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Der Mehrzweckstreifen???

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  • Der Mehrzweckstreifen???

    Und damit meine ich nicht den Standstreifen auf den Autobahnen,sondern den Mehrzweckstreifen auf Bundes- und Landstraßen...
    Wißt ihr denn,wer und wer nicht...und wie lange man auf diesem Mehrzweckstreifen fahren darf???

  • #2
    Ohne aufzulösen... Wo zum Teufel hast du den Begriff "Mehrzweckstreifen" her... Das Dingens heißt Seitenstreifen...!
    MfG Der Tommy...
    ___________________________________________

    LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

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    • #3
      Zitat von tommyk Beitrag anzeigen
      Ohne aufzulösen... Wo zum Teufel hast du den Begriff "Mehrzweckstreifen" her... Das Dingens heißt Seitenstreifen...!
      Aus ner Zeitschrift...:D
      Soll wohl der umgangsprachliche Begriff sein...

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      • #4
        Zitat von Großer Beitrag anzeigen
        Aus ner Zeitschrift...:D
        Soll wohl der umgangsprachliche Begriff sein...
        Falsch.

        Die Standspur. bzw Steitenstreifen wie sie heute auch immer heißen.

        Hieß 1985 ganz offiziel Mehrzweck spur. erstens weiss ich das weil ich zu den zeitpunkt meinen ersten führerschein gemacht habe. und zweites weil mein aussbilder zum C/CE mir das sogar in einen gespräch noch bestätigt hat das es so war.

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        • #5
          Das war dann aber mal...
          MfG Der Tommy...
          ___________________________________________

          LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

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          • #6
            Zitat von tommyk Beitrag anzeigen
            Das war dann aber mal...
            richtig. Es gibt noch einige andere beispiele. aus der jüngeren vergangenheit. wo Begriffe neu deffniert worden sind. Sowie wo das kind dann einen anderen namen bekommen hat.


            Interressant ist dann immer. So wie die einzelnen personen die begriffe verwenden kann man fast bis auf drei jahre genau sagen. wann sie ihren führerschein gemacht haben. Aber das brauch ich dir ja wohl nicht sagen.
            Zuletzt geändert von celader; 07.11.2011, 22:53. Grund: zusatz ergänzung

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            • #7
              Zitat von celader Beitrag anzeigen
              Falsch.

              Die Standspur. bzw Steitenstreifen wie sie heute auch immer heißen.

              Hieß 1985 ganz offiziel Mehrzweck spur. erstens weiss ich das weil ich zu den zeitpunkt meinen ersten führerschein gemacht habe. und zweites weil mein aussbilder zum C/CE mir das sogar in einen gespräch noch bestätigt hat das es so war.
              Na,dann gib mal "Mehrzweckstreifen" bei Onkel Google ein...

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              • #8
                Zitat von Großer Beitrag anzeigen
                Na,dann gib mal "Mehrzweckstreifen" bei Onkel Google ein...
                Was willst du mir damit sagen?
                Den begriff Mehrzweckspur... streifen gibt es im zusammenhang mit der Autobahn bzw Bundesstrasse nicht mehr. (Quelle Verkehrslexikon)
                Dennoch bleibt es für mich und nicht nur für mich eine Mehrzweckspur, weil ich es so mal gelehrnt habe.
                Bis der begriff in den zusammenhang ausstirbt wird es noch lange dauern.

                Genauso ist es mit der Autobahn - Auffahrt. Dieses gibt es auch nicht mehr sie heißt jetzt Einfahrt. So wie früher es auch mal hieß Autobahn Ab-fahrt heißt jetzt Aus-fahrt.

                Beispiel aus der Geschichte: Für einige Westdeutsche heißt es immer noch drüben in der DDR.
                Für die nächsten heißt es: aus der ex-DDR
                Dann kommen die Neuen Bundesländer.
                Für meine tochter bzw ihre kinder wenn sie mal welche hat. wird es einfach nur noch Deutschland bzw BRD heißen. So wie es heute wohl eigendlich schon für alle gelten sollte.

                Das Problem ist und das nicht nur im Verkehrsrecht. Wenn man "ältere" Begriffe verwendent, kann es sein das es die jüngeren nicht verstehen was gemeint ist.
                Wenn man jüngere Begriffe verwendet, kann es sein das es die älteren nicht verstehen. usw.

                Genau da liegt ja das problem das sich alte und junge nicht immer verstehen obwohl sie das selbe sagen.
                ich weiche jetzt zu sehr vom eingangsthema ab. Hoffe aber ihr versteht mich was ich meine.

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                • #9
                  Moin.
                  Bei mir im Sprachgebrauch heißt das auch noch Mehrzweckspur oder Mehrzweckstreifen, obwohl ich weis das das nicht die offizielle Gebräuchlichkeit ist.
                  Ich nenne den Negerkuss ja auch noch Negerkuss, obwohl der mittlerweile Schaumkuss o.Ä. heißt.
                  Die ehem. DDR ist bei mir teilweise noch als Zone im gebrauch. Hat sich nun mal alles im laufe der Zeit so gefestigt, auch wenn es so nicht mehr richtig ist.

                  Gruß
                  Zitat von Robert Lyndt:
                  "Es ist leichter eine Lüge zu glauben, die man schon hundert mal gehört hat, als die Wahrheit, die man noch nie gehört hat."

                  Kommentar


                  • #10
                    Also...

                    Den hier angesprochenen Mehrzweckstreifen lernte ich als Standspur kennen, der Zweck erschließt sich für mich da irgendwie direkt :10_1_138[1]:
                    Und dann lernte ich noch die AutobahnAUFFAHRT mit der AusFAHRT kennen...
                    Schein wohl ein Mischling zu sein :)

                    Kommentar


                    • #11
                      Hab ma gegoogelt und was gefunden ..



                      Der auf vielen Bundes- und Landesstraßen aufgebrachte durchgehende Breitstrich hat für unterschiedliche
                      Verkehrsteilnehmer jeweils eine spezielle Bedeutung.
                      Hauptaufgabe des Mehrzweckstreifens ist, den Verkehr insgesamt flüssiger zu gestalten. Um dies
                      zu erreichen, hat der Gesetzgeber relativ eindeutige Vorschriften erlassen.
                      ƒ Pkw dürfen den Mehrzweckstreifen grundsätzlich nicht befahren.
                      ƒ Die als Breitstrich durchgezogene Linie - so heißt es amtlich - ordnet an, dass landwirtschaftliche
                      Zugmaschinen und ähnlich langsame Fahrzeuge möglichst rechts von ihr fahren müssen.
                      ƒ Eine weitere Erwähnung findet der Mehrzweckstreifen - hier Seitenstreifen genannt - im
                      § 5 StVO (Überholen).
                      Danach muss der Führer eines langsameren Fahrzeuges seine Geschwindigkeit an geeigneter Stelle
                      ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen (mindestens
                      3 Fahrzeuge) das Überholen möglich ist. Dazu können auch geeignete Seitenstreifen
                      (Mehrzweckstreifen) in Anspruch genommen werden.
                      Aber Achtung, dies gilt nicht auf Autobahnen.
                      Mit den langsameren Fahrzeugen spricht der Gesetzgeber hauptsächlich die Führer von
                      Lastkraftwagen und -zügen an, deren Geschwindigkeit auf Bundes- und Landstraßen auf 60
                      km/h begrenzt ist.


                      (Quelle -- http://www.verkehrsgewerbe-niedersac...-mehrzweck.pdf )

                      Falls das Dokument Benutzername und Passwort abfragt:
                      Benutzername: gvn
                      Kennwort: presse

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                      • #12
                        Da ja nun alle wissen,was gemeint ist,wäre es schön,wenn man mal auf das eigentliche Thema zurück kommt...
                        WER darf WANN darauf fahren???

                        Kommentar


                        • #13
                          Zitat von Großer Beitrag anzeigen
                          Da ja nun alle wissen,was gemeint ist,wäre es schön,wenn man mal auf das eigentliche Thema zurück kommt...
                          WER darf WANN darauf fahren???
                          Fahren dürfen darauf nur Fahrräder und land- und forstwirtschaftliche Arbeitsgeräte, Trecker und Gespanne.
                          Die Geschwindigkeit muss erheblich geringer sein als der normale Verkehr. Der Seitenstreifen zählt nicht zur Fahrbahn. Das was man z.B. bei LKW außerorts oft sieht, oder gar macht, darauf zu fahren und den nachfolgenden Verkehr vorbei lässt, ist nicht statthaft, außer es wird durch zusätzliche Beschilderung ausdrücklich erlaubt. Aber auch dann ist die Geschwindigkeit zu verringern, um auf den Seitenstreifen befindliche Pannenfahrzeuge, Fahrräder etc. nicht zu gefährden.

                          Das ist das was ich aus dem Stehgreif dazu sagen kann. Sicherlich ist es in der StVO genau geregelt.
                          Zitat von Robert Lyndt:
                          "Es ist leichter eine Lüge zu glauben, die man schon hundert mal gehört hat, als die Wahrheit, die man noch nie gehört hat."

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                          • #14
                            Derr LKW darf einen befestigten Seitenstreifen situativ benutzen um schnellere Fahrzeuge vorbei zulassen (nicht auf Autobahnen...). Es ist erlaubt, auch ohne ausdrückliche Beschilderung. Nicht erlaubt ist für den LKW, das durchgängige Fahren auf dem Seitenstreifenaußer bei entsprechender Beschilderung.

                            vgl. StVO Anlage 2 (zu §41 Abs. 1)Vorschriftszeichen

                            zu VZ 295 Fahrstreifenbegrenzung und Fahrbahnbegrenzung

                            1. c) Grenzt sie einen befestigten Seitenstreifen ab, müssen außerorts landwirtschaftliche Zug- und Arbeitsmaschinen, Fuhrwerke und ähnlich langsame Fahrzeuge möglichst rechts von ihr fahren.
                            vgl. StVO §5 Überholen

                            (6) Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen. Der Führer eines langsameren Fahrzeugs muß seine Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist. Hierzu können auch geeignete Seitenstreifen in Anspruch genommen werden; das gilt nicht auf Autobahnen.
                            MfG Der Tommy...
                            ___________________________________________

                            LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

                            Kommentar


                            • #15
                              Jepp. Genauso ist's. Na da habe ich ja aus dem Stehgreif raus gar nicht so falsch gelegen.

                              Grüßli
                              Zitat von Robert Lyndt:
                              "Es ist leichter eine Lüge zu glauben, die man schon hundert mal gehört hat, als die Wahrheit, die man noch nie gehört hat."

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