Überraschend hat das Amtsgericht gestern in nicht öffentlicher Sitzung den 26-jährigen Serienstraftäter Andreas B. vorläufig freigelassen. Der Mann, der wegen Irrfahrten mit gestohlenen Lkws (bei einer Fahrt wurde ein niederländischer Polizist getötet) als "Brummi-Andi" bekannt wurde, hat noch mehrjährige Haftstrafen abzusitzen. Zuletzt war er kurz vor einem Prozess in Langenfeld untergetaucht, soll sich bei der Festnahme in Düsseldorf massiv gewehrt und eine Pistole gezogen haben. Jedoch glaubt das Amtsgericht, er werde freiwillig Mitte Dezember zum nächsten Prozess kommen – und setzte einen Haftbefehl gegen den 26-Jährigen gestern außer Vollzug.
Jahrelang hatte die Justiz mit Ohnmacht auf die Serienstraftaten dieses Intensivtäters reagiert. Als er noch Jugendlicher war, vertraute die Justiz auf Hilfe statt Strafe, schickte ihn sogar in Erziehungsurlaub. Zuletzt hatte er eine Gesamtjugendstrafe von mehr als neun Jahren angehäuft und musste ins Gefängnis. Doch 19 Monate vor Strafende auf Bewährung entlassen, beging er neue Taten, hat dafür bereits zwei neue Urteile über jeweils 18 Monate Haft kassiert – plus der zu erwartenden Strafe für den Widerstand und den Waffenbesitz bei seiner Festnahme im April. Rechtskräftig ist der 26-Jährige also bereits zu drei Jahren Haft verurteilt. Dazu kommt noch die alte Reststrafe von 19 Monaten.
Die Staatsanwaltschaft fand deshalb: Die Aussicht auf eine lange Haftzeit von viereinhalb Jahren könne bei B. vor dem Prozess um die Festnahme-Delikte einen "erheblichen Fluchtanreiz" darstellen. Also wurde ein neuer Haftbefehl gegen B. beantragt und vom Amtsgericht gestern erlassen. Aber im gleichen Atemzug setzte das Gericht diese Haft außer Vollzug. Wenn B. sich zweimal wöchentlich bei der Polizei melde, könne man
darauf vertrauen, dass er am 14. Dezember bei Gericht erscheint.
RP online
Jahrelang hatte die Justiz mit Ohnmacht auf die Serienstraftaten dieses Intensivtäters reagiert. Als er noch Jugendlicher war, vertraute die Justiz auf Hilfe statt Strafe, schickte ihn sogar in Erziehungsurlaub. Zuletzt hatte er eine Gesamtjugendstrafe von mehr als neun Jahren angehäuft und musste ins Gefängnis. Doch 19 Monate vor Strafende auf Bewährung entlassen, beging er neue Taten, hat dafür bereits zwei neue Urteile über jeweils 18 Monate Haft kassiert – plus der zu erwartenden Strafe für den Widerstand und den Waffenbesitz bei seiner Festnahme im April. Rechtskräftig ist der 26-Jährige also bereits zu drei Jahren Haft verurteilt. Dazu kommt noch die alte Reststrafe von 19 Monaten.
Die Staatsanwaltschaft fand deshalb: Die Aussicht auf eine lange Haftzeit von viereinhalb Jahren könne bei B. vor dem Prozess um die Festnahme-Delikte einen "erheblichen Fluchtanreiz" darstellen. Also wurde ein neuer Haftbefehl gegen B. beantragt und vom Amtsgericht gestern erlassen. Aber im gleichen Atemzug setzte das Gericht diese Haft außer Vollzug. Wenn B. sich zweimal wöchentlich bei der Polizei melde, könne man
darauf vertrauen, dass er am 14. Dezember bei Gericht erscheint.
RP online
Ich muss sagen bei uns käme der gar nicht mehr raus aus dem Knast
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