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Sattelzugmaschine LKW??

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  • Sattelzugmaschine LKW??

    Moin Moin zusammen,

    ich mußte heute - zum ersten Mal - eine Sattelzugmaschine ohne Auflieger fahren und kam an ein "LKW-Verbot-ab 7.5t zGG" Schild. Da bin ich durchgefahren, weil
    Sattelzug - Sattelzüge - Sattelschlepper - Aufliegelast berechnen - Gesamtgewicht - Bei einem Sattelkraftfahrzeug handelt es sich um eine Fahrzeugkombination, die aus einer Sattelzugmaschine und einem Sattelanhänger (auch Sattelauflieger genannt) besteht. Eine Sattelzugmaschine ohne Sattelanhänger gilt als Zugmaschine

    eine SZM kein LKW sein soll ...

    ... die Frage an die Experten: stimmt das, kann ich dann auch schneller als 60 auf Landstraßen und 80 auf Autobahnen fahren??

    wo finde ich denn die entsprechende Regelung?

    bin gespannt und viele Grüße,
    Walter

  • #2
    Hallo. Da dürftes Du keine Sattelkupplung dran haben und das zul.GG müßte im Schein nicht bei 18TO stehen,sondern das tatsächliche Gewicht. Und natürlich dürfte auch nicht mehr SZM im Fahrzeugschein stehen. So in der Art war es zumindest mal.Der Begriff Lkw oder SZM sind nur Wortglauberei,denn das Leergewicht hat nichts zu sagen,das zulässige GG zählt. Denn Du darfst ja auch beim Sonn und Feiertagsverbot nicht mit der SZM alleine fahren. Und natürlich mußt Du Dich auch die Geschwindigkeitsbegrenzungen für Lkw halten. Schöne Grüße Andi.

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    • #3
      Zitat von lapa Beitrag anzeigen
      Hallo. Da dürftes Du keine Sattelkupplung dran haben und das zul.GG müßte im Schein nicht bei 18TO stehen,sondern das tatsächliche Gewicht. Und natürlich dürfte auch nicht mehr SZM im Fahrzeugschein stehen. So in der Art war es zumindest mal.Der Begriff Lkw oder SZM sind nur Wortglauberei,denn das Leergewicht hat nichts zu sagen,das zulässige GG zählt. Denn Du darfst ja auch beim Sonn und Feiertagsverbot nicht mit der SZM alleine fahren. Und natürlich mußt Du Dich auch die Geschwindigkeitsbegrenzungen für Lkw halten. Schöne Grüße Andi.
      Hallo Andi,

      das mit dem Sonn- und Feiertagsfahrverbot stimmt nach meiner BKF-Ausbildung nicht: SZM dürfen an Sonntagen und Feiertagen fahren, habe ich grade nochmals in meinen Fahrschulbüchern (vom Vogelverlag) nachgelesen ...

      ... auch deshalb ja meine Frage, ob das auch für die sonstigen LKW-Verbote gilt, weil "SZM kein LKW" ...

      viele Grüße,
      Walter

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      • #4
        Das ist mir neu,dachte eigentlich,daß man damit nicht fahren darf. Irgendwie war da mal was. Aber wenn es in Deinen Büchern so steht,paßt das wohl,denn die müssen ja neueren Ursprungs sein. Geschwindigkeitsmäßig gilt auf alle Fälle 60 und 80. Weiß ich deshalb,weil ich erst mal 30 Euro Verwarngeld bezahlt hab:-(. Aber ansonsten kann Dir da bestimmt Tommy oder ELO1 weiterhelfen. Schöne Grüße Andi.

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        • #5
          Die SZM ist kein LKW.
          Bei den Geschwindigkeitsbegrenzungen steht aber nicht LKW, sondern: Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5to... und da fällt die SZM auch ohne Auflieger drunter.
          Zum von dir angesprochenen Verbotszeichen:

          Dieses VZ gilt für alle Kraftfahrzeuge über 3,5to zulässiges Gesamtgewicht... also auch hier ist nichts mit LKW oder SZM...


          mit diesem VZ darunter ist das zulässige Gesamtgewicht auf 7,5to erhöht

          Dieses VZ bezieht sich auf das tatsächliche Gewicht des einzelnen Fahrzeugs. Andere Zahlen bedeuten andere Gewichte... bei diesem VZ könnest du, falls dein tatsächliches Gewicht (Leergewicht und Zuladung) unter dem Angegebenen liegt dort entlang fahren.

          Das Sonn- und Feiertagsfahrverbot bezieht sich auf Lastkraftwagen mit einem zGG über 7,5to und Anhänger hinter Lastkraftwagen (ohne Gewichtsangabe...) Entscheidend für das Verkehrverbot ist die im Fahrzeugschein eingetragene Fahrzeugart. Hast du demzufolge einen VW Golf mit LKW-Zulassung, darf dieser am Sonntag fahren - weil: zGg unter 7,5to... Allerdings mit Anhänger fällt er uneingeschränkt unter das Fahrverbot - Anhänger hinter LKW...

          Hier trifft: Die Sattelzugmaschine ist kein LKW... aber der Sattelzug (mit Auflieger) ist dem LKW gleichgestellt! Die SZM darf also ohne Auflieger am Sonntag fahren. Gleiches gilt auch für die Ferienreiseverordnung und die Feiertage...!
          MfG Der Tommy...
          ___________________________________________

          LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

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          • #6
            Hi Tommy,

            ... schöne Antwort ... vielen Dank :-) ... die hat weitergeholfen!

            und allen schöne Feiertage!
            Walter

            Kommentar


            • #7
              Zitat von B_Sauserle Beitrag anzeigen
              Hi Tommy,

              ... schöne Antwort ... vielen Dank :-) ... die hat weitergeholfen!

              und allen schöne Feiertage!
              Walter
              Walter... Immer gerne...
              MfG Der Tommy...
              ___________________________________________

              LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

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              • #8
                Hallo Tommy. Interessant,dachte eigentlich immer,man darf nicht fahren,irgendwie war da mal vor Jahren so eine Diskussion mit Polizei und Gesetz,hab das dann nicht mehr verfolgt,weil es sich wegen der WE-Ruhezeit ja eh meistens erledigt hat und man in Italien sowieso fahren durfte. Aber scheint ja alles gesetzlich geregelt zu sein. Man lernt nie aus,gut,daß es Fahrlehrer gibt;-). Mist,jetzt kann ich aber nicht mehr absatteln,weil wir keine Stützen dran haben,so was blödes[smilie=real mad.gi::lmao[1]:! Schöne Grüße Andi.

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                • #9
                  Zitat von lapa Beitrag anzeigen
                  Hallo Tommy. Interessant,dachte eigentlich immer,man darf nicht fahren,irgendwie war da mal vor Jahren so eine Diskussion mit Polizei und Gesetz,hab das dann nicht mehr verfolgt,weil es sich wegen der WE-Ruhezeit ja eh meistens erledigt hat und man in Italien sowieso fahren durfte. Aber scheint ja alles gesetzlich geregelt zu sein. Man lernt nie aus,gut,daß es Fahrlehrer gibt;-). Mist,jetzt kann ich aber nicht mehr absatteln,weil wir keine Stützen dran haben,so was blödes[smilie=real mad.gi::lmao[1]:! Schöne Grüße Andi.
                  Ich denke, du spielst auf das Thema Privatfahrt mit Sattelzugmaschine an... und die ist - und bleibt - nicht gestattet...
                  MfG Der Tommy...
                  ___________________________________________

                  LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

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