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Vorstellung und gleich eine Frage zum Thema Digi-Tacho

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  • Vorstellung und gleich eine Frage zum Thema Digi-Tacho

    Tach auch, liebe Kollegen,

    ich bin 53 Jahre alt und seit 1980 im Fernverkehr unterwegs. Seit 3 Jahren nur noch National, seit Anfang 2011 auf Actros MP 3. Anfang der 80er Jahre auf NG 1628 Hängerzug und danach nur noch MAN, zuletzt 480er TGA XXL, der bisher beste Truck, den ich fahren durfte. Hatte ein Schaltgetriebe, und ein automatisiertes Getriebe wie ich es jetzt im MP 3 habe, möchte ich nicht mehr missen. Das kurz zu meiner Vorstellung.
    Jetzt zu meiner Frage:
    Ich bin am 21.12. 2011 auf der A 61 bei Bedburg von der BAG kontrolliert worden. Das war ürigens meine zweite BAG Kontrolle in 2011, bei der ersten hatten Sie nichts zu beanstanden. Diesmal alerdings hatte der BAG eine Kleinigkeit gefunden. Tatbestand 621.2.121, Nichteinhalten der Tagesruhezeit am 3.12.2011. Ein Samstag. Da ich fast nie Samstags draussen bin (deswegen fahre ich National), habe ich mein Fahrtenbuch zu Rate gezogen. Den LKW habe ich abgesattelt bei einer MB Werkstatt am Niederrhein Abends gegen 17 Uhr abgestellt. Allerdings, mein großer Fehler, ich habe meine Karte im Tachographen vergessen. Von zuhause habe ich dort angerufen, die Zentrale konnte allerdings meinen Anruf nicht an die LKW Annahme durchstellen, da war keiner mehr zu erreichen. Der Wagen wurde am Freitag Abend noch bewegt, ebenso am Samstagmorgen. Wahrscheinlich zur Reparatur in die Werkstatt gefahren, ca 2,5 Std wurde am Fahrzeug gearbeitet. Anschließend eine 8 Km Überführungsfahrt durch die Mercedes Benz Werkstatt auf unser Betriebsgelände. Durch die Bewegungen am Freitagabend und Samstagmorgen fehlen auf meiner Karte nun 1:18 Stunden Tagesruhezeit. Der BAG hat mir 30 Euros Verwarnungsgeld abgeknöpft.
    Jetzt meine eigentliche Frage: Ich bin mir durchaus bewußt, das es durch meine Dummheit dazu gekommen ist und das ich mit 30 Euros auch recht billig davongekommen bin. Aber muß nicht bei Überführungsfahrten der Fahrer seine eigene Karte benutzen ? Dann hätte der Fahrer bemerkt, das noch eine Karte im Schacht steckt. Der BAG Kontrolleur sagte mir, das Fahrerkarten nur bei Überführungen von Neufahrzeugen nicht vorgeschrieben sind, ansonsten immer. Bei Fahrten auf Betriebsgelände und Überführungen wie in meinen Fall hätte der MB-Mitarbeiter also seine eigene Karte stecken müssen. Das hat er nicht getan und ist wahrscheinlich bewußt auf meiner Karte gefahren. Bevor ich nun bei MB vorspreche, hätte ich gerne von euch gewußt, wie die Rechtslage ist. Braucht der Überführungsfahrer eine Fahrerkarte ?
    Beim Googeln bin ich auch auf "Out of Score" gestossen. Also, ich bin gespannt auf eure Antworten. Entschuldigung für den langen Text.
    Allzeit Gute Fahrt

  • #2
    Sei willkommen hier in unserer Runde und viel Spass hier.
    Zu deiner Frage: natürlich hättest deine Karte raus nehmen müssen,aber die Werkstatt muss bei Probefahrten die Karte entnehmen und entweder mit einer Karte der Werkstatt oder auf `out of score´fahren. Ich würde mir in deinem Fall das Geld von der Werkstatt zurück holen.
    Gruß Holger :D:D

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    • #3
      Fahrzeuge, die im Rahmen von Reparatur- und Probefahrten auf den Straßen unterwegs sind, fallen nicht unter die 561/2006. Die mechaniker müssen folglich auch keine Fahrerkarte stecken. Entsprechend müssen sie auch den Tacho nicht bedienen, weil sie ja nicht unter die Sozialvorschriften fallen. Sie sind nicht verpflichtet, den Tacho auf "Out of Scope" zu stellen.

      Von der Logik her wäre auch die Pflicht eines Werkstattmitarbeiters, eine Karte zu stecken, vor diesem Hintergrund ohne jeden Sinn. Weder die Mechaniker noch der Lkw unterliegt der Nachweispflicht. Die Nachweispflicht hat nur der Lkw-Fahrer. Es ist also entscheidend, was auf der Fahrerkarte steht. Für diese Daten ist der Fahrer ganz alleine verantwortlich.

      Gruß

      McFly

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      • #4
        Damit hat McFly vollkommen Recht, hier die Quelle:

        VO(EG)561/2006
        Kapitel 1 Artikel 3:
        g) Fahrzeuge, mit denen zum Zweck der technischen
        Entwicklung oder im Rahmen von Reparatur- oder
        Wartungsarbeiten Probefahrten auf der Straße durchgeführt
        werden, sowie neue oder umgebaute Fahrzeuge,
        die noch nicht in Betrieb genommen worden sind;
        "Out of Scope" wäre eine Möglichkeit gewesen, diesen Zeitraum als "nicht den Vorschriften unterliegend" zu kennzeichnen. Wenn allerdings eine FK eingelegt ist, ist das relativ egal... die Zeit zählt nicht zur Ruhezeit.
        MfG Der Tommy...
        ___________________________________________

        LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

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        • #5
          Hallo und herzlich willkommen bei Brummionline!
          Kein Bier für Schröter



          Gruß Lutz

          Der Waldgeist

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          • #6
            Hallo und herzlich willkommen bei Brummionline!
            Gruß Edith :bye:

            Rettet die Erde - Sie ist der einzige Planet mit Schokolade!!!

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