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Defekte Standheizung Kündigungsgrund?

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  • Defekte Standheizung Kündigungsgrund?

    Ein Kollege von mir ist seit über einer Woche mit defekter Standheizung unterwegs.Is bei den Temperaturen natürlich nich grade prickend abends bzw. nachts. Er hat seinen Chef schon 2 mal deswegen angesprochen und mündlich abgemahnt aber tut sich gar nix.Er wird immer nur vertröstet. Jetzt stellt sich die Frage ob sowas für eine fristlose Kündigung reichen würde.Weil ist ja eigentlich nicht zumutbar.Wie seht ihr das?
    Sei immer wie du bist und verrate dich nicht selber!:)

  • #2
    Ich würde mir eine Werkstatt suchen und die Reparatur mit der DKV Karte bezahlen.
    Wenn der Chef deswegen Krawall macht soll er mich rausschmeissen. Dann kann er dem
    Arbeitsgericht erklären wieso er mich entlassen hat. ;)
    Gruss, Anaconda.44

    Actros 1844 Chemietanker

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    • #3
      Speedy, ich sehe das so. Eigentlich sollte bei jede Heizung 1x pro Jahr eine Durchsicht gemacht werden. Das kann ruhig mitten im Sommer passieren. Einfach irgendwann nach der 'Heizsaison'. Und ich denke, daran sollte der Fahrer denken, dass es gemacht werden soll. Irgendwann, wenn nicht so viel Arbeit ist, es mit dem Chef abzusprechen. Jetzt ist viel zu tun und schlecht so ein Ausfall. Selbstverständlich ohne kann man bei diesen Temperaturen schlecht losfahren, aber ich würde nachdenken, ob der Fahrer nicht vielleicht etwas versäumt hat?
      Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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      • #4
        Zitat von Anaconda.44 Beitrag anzeigen
        Ich würde mir eine Werkstatt suchen und die Reparatur mit der DKV Karte bezahlen.
        Wenn der Chef deswegen Krawall macht soll er mich rausschmeissen. Dann kann er dem
        Arbeitsgericht erklären wieso er mich entlassen hat. ;)
        Genau so und nicht anders....Ich finde solche Chef`s sowas von zum k....en....
        @Helena
        Ich finde es allerdings auch falsch dem Fahrer das in die Schuhe zu schieben, er hätte was versäumt...Wer ist denn Weisungsbefugt in einer Firma..Richtig,der Chef oder Fuhrparkleiter oder Disponent oder oder oder....Und wenn ich es im Sommer beispielsweise 2mal anspreche und nichts passiert...Was tun?? Ein auf dicke Hose machen das bei 20grad Nachts die STandheizung nicht geht???

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        • #5
          Zitat von CoolRunning Beitrag anzeigen
          ...@Helena
          Ich finde es allerdings auch falsch dem Fahrer das in die Schuhe zu schieben...
          Das hast du mich nicht so ganz richtig verstanden. Ich sehe es als eine Möglichkeit:
          Zitat von Helena Beitrag anzeigen
          .. aber ich würde nachdenken, ob der Fahrer nicht vielleicht etwas versäumt hat?
          Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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          • #6
            Zitat von Anaconda.44 Beitrag anzeigen
            Ich würde mir eine Werkstatt suchen und die Reparatur mit der DKV Karte bezahlen.
            Wenn der Chef deswegen Krawall macht soll er mich rausschmeissen. Dann kann er dem
            Arbeitsgericht erklären wieso er mich entlassen hat. ;)
            Dem ist nix hinzuzufügen, so muss das laufen. Ich würd aber die UTA nehmen :-)

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            • #7
              Zitat von Speedy79 Beitrag anzeigen
              Ein Kollege von mir ist seit über einer Woche mit defekter Standheizung unterwegs.Is bei den Temperaturen natürlich nich grade prickend abends bzw. nachts. Er hat seinen Chef schon 2 mal deswegen angesprochen und mündlich abgemahnt aber tut sich gar nix.Er wird immer nur vertröstet. Jetzt stellt sich die Frage ob sowas für eine fristlose Kündigung reichen würde.Weil ist ja eigentlich nicht zumutbar.Wie seht ihr das?
              Wenn du so pauschal fragst heißt die antwort: Nein er kann nicht fristlos kündigen.
              mündliche abmahnungen können nicht rechtswirksam verwendet werden. vorallen dann nicht wenn der abmahnungungs empfänger sich dann plötzlich nicht mehr daran erinnern kann.

              aber unter bestimmten vorraussetzungen kann man fristlos kündigen.

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              • #8
                Zitat von Anaconda.44 Beitrag anzeigen
                Ich würde mir eine Werkstatt suchen und die Reparatur mit der DKV Karte bezahlen.
                Wenn der Chef deswegen Krawall macht soll er mich rausschmeissen. Dann kann er dem
                Arbeitsgericht erklären wieso er mich entlassen hat. ;)
                Die erklärung wäre ganz einfach.
                Missbrauch der dkv karte für eine nicht genemigte aufwendung. Heißt auf deutsch das ist grober vertrauensmissbrauch und kann dir die fristlose kündigung einbringen. und das sogar ohne verherige abmahnung. im extremfall würdest du ihm sogar denn das geld wieder zurückzahlen müssen.
                dann interressiert es auf einmal nicht mehr ob du die standheizung brauchst oder nicht.

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                • #9
                  zum dritten:

                  Wie allso vorgehen!
                  Erstens geht man zum Arbeitsamt klärt dort ob man alg bekommt wenn man aus dem gegebenen gründen fristlos kündigt. oder man sucht sich einen neuen arbeitgeber.
                  zweitens (geht auch ohne erstens) man schreibt eine abmahnung mit fristsetzung zu wann der mangel behoben sein muss. (Einschreiben mit rückschein)

                  Drittens : nach ablauf der frist. schreibt man die fristlose kündigung. Mit den entsprechenden grund dabei.
                  Achtung. Als grund nur die standheizung anzuführen reicht nicht. man könnte ja den motorlaufen lassen und dann läuft ja die normale heizung.

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                  • #10
                    Zitat von celader Beitrag anzeigen
                    Die erklärung wäre ganz einfach.
                    Missbrauch der dkv karte für eine nicht genemigte aufwendung. Heißt auf deutsch das ist grober vertrauensmissbrauch und kann dir die fristlose kündigung einbringen. und das sogar ohne verherige abmahnung. im extremfall würdest du ihm sogar denn das geld wieder zurückzahlen müssen.
                    dann interressiert es auf einmal nicht mehr ob du die standheizung brauchst oder nicht.
                    Darauf wäre ich eingestellt.

                    Missbrauch der Karte wäre nicht gegeben da ich sie für eine dringende Reparatur am Fzg. der Firma gebrauche.
                    Und ich hätte in jedem Fall die telefonische Genehmigung gehabt. Ich habe genau gehört wie er gesagt hat "Fahr in die Werkstatt", ganz sicher. ;)
                    Nicht rechtens? Oh, die Dispoanweisungen kommen auch immer telefonisch, sind die auch nicht rechtens?

                    Und vor Gericht soll er dann mal die Anweisung erklären dass man den Motor laufen lassen soll, das ist nämlich ein Umweltvergehen.
                    Ausserdem bringt es je nach Hersteller gar nichts, meinen XF 105/460 konnte man Stundenlang im Leerlauf laufen lassen, der kam aus dem "Kalt Bereich"
                    nicht raus, bei den Kollegen war es das gleiche.
                    Gruss, Anaconda.44

                    Actros 1844 Chemietanker

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                    • #11
                      moin. versteh die diskussion hier net. hat der kollege keine eier inner hose? is doch relativ einfach:
                      spät. nach dem 2. hinweis (schriftlich und seeeeehr kurzfristig) an den chef und die höfliche aber bestimmte aufforderung die standheizung reparieren zu lassen wäre mein nächster weg weder zum kunden oder in den hafen sondern direkt zu einer autorisierten werkstatt. zahlen mit tankkarte und gut ist.
                      lieber einmal übern schatten und 5 min stress, als sich ne ganze woche den a.... abfrieren.

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                      • #12
                        und wenn des n seriöser Chef ist, und Du mit Ihm klar kommst, muss Du doch nicht wegen ner defekten Standheizung diskutieren, oder? Oder Dir irgendwelche rechtlichen Schritte einfallen lassen!!! Der würd Dich doch bei der nächsten Gelegenheit in ne Werkstatt schicken. So macht es zu mindestens mein Chef

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                        • #13
                          Ist witzig, in meinen Augen könnte es sogar sehr gut passieren dass du, wenn du die Heizung, ohne Absprache, und mit der Karte reparieren lässt. Das ganze wäre ja ein Reparaturauftrag, den du aber gar nicht erteilen darfst. Also würde ich als der Chef die folgende Rechnung an die Werkstatt zurück schicken, mit dem Vermerk das der Auftrag von mir nie erteilt wurde, (was ja auch stimmt) somit würden die sich nach einigem hin und her sicher an dich wenden.

                          Ist es überhaupt NACHWEISBAR das der Chef von der defekten Anlage weiss?
                          "Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden."

                          (2007/C 303/01 - Charta der Grundrechte der Europäischen Union)

                          "Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um ... c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen."

                          (2007/C 303/02 - Erläuterungen zur Charta der Grundrechte)

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                          • #14
                            Zitat von Querdenker Beitrag anzeigen
                            Ist witzig, in meinen Augen könnte es sogar sehr gut passieren dass du, wenn du die Heizung, ohne Absprache, und mit der Karte reparieren lässt. Das ganze wäre ja ein Reparaturauftrag, den du aber gar nicht erteilen darfst. Also würde ich als der Chef die folgende Rechnung an die Werkstatt zurück schicken, mit dem Vermerk das der Auftrag von mir nie erteilt wurde, (was ja auch stimmt) somit würden die sich nach einigem hin und her sicher an dich wenden.
                            a) chef wurde von mir 2x drauf hingewiesen, deswegen schriftlich per mail, bordcomp, sms, oder sonstwie.
                            b) rechnung ist ja schon beglichen - mit tankkarte

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                            • #15
                              Na dann drücke ich die Daumen das der Häuptling das so hin nimmt. Aber auch wenn er darauf hingewiesen wurde, ist es meiner Meinung nach nicht rechtens etwas ohne seine Zustimmung auf seine Rechnung zu kaufen.
                              "Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden."

                              (2007/C 303/01 - Charta der Grundrechte der Europäischen Union)

                              "Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um ... c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen."

                              (2007/C 303/02 - Erläuterungen zur Charta der Grundrechte)

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