man könnte Ärger kriegen oder man kann den bösen Kollegen anschwärzen)
        eh immer nach groben Fehlern schauen sprich die eigene Kontrollgeilheit ist viel zu
        hoch, denn man will ja vor dem Chef gut da stehen und keinen Ärger bekommen
        bzw. nicht negativ beim Boss auffallen und 3. kontrolliert uns der Staat hier stärker
        so das wir uns so eine grobe Fahrlässigkeit hier kaum erlauben können, oder nicht?

        Ich habe schon an vielen MAN's, Daimler's und Iveco's rumgeschraubt, aber sowas
        habe ich hier noch nicht gesehen und werde ich wohl auch kaum. Es sei denn es ist
        einer, der Abends auf dem Parkplatz noch zwei Feierabendbiere trinkt und dem ergo
        alles scheissegal ist, aber das soll nun kein Vorurteil sein *gg* ...ich meine also nicht
        die Genehmigungen, denn ich bin leider noch niemals Schwerlasttransporte gefahren,
        da man dafür sicher einen speziellen Schein braucht und ich diesen nicht besitze !!!

        Ich meine den Zustand mancher "Karren" aus (zu 90% aller Fälle) Osteuropa. Das
        kann man in einer Statistik von 2010 nachlesen. Für 2011 wird sicher gerade eine
        gemacht. Fakt ist: Mit so einem Zustand muß ich mich nicht wundern, wenn ich
        dann rausgewunken werde. Da ist Ladungsüberhang auf dem Standstreifen in
        einem großen Convoy sicherlich ein kleineres Übel, oder irre ich da etwa nun?

        ...also nicht für ungut. Es war nicht gegen die SLT-Fahrer gerichtet !!! *gg*
        Ich hatte es nicht speziell als eher allgemein gemeint, aber zurück zum Thema.

        ;)

        Gruß.
        Daniel.

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        • #19
          Ich möchte alle darum bitten, in diesem Thema möglichst über das ursprüngliche Problem zu diskutieren!!!!

          Daniel, wenn du das Bedürfnis hast, über andere Sachen zu reden, fange, bitte, dazu irgendwo anders ein neues Thema an!!!
          Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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          • #20
            Zitat von Helena Beitrag anzeigen
            Daniel, wenn du das Bedürfnis hast, über andere Sachen zu reden,
            fange, bitte, dazu irgendwo anders ein neues Thema an!!!
            Ich hatte nur mein Posting zu diesem Thema erklärt, da da auch was über Osteuropa drin vorkam.
            Neue Themen muss man sicherlich keiner mehr eröffnen, da es ja eh schon alle gibt *lach* *gg*

            Aber ok ...ich habe gleich mal eine Frage zu diesem Thema, da ich nicht aus der SLT-Bereich bin:

            Zitat von Jens P. Beitrag anzeigen
            Wenn Du die 23 in der 29er hast dann kannst Du odch "nach Deiner Nase" gehen.
            ...
            Ich war diese Woche mit 3,93m Breite unterwegs und in der 29er war die 23 drin.
            Kann mir das mal einer in Deutsch übersetzen. Also wenn ich das richtig verstehe:

            Im Titel geht es um Auflage 15 und Auflage 23 irgendeines Gesetzbuches.
            Und nun geht es noch um Auflage 29 und Auflage 23 dieses Gesetzbuches.
            Ist das richtig? ...und wenn ja: Was genau unterscheidet all diese Auflagen?


            Ich hätte gerne mal ein wenig mehr Insiderwissen, um hier was zu lernen !!! ;)

            Gruß.
            Daniel.

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            • #21
              Zitat von Xchanger Beitrag anzeigen
              ..Kann mir das mal einer in Deutsch übersetzen. Also wenn ich das richtig verstehe:

              Im Titel geht es um Auflage 15 und Auflage 23 irgendeines Gesetzbuches.
              Und nun geht es noch um Auflage 29 und Auflage 23 dieses Gesetzbuches.
              Ist das richtig? ...und wenn ja: Was genau unterscheidet all diese Auflagen?


              Ich hätte gerne mal ein wenig mehr Insiderwissen, um hier was zu lernen !!! ;)

              Gruß.
              Daniel.
              Daniel, der Bigfoot hat es ziemlich gut hier in dem Beitrag Nr. 26 erklärt:

              http://www.brummionline.com/forum/showthread.php?12913-Fahrzeit-im-Erlaubnisbescheid

              D
              a geht es um die Zahlen 29, 46 und 70. Das sind §§§§ aus StVO bzw. StVZO.

              Von mir angesprochene Zahlen 15 und 23 sind Auflagen aus RGST 92 - Richtlinie für Groß- und Schwertransporte.
              Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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