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    Moinsen!

    Seit 2009 bin ich Student und fahre in meiner alten Firma nur in den Semesterferien zur Aushilfe. Leider habe ich versäumt, auf das Ablaufdatum meiner FK zu achten und merkte es erst, als ich sie nachts halb zwei in den Tachographen schob und mir selbiger die Ungültigkeit mitteilte.

    Was ist in so einer Situation zu tun, bzw was darf man, was nicht. Man kann ja zwei Wochen ohne Karte fahren und täglich nen Ausdruck machen aber das ist doch eigentlich für Situationen wie Verlust oder Defekt gedacht und nicht für Schusseligkeit.
    Andererseits kan man ja auch schlecht das Auto einfach stehen lassen, wenn man Termine einzuhalten hat.

    Bin mal gespannt auf eure Antworten.
    Cheers.
    Gunnar.
    www.stirnfett.de

  • #2
    Du hast es ja schon erkannt. Ohne Fahrerkarte darfst du nicht fahren. Der Gesetzgeber verlangt von dir, dass du den Lkw stehen lässt.

    Gruß

    McFly

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    • #3
      Der Fall des Versäumens der Neubeantragung ist nicht in den Ausnahmen erfasst. Demzufolge wirst du bei abgelaufener FK so behandelt, als hättest du keine FK. Daher darfst du auch kein Fahrzeug mit Digitacho fahren bis du wieder im Besitz einer gültigen FK bist. Die Ausnahmen greifen nur bei Verlust/ Diebstahl oder Beschädigung der Fahrerkarte.
      MfG Der Tommy...
      ___________________________________________

      LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

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      • #4
        So hab ich mir das auch gedacht. Da fehlt eigentlich im Tachograph ein Warnhinweis, der vier Wochen vorher ein Erinnerungssignal ausgibt.
        Wie kulant sind denn die Kontrollorgane in einem solchen Fall?
        www.stirnfett.de

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        • #5
          Zitat von GunnarOlaf Beitrag anzeigen
          So hab ich mir das auch gedacht. Da fehlt eigentlich im Tachograph ein Warnhinweis, der vier Wochen vorher ein Erinnerungssignal ausgibt.
          Wie kulant sind denn die Kontrollorgane in einem solchen Fall?
          ich habe die neue Digi-Version und die hat mich gewarnt...
          Aber auch das Auslesegerät in der Firma hat mich nen Monat vorher gewarnt...
          Und bei den Kontrollorganen wied es wohl eine Ermessenssache sein...solltest in dieser Zeit jedenfalls 100% sauber fahren...:)

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          • #6
            Ich würde einen Bericht ans Gewerbeaufsichtsamt/Amt für Arbeitsschutz schreiben und evtl. Ausdrucke des Fahrers kopieren und dorthin mitliefern. Dann kann man sich dort immernoch zu dem Sachverhalt äußern.

            Schon allein unter dem Aspekt, dass andere Fahrer immer korrekt ihre FK einlegen und bei mehreren Kleinverstößen ein Bußgeld bekommen, wäre es ungerecht, den Fahrer, der vlt. nur zufällig angehalten wird, ohne FK weiterfahren zu lassen.
            Was ist in dem Fall, in dem der Fahrer ohne FK schon Stunden fährt oder sogar einen schweren Unfall verursacht ?

            Zum anderen haben die Kontrollorgane mal etwas unterschrieben, wonach sie Straftaten und Owi zu verfolgen haben.

            Also Kleinkram ist eines, aber hierunter fällt Fahren ohne FK nicht.

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            • #7
              Zitat von GunnarOlaf Beitrag anzeigen
              täglich nen Ausdruck machen
              Muss man nicht sowieso täglich nen Ausdruck machen auch wenn man ne gültige Fahrerkarte hat? Oder werf ich da grad was durcheinander?
              _________________________

              Gruss Steven

              Manche Menschen drücken nur dann ein Auge zu um besser zielen zu können.

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              • #8
                Zitat von stevenluet Beitrag anzeigen
                Muss man nicht sowieso täglich nen Ausdruck machen auch wenn man ne gültige Fahrerkarte hat? Oder werf ich da grad was durcheinander?
                Ausdrucke musst du nicht täglich machen, sondern nur aus bestimmten Anlässen. Wenn du z.B. (natürlich begründet...) ohne FK fährst, dann musst du vor Fahrtantritt und nach Ende der Fahrt jeweils einen 24-Stunden-Ausdruck aus dem Massenspeicher machen und die Nachträge handschriftlich auf der Rückseite des Ausdrucks erfassen. Zusätzlich Name, Vorname etc. (wie auf dem Papier vorgegeben...)ergänzen...
                MfG Der Tommy...
                ___________________________________________

                LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

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                • #9
                  Also müsste ich nur einen Ausdruck machen wenn ich meine FK verlege oder ich Kontrolliert werde? Was ist wenn ich fast täglich einen anderen LKW fahr?
                  _________________________

                  Gruss Steven

                  Manche Menschen drücken nur dann ein Auge zu um besser zielen zu können.

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                  • #10
                    Zitat von stevenluet Beitrag anzeigen
                    Also müsste ich nur einen Ausdruck machen wenn ich meine FK verlege oder ich Kontrolliert werde? Was ist wenn ich fast täglich einen anderen LKW fahr?
                    Fahrerkarte verlegen ist grundsätzlich keine begründete Ausnahme... nennen wir es einfach mal... verloren... dann passt es wieder...
                    Das ist grundsätzlich kein Problem... wenn du mit Digitacho fährst, dann speichert die FK die relevanten Daten. An sonsten hast du deine Tachoscheiben... Du kannst auch gerne wenn du im Mischbetrieb fährst, also analog und digital abwechselnd, für die digitalen Tage Ausdrucke machen, aber für notwendig halte ich es nicht...
                    MfG Der Tommy...
                    ___________________________________________

                    LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

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                    • #11
                      Alles klar. Danke Tommyk
                      _________________________

                      Gruss Steven

                      Manche Menschen drücken nur dann ein Auge zu um besser zielen zu können.

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                      • #12
                        Zitat von McFly Beitrag anzeigen
                        Du hast es ja schon erkannt. Ohne Fahrerkarte darfst du nicht fahren. Der Gesetzgeber verlangt von dir, dass du den Lkw stehen lässt.

                        Gruß

                        McFly
                        stimmt so nicht, du darfst noch 15 Tage fahren musst aber bei Ende einen Ausdruck machen

                        Kommentar


                        • #13
                          Zitat von nick Beitrag anzeigen
                          stimmt so nicht, du darfst noch 15 Tage fahren musst aber bei Ende einen Ausdruck machen
                          Lese den gesamten Tread und äußere dich dann nochmal...
                          MfG Der Tommy...
                          ___________________________________________

                          LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

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                          • #14
                            Da hab ich ja doch mehr Glück als Verstand gehabt.. Das passiert mir aber nicht noch einmal.
                            Es hat mich sehr gewundert, daß man die abgelaufene Karte behalten darf, wenn man eine neue bekommt. Man kann damit zwar sowieso nichts anfangen aber ich hätte erwartet, daß die vernichtet werden muß. Jetzt hab ich nen schönen Schlüsselanhänger :)
                            Zuletzt geändert von Tommy; 22.02.2012, 14:19. Grund: edit:Schreibfehler
                            www.stirnfett.de

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                            • #15
                              Zitat von GunnarOlaf Beitrag anzeigen
                              Da hab ich ja doch mehr Glück als Verstand gehabt.. Das passiert mir aber nicht noch einmal.
                              Es hat mich sehr gewundert, daß man die abgelaufene Karte behalten darf, wenn man eine neue bekommt. Man kann damit zwar sowieso nichts anfangen aber ich hätte erwartet, daß die vernichtet werden muß. Jetzt hab ich nen schönen Schlüsselanhänger :)
                              Man darf die abgelaufene Karte nicht behalten, man muss sie behalten. Erstens ist sie dein Eigentum und zweitens musst du sie als Nachweis für die letzten 28 Tage mit dir führen. Nach der Mitführpflicht kannst du damit machen was du willst.

                              Gruß

                              McFly

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