Tach auch, liebe Kollegen,
ich bin 53 Jahre alt und seit 1980 im Fernverkehr unterwegs. Seit 3 Jahren nur noch National, seit Anfang 2011 auf Actros MP 3. Anfang der 80er Jahre auf NG 1628 Hängerzug und danach nur noch MAN, zuletzt 480er TGA XXL, der bisher beste Truck, den ich fahren durfte. Hatte ein Schaltgetriebe, und ein automatisiertes Getriebe wie ich es jetzt im MP 3 habe, möchte ich nicht mehr missen. Das kurz zu meiner Vorstellung.
Jetzt zu meiner Frage:
Ich bin am 21.12. 2011 auf der A 61 bei Bedburg von der BAG kontrolliert worden. Das war ürigens meine zweite BAG Kontrolle in 2011, bei der ersten hatten Sie nichts zu beanstanden. Diesmal alerdings hatte der BAG eine Kleinigkeit gefunden. Tatbestand 621.2.121, Nichteinhalten der Tagesruhezeit am 3.12.2011. Ein Samstag. Da ich fast nie Samstags draussen bin (deswegen fahre ich National), habe ich mein Fahrtenbuch zu Rate gezogen. Den LKW habe ich abgesattelt bei einer MB Werkstatt am Niederrhein Abends gegen 17 Uhr abgestellt. Allerdings, mein großer Fehler, ich habe meine Karte im Tachographen vergessen. Von zuhause habe ich dort angerufen, die Zentrale konnte allerdings meinen Anruf nicht an die LKW Annahme durchstellen, da war keiner mehr zu erreichen. Der Wagen wurde am Freitag Abend noch bewegt, ebenso am Samstagmorgen. Wahrscheinlich zur Reparatur in die Werkstatt gefahren, ca 2,5 Std wurde am Fahrzeug gearbeitet. Anschließend eine 8 Km Überführungsfahrt durch die Mercedes Benz Werkstatt auf unser Betriebsgelände. Durch die Bewegungen am Freitagabend und Samstagmorgen fehlen auf meiner Karte nun 1:18 Stunden Tagesruhezeit. Der BAG hat mir 30 Euros Verwarnungsgeld abgeknöpft.
Jetzt meine eigentliche Frage: Ich bin mir durchaus bewußt, das es durch meine Dummheit dazu gekommen ist und das ich mit 30 Euros auch recht billig davongekommen bin. Aber muß nicht bei Überführungsfahrten der Fahrer seine eigene Karte benutzen ? Dann hätte der Fahrer bemerkt, das noch eine Karte im Schacht steckt. Der BAG Kontrolleur sagte mir, das Fahrerkarten nur bei Überführungen von Neufahrzeugen nicht vorgeschrieben sind, ansonsten immer. Bei Fahrten auf Betriebsgelände und Überführungen wie in meinen Fall hätte der MB-Mitarbeiter also seine eigene Karte stecken müssen. Das hat er nicht getan und ist wahrscheinlich bewußt auf meiner Karte gefahren. Bevor ich nun bei MB vorspreche, hätte ich gerne von euch gewußt, wie die Rechtslage ist. Braucht der Überführungsfahrer eine Fahrerkarte ?
Beim Googeln bin ich auch auf "Out of Score" gestossen. Also, ich bin gespannt auf eure Antworten. Entschuldigung für den langen Text.
Allzeit Gute Fahrt
ich bin 53 Jahre alt und seit 1980 im Fernverkehr unterwegs. Seit 3 Jahren nur noch National, seit Anfang 2011 auf Actros MP 3. Anfang der 80er Jahre auf NG 1628 Hängerzug und danach nur noch MAN, zuletzt 480er TGA XXL, der bisher beste Truck, den ich fahren durfte. Hatte ein Schaltgetriebe, und ein automatisiertes Getriebe wie ich es jetzt im MP 3 habe, möchte ich nicht mehr missen. Das kurz zu meiner Vorstellung.
Jetzt zu meiner Frage:
Ich bin am 21.12. 2011 auf der A 61 bei Bedburg von der BAG kontrolliert worden. Das war ürigens meine zweite BAG Kontrolle in 2011, bei der ersten hatten Sie nichts zu beanstanden. Diesmal alerdings hatte der BAG eine Kleinigkeit gefunden. Tatbestand 621.2.121, Nichteinhalten der Tagesruhezeit am 3.12.2011. Ein Samstag. Da ich fast nie Samstags draussen bin (deswegen fahre ich National), habe ich mein Fahrtenbuch zu Rate gezogen. Den LKW habe ich abgesattelt bei einer MB Werkstatt am Niederrhein Abends gegen 17 Uhr abgestellt. Allerdings, mein großer Fehler, ich habe meine Karte im Tachographen vergessen. Von zuhause habe ich dort angerufen, die Zentrale konnte allerdings meinen Anruf nicht an die LKW Annahme durchstellen, da war keiner mehr zu erreichen. Der Wagen wurde am Freitag Abend noch bewegt, ebenso am Samstagmorgen. Wahrscheinlich zur Reparatur in die Werkstatt gefahren, ca 2,5 Std wurde am Fahrzeug gearbeitet. Anschließend eine 8 Km Überführungsfahrt durch die Mercedes Benz Werkstatt auf unser Betriebsgelände. Durch die Bewegungen am Freitagabend und Samstagmorgen fehlen auf meiner Karte nun 1:18 Stunden Tagesruhezeit. Der BAG hat mir 30 Euros Verwarnungsgeld abgeknöpft.
Jetzt meine eigentliche Frage: Ich bin mir durchaus bewußt, das es durch meine Dummheit dazu gekommen ist und das ich mit 30 Euros auch recht billig davongekommen bin. Aber muß nicht bei Überführungsfahrten der Fahrer seine eigene Karte benutzen ? Dann hätte der Fahrer bemerkt, das noch eine Karte im Schacht steckt. Der BAG Kontrolleur sagte mir, das Fahrerkarten nur bei Überführungen von Neufahrzeugen nicht vorgeschrieben sind, ansonsten immer. Bei Fahrten auf Betriebsgelände und Überführungen wie in meinen Fall hätte der MB-Mitarbeiter also seine eigene Karte stecken müssen. Das hat er nicht getan und ist wahrscheinlich bewußt auf meiner Karte gefahren. Bevor ich nun bei MB vorspreche, hätte ich gerne von euch gewußt, wie die Rechtslage ist. Braucht der Überführungsfahrer eine Fahrerkarte ?
Beim Googeln bin ich auch auf "Out of Score" gestossen. Also, ich bin gespannt auf eure Antworten. Entschuldigung für den langen Text.
Allzeit Gute Fahrt
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