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Britische Trailer

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  • Britische Trailer

    Wie ja die meisten hier wissen, haben die in England angemeldeten Auflieger kein eigenes Nummernschild. Bei denen wird in der Regel ein Steckschild mit der Nummer wie von der Zugmaschine eingesteckt.
    Dieses ist in Deutschland verboten, kostet um die 600 € Strafe, zzgl. 6 Punkten in Flensburg.
    Ein von mir bekannter Fahrer ist so in Kiel, im Hafen, so gestoppt worden. Er durfte seine Fahrt noch bis zur Fähre nach Litauen fortsetzen. Ansonsten hätte er sich vom Straßenverkehrsamt ein Überführungsnummernschild holen müssen.

    Gruß
    Detlef
    Zitat von Robert Lyndt:
    "Es ist leichter eine Lüge zu glauben, die man schon hundert mal gehört hat, als die Wahrheit, die man noch nie gehört hat."

  • #2
    Detlef, das hab ich nicht gewusst. Ich hab ehrlich gesagt noch nie drauf geachtet, wie die Briten ihre Fahrzeuge beschildern.
    headbanging
    Carola :)

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    • #3
      Zitat von ELO-1 Beitrag anzeigen
      Wie ja die meisten hier wissen, haben die in England angemeldeten Auflieger kein eigenes Nummernschild.
      Upps, das wusste ich auch noch nicht...

      Normalerweise ist das kein Problem, weil sich sämtliche europäischen Staaten verpflichtet haben, gegenseitig die jeweiligen Zulassungsbedingungen der anderen Staaten anzuerkennen. Britische Zugmaschine mit britischem Auflieger sollte nirgendwo in Europa ein Problem darstellen...

      Interessant wird es wahrscheinlich bei der Konstellation deutsche SZM, britischer Auflieger. Aber wie das juristisch aussieht, da bin ich im Moment auch überfragt...
      Hier kannst du deinen Punktestand in Flensburg erfahren.

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      • #4
        Zitat von Rainer2401 Beitrag anzeigen
        Upps, das wusste ich auch noch nicht...

        Interessant wird es wahrscheinlich bei der Konstellation deutsche SZM, britischer Auflieger. Aber wie das juristisch aussieht, da bin ich im Moment auch überfragt...
        Ich wusste das bis vor kurzem auch nicht. Die Briten dürfen das, weil der Auflieger dort immer über die Sattelzugmaschine versichert ist.

        Gruß
        Detlef
        Zitat von Robert Lyndt:
        "Es ist leichter eine Lüge zu glauben, die man schon hundert mal gehört hat, als die Wahrheit, die man noch nie gehört hat."

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        • #5
          Zitat von ELO-1 Beitrag anzeigen
          Ich wusste das bis vor kurzem auch nicht. Die Briten dürfen das, weil der Auflieger dort immer über die Sattelzugmaschine versichert ist.
          Aha, dann liegt der Knackpunkt wohl beim fehlenden Versicherungsschutz für den Auflieger, wenn eine nicht-britische SZM den Trailer zieht. Ist klar, das ist dann nach deutschem Recht "Fahren ohne Versicherung", und das wird teuer...

          Mich würde interessieren, wie deutsche oder kontinentaleuropäische Speditionen dieses Problem angehen. Gibt es Kurzzeitversicherungen für Auflieger im Transitverkehr? Woher bekommt man ein Nummernschild für den Auflieger?

          Wäre toll, wenn jemand etwas darüber weiss...
          Hier kannst du deinen Punktestand in Flensburg erfahren.

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          • #6
            Sowas in der Art gibt es doch auch in Holland. Da haste in der Zugmaschine ein drittes Kennzeichen welches du für den trailer benutzt.

            Dieses ist auch in deutschland möglich solange der trailer ein Miet- bzw. Leasingfahrzeug ist und vom Vermieter im Ausland zusätzlich versichert. Den nachweis dafür musste natürlich dabei haben.

            Wir hatten vor einigen Jahren mal ne ganze flotte neuer Luftfrachtauflieger als Mietvariante geholt und mit nem Deutschen 3-ten Kennzeichen gezogen. DieTrailer stellte die Firma Van Eck zu verfügung bis die vom Cheffe bestellten fertig waren. Das ganze war aber wohl anzeigepflichtig bei Strassenverkehrsamt wenn ich mich recht erinnere.

            Was aber wie Detlef beschrieben hat nicht funzt, ist nen Britten- bzw. NL-Trailer von ner spedition auf deutschen Kennzeichen zu ziehen weil der ja dann, wie richtig vermutet nicht versichert ist.
            Ein Bayer darf das

            http://www.aktion-gegen-kinderpornographie.de/

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            • #7
              Zitat von Imexrocky Beitrag anzeigen
              Sowas in der Art gibt es doch auch in Holland. Da haste in der Zugmaschine ein drittes Kennzeichen welches du für den trailer benutzt.


              Was aber wie Detlef beschrieben hat nicht funzt, ist nen Britten- bzw. NL-Trailer von ner spedition auf deutschen Kennzeichen zu ziehen weil der ja dann, wie richtig vermutet nicht versichert ist.
              Mein Bekannter / Kollege und ich fahren für eine NL-Spedition mit NL-Zulassung. Auch in Holland und dem restlichen Europa ist die Paarung SZM-GB Trailer mit Kennzeichen der Zugm. nicht statthaft, wird aber z.B. in Holland geduldet. Dafür gibt es das Intern. Verkehrsrecht.

              Am Montag ist bei Bremen ein weiterer Kollege von mir mit GB-Trailer gestoppt worden. Endeffekt: Er hat eine Strafanzeige wegen Fahrens ohne Versicherungsschutz bekommen. Ein Delikt wegen Kennzeichenmißbrauchs mit dazugehöriger Punktevergabe (6!!) konnte nicht erhoben werden, da er das Stecknummernschild wohlweißlich nicht montiert hatte.

              Gruß
              Detlef
              Zitat von Robert Lyndt:
              "Es ist leichter eine Lüge zu glauben, die man schon hundert mal gehört hat, als die Wahrheit, die man noch nie gehört hat."

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              • #8
                Ja, Detlef. Hab nochmal bei meiner ehemaligen Firma angefragt. Diese geschichte ist nur bei miet Trailern zulässig. Weitere voraussetzung ist, das die mietfirma die Trailer versichert hat und der nachweis muss mit bei den trailerdokumenten sein. Schliesslich muss das zuständige Strassenverkehrsamt das ganze mit ner bescheinigung absegnen, welche ebenfalls mitgeführt werden muss.

                Das ist aber auch die einzige möglichkeit! Sonst geht das so ab wie bei deinem kollegen/ bekannten.
                Ein Bayer darf das

                http://www.aktion-gegen-kinderpornographie.de/

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