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  • #16
    Ich habe gerade mal auf meine Karte geschaut und es gibt folgende 10 Punkte, die mir selber bekannt sind:

    01. Eine Fahrerkarte ist 5 Jahre gültig. Hierbei zählt das Datum ab Ausstellung und nicht die Erstbenutzung.
    02. Man kann genauso wie beim ADR-Schein und anderen Dokumenten schon einige Wochen vor dem Ablauf
    (Wieviele das sind weiß ich nicht.) hingehen und beantragen. Bei Dokumenten OHNE CHIP kann man sich eine
    vorläufige bzw. ÜBERGANGSbescheidigung ausstellen lassen. Bei Fahrerkarten gehts nicht wegen dem Chip.
    03. Eine Fahrerkarte bekommt man nicht im Rathaus oder Zulassungsstelle sondern bei TÜV oder DEKRA.
    04. Eine Fahrerkarte benötigt ein Passfoto und kostet beim TÜV 31,50 Euro. Insgesamt ergo zirka 50 Euro.
    05. Ingesamt braucht man für die Erstausstellung folgende Unterlagen zuzüglich den 50 Euro (Siehe Punkt 5).
    • Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass)
    • Lichtbild aktuellen Datums
    • Nachweis des Wohnsitzes
    • EU-Kartenführerschein
    06. Die Bearbeitungszeit der Fahrerkarte ist wie folgt (Es gibt 3 Arten der Ausstellung):
    • Erstausgabe: 20 Werktage
    • Folgeausgabe: 15 Werktage
    • Ersatzausgabe (nach Verlust): 5 Werktage
    07. Es gibt 3 Arten der Karte:
    • Fahrerkarte (Antragsteller = Fahrer)
    • Unternehmenskarte (Antragsteller = Unternehmer)
    • Werkstattkarten (Antragsteller = Techniker, verantwortliche Fachkraft)
    08. Die Bearbeitungszeit beginnt mit der vollständigen Vorlage aller erforderlichen
    Unterlagen zur Beantragung der jeweiligen Karte bei der Ausgabestelle.
    09. Unternehmenskarte und Werkstattkarten haben andere Preise und Gültigkeitsdauer.
    Der Preis gilt aber immer pro Karte und enthält die Auslagen des Kraftfahrt-Bundesamtes in
    Höhe von 12,00 €. Hinzukommen gegebenenfalls Kosten für Auslagen, wie z.B. Portokosten.
    10. In der Zeit zwischen Beantragungstag und Abholtag kann und MUSS täglich die gesamte Zeit sprich Fahrzeit,
    Arbeitszeit und Ruhezeit bei Schichtende bzw. Fahrerwechsel vom Fahrer ausgedruckt und mitgeführt werden !!!

    Das ist alles in Kurzform und Übersicht was mal im Prospekt von meiner Fahrerkarte war.
    Inwiefern das noch aktuell und sinnvoll ist entzieht sich meiner Kenntnis. Aber so war es mal.

    Ich hoffe, ich konnte damit ein wenig weiterhelfen. Sollte sich was geändert haben lasse ich mich gerne aufklären.

    Gruß.
    Daniel.

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    • #17
      Zitat von Xchanger Beitrag anzeigen
      03. Eine Fahrerkarte bekommt man nicht im Rathaus oder Zulassungsstelle sondern bei TÜV oder DEKRA.

      10. In der Zeit zwischen Beantragungstag und Abholtag kann und MUSS täglich die gesamte Zeit sprich Fahrzeit,
      Arbeitszeit und Ruhezeit bei Schichtende bzw. Fahrerwechsel vom Fahrer ausgedruckt und mitgeführt werden !!!
      Geändert hat sich nichts. Es war schon immer so, dass ich meine Fahrerkarte beim Straßenverkehrsamt beantragen und abholen musste. Was nun? Weder Dekra noch TÜV machen das hier.
      Ziffer 10 gilt nur, wenn die Karte gestohlen, verloren oder beschädigt ist. Bei Neu- und Folgeanträgen darf man schlicht nicht fahren, wenn die Karte abgelaufen und die neue noch unterwegs ist.

      Gruß

      McFly

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      • #18
        Zitat von McFly Beitrag anzeigen
        Geändert hat sich nichts. Es war schon immer so, dass ich meine Fahrerkarte beim Straßenverkehrsamt beantragen und abholen musste. Was nun? Weder Dekra noch TÜV machen das hier.
        Es gibt verschiedene Ausgabestellen. Beim KBA gibt es eine aktuelle Liste als PDF-Download. Link und daraus geht hervor, das in bestimmten Regionen auch TÜV und DEKRA Fahrerkarten ausgeben.

        Zitat von Xchanger
        07. Es gibt 3 Arten der Karte:
        • Fahrerkarte (Antragsteller = Fahrer)
        • Unternehmenskarte (Antragsteller = Unternehmer)
        • Werkstattkarten (Antragsteller = Techniker, verantwortliche Fachkraft)
        Es gibt 4 verschiedene Karten: Es fehlt die Kontrollkarte - für Kontrollorgane wie z.B. Polizei, BAG
        MfG Der Tommy...
        ___________________________________________

        LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

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        • #19
          Zitat von McFly Beitrag anzeigen
          Weder Dekra noch TÜV machen das hier.
          Das stimmt nicht. Ich habe meine Karte beim TÜV beantragt und abgeholt und bekomme da auch die Folgekarte.
          Guckst du hier: TÜV NORD: http://www.sachsen-anhalt.de/fileadm...raetkarten.pdf
          Und auch hier: TÜV SÜD: http://www.regierung.unterfranken.ba...aetekarten.pdf

          Ich brauche dazu kein Straßenverkehrsamt und wenn ich den Gültigkeitszeitpunkt verpennt habe muß ich dann
          logischerweise ausdrucken, wenn die alte Karte nicht mehr genommen wird, denn ich muß meine Zeiten ja auch
          nachweisen können und kann deswegen schlecht Zuhause bleiben, da mich der Chef dann kündigen würde !!!

          Gruß.
          Daniel.

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          • #20
            Zitat von Xchanger Beitrag anzeigen
            ... und wenn ich den Gültigkeitszeitpunkt verpennt habe muß ich dann
            logischerweise ausdrucken, wenn die alte Karte nicht mehr genommen wird, denn ich muß meine Zeiten ja auch
            nachweisen können und kann deswegen schlecht Zuhause bleiben, da mich der Chef dann kündigen würde !!!

            Gruß.
            Daniel.
            Ne, du musst rechtzeitig eine neue Karte beantragen...! Wenn du bei einer Kontrolle mit einer abgelaufenen Karte angetroffen wirst, und du mit den Ausdrucken durchkommst, dann hast du einfach nur Glück...
            MfG Der Tommy...
            ___________________________________________

            LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

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            • #21
              Zitat von tommyk Beitrag anzeigen
              Es gibt 4 verschiedene Karten: Es fehlt die Kontrollkarte - für Kontrollorgane wie z.B. Polizei, BAG
              Es geht in den Prospekten um die 3 Versionen die ein OTTO-NORMAL-VERBRAUCHER haben kann.
              Beamte sind im öffentlichen Dienst und somit keine Berufskraftfahrer, Unternehmer oder Techniker.
              Zumindest habe ich noch kein Prospekt bei TÜV speziell für BEAMTE ausliegen sehen !!! *lol* :D ;)

              Gruß.
              Daniel.

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              • #22
                Also...In Braunschweig gibt es die Fahrerkarte auch beim Straßenverkehrsamt...und nicht beim TÜV oder der DEKRA...anscheinend wird das ja unterschiedlich gehandhabt...
                Man kann frühestens 3 Monate vor Ablauf der alten Fahrerkarte die neue beantragen...es reicht aber,sie 3 Wochen vor dem Ablauf der alten zu beantragen(ich hatte meine nach ner Woche)...
                mir hat man auch den Tip gegeben,sie erst 3 Wochen vorher zu beasntragen...denn wenn man sie schon vorher hat,dann ist die Gefahr größer,das man sie verliert...und dann...kostet ne neue das gleiche nochmal...und ist auch nicht länger gültig
                (Hab ich auch schon durch,da man mir mal vor einigen Jahren mein Portemonnaie mit Fahrerkarte in Frankreich geklaut hatte)

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                • #23
                  Tja, das mit dem TÜV find ich eigenartig aber zumindest der zweite Link von Xchanger scheint das ja zu bestätigen.
                  @ McFly: Meine Verwunderung war umso stärker, da die Karte ja schon so lange abgelaufen war. Eigentum ist schlüssig aber der Nachweis der gefahrenen Tage ist ja hinfällig, die Karte war im April abgelaufen und im Oktober bin ich erst wieder gefahren, für die Zeit dazwischen hatte ich eh einen Schein von der Uni.
                  www.stirnfett.de

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                  • #24
                    Das mit dem TÜV ist überhaupt nicht merkwürdig-in Fulda hin zum TÜV,Karte beantragt(brauchte nicht mal ein neues Foto-das erste war im System gespeichert),45 Teuronen abgedrückt und vier Tage später war das gute Stück im Briefkasten.

                    "Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,dass er tun kann,was er will,sondern dass er nicht tun muss,was er nicht will."
                    Jean Jacques Rousseau

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                    • #25
                      Feine Sache. In Rostock muß man zur Führerscheinstelle und ein neues Bild mirbringen. Die neue Karte muß man auch persönlich abholen, das Zuschicken wird hier nicht angeboten. Aber dafür kostet es auch nur 34 Euro. Na gut, plus Bild, wenn man extra eines machen lassen muß.
                      www.stirnfett.de

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                      • #26
                        Noch was zum Schluß für die bequemen Fahrer, die nicht so auf lesen stehen:
                        Ich habe gerade in einem anderen Posten festgestellt, das in diesem 2 Videos
                        alels supertoll erklärt wird. Das Thema was hier angesprochen wird wird direkt
                        im 2. Teil angesprochen. Also schau dir einfach mal bei Zeiten den 2. Teil an:



                        Im 2. Teil wird direkt alles über Verlust der Karte, Fristen und Ausdruck erklärt:



                        Somit sollten nun nach dem 2. Teil alle Details einfach und schnell klar sein !!!

                        ;)

                        Gruß.
                        Daniel.

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                        • #27
                          Ich möchte dich ungern verbessern, aber zwei Dinge hätte ich noch, der Vollständigkeit halber, für deine Liste.

                          1. Es gibt 4 Arten der Fahrerkarte. Fahrer, Unternehmer, Werkstadt und Polizei/BAG
                          2. Für den Antrag einer (neuen) Fahrerkarte muss man, komischerweise, auch das Kennzeichen des letzten gefahrenen LKW angeben. Da ich das nicht im Kopf hatte, hab ich das aus der Fahrschule angegeben.

                          Gekostet hat meine Karte, auf die ich ja so sehnlichst warte, beim TÜV Hessen in Marburg 40,- € (12,-€ KBA-Gebühr, 3,-€ Porto und 25,-€ für die Fahrerkarte)
                          Toleranz ist der Verdacht, dass der andere Recht hat.


                          Kurt Tucholsky

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