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  • #31
    Zitat von Helena Beitrag anzeigen
    ...ich verstehe aber immer noch nicht, warum hier 41,8t, aus welchem Grund ist diese Grenze bei der 29er festgelegt?
    Hallo Helena,

    ich habe mal etwas läuten hören, dass irgendwann ein Wert auf 38 to. festgelegt wurde, der dann später um 10 % angehoben wurde.
    Woher diese 38 to. kommen...
    Gute Frage !

    Ich werde aber auch mal abtauchen.

    Gruß Solo

    PS. Besser später als nie - oder !
    [smilie=mylove.gif]
    Was soll ich mit der Realität, wenn es in der Theorie so gut klappt...

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    • #32
      Zitat von Solo Beitrag anzeigen
      Hallo Helena,

      ich habe mal etwas läuten hören, dass irgendwann ein Wert auf 38 to. festgelegt wurde, der dann später um 10 % angehoben wurde.
      Woher diese 38 to. kommen...
      Gute Frage !
      Die zulässige Gesamtmasse für Fahrzeugkombinationen und Züge betrug bis Mitte der 80iger Jahre 38 to.
      Diese 38 to plus 10% Zuladung bei unteilbarer Ladung ergibt 41,8 to.

      Nach Anhebung der zulässigen Gesamtmasse auf 40 to wurde hier jedoch nie nachgebessert.

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      • #33
        Zitat von Bigfoot Beitrag anzeigen
        ... zulässige Gesamtmasse ... 38 to.
        Danke Bigfoot, du hast meinen guten Schlaf gerettet.
        Was soll ich mit der Realität, wenn es in der Theorie so gut klappt...

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        • #34
          Zitat von Solo Beitrag anzeigen
          ...PS. Besser später als nie - oder !...
          In jedem Fall Solo!!! :)
          Bezüglich der 41,8 t fühlt man sich wieder ein bisschen schlauer :).
          Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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          • #35
            Zitat von Bigfoot Beitrag anzeigen
            Die zulässige Gesamtmasse für Fahrzeugkombinationen und Züge betrug bis Mitte der 80iger Jahre 38 to.
            Diese 38 to plus 10% Zuladung bei unteilbarer Ladung ergibt 41,8 to.

            Nach Anhebung der zulässigen Gesamtmasse auf 40 to wurde hier jedoch nie nachgebessert.
            ...und im Containerverkehr darf mit 44to gefahren werden. Die deutschen Gesetze haben ne tolle Logik! :-/

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            • #36
              Zitat von Jens P. Beitrag anzeigen
              ...und im Containerverkehr darf mit 44to gefahren werden.
              Du meinst den Kombi-Verkehr ;-)
              Der reine Containerverkehr ist auf 40 to beschränkt.

              Ansonsten hast du natürlich recht: Die 41,8 to sind schon lange nicht mehr zeitgemäß und sollten eigentlich mit der längst fälligen Überarbeitung der RGST 92 angepasst werden.
              Damit hat man es allerdings nicht besonders eilig ....

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