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Wann Scheibe wechseln?

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  • #16
    Zitat von B_Sauserle Beitrag anzeigen
    ...die Idee, den Wecker zu stellen, um die Scheibe zu wechseln, finde ich komisch, die hätten doch vor dem Schlafengehen einfach eine neue Scheibe einlegen können?? ...
    Walter, wie verstehst du diese Aussage?

    Zitat von tommyk Beitrag anzeigen
    Grundsätzlich heißt es: pro 24 Stunden-Zeitraum eine Scheibe. Damit sollte das Thema Pausenscheibe vom Tisch sein....
    Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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    • #17
      Zitat von Helena Beitrag anzeigen
      Walter, wie verstehst du diese Aussage?
      Hallo Helena,

      ... hmmmm, Deine Frage versteh ich erst mal nicht ... aber um sie zu beantworten: ich nehm die Aussage ernst! da hat einer den Wecker gestellt, um die Scheibe wechseln zu können. Dabei hätte er meines Erachtens einfach vor dem Schlafengehen die Scheibe tauschen können.

      viele Grüße,
      Walter

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      • #18
        :) ne doch, ich meine die Tommys Aussage!!
        Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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        • #19
          Zitat von B_Sauserle Beitrag anzeigen
          Moin zusammen,

          hab ja im Parallelthread schon erzählt, daß ich meine erste 2-Tagestour vor mir habe ...

          meine Frage: wann muß ich die Scheibe wechseln (also kein Digi-Tacho).
          konkret:
          ich fahr nach Hamburg, Abfahrt morgens 8Uhr, Stadtrundfahrt, zum Abendessen fahren, etc., d.h. abends ca. 22Uhr steht das Fahrzeug.
          Weiterfahrt am nächsten Morgen ca. 10Uhr ... kann ich die Scheibe drin lassen für die Ruhezeit bis zum nächsten Morgen oder nehm ich die am Abend raus und lege morgens die neue Scheibe ein? oder leg ich am Abend gar die neue Scheibe ein?

          vielen Dank und viele Grüße,
          Walter
          Hallo Walter. Lass Dir hier nix erzählen. Mit den Tachoscheiben verfährst Du folgender Maßen:
          Bevor Du losfährst füllst Du Deine Scheibe vollständig aus...und packst die nach hinten. Vorne packst Du eine Blankoscheibe rein. Dann fährst Du 4,5 Std. und nimmst die "Blinde" Scheibe raus und packst Deine nach Vorne. Die "Blinde" Scheibe packst Du mit den notwendigen Daten versehen(auf einem extra Zettel) in einen blickdichten und an Deine Fa adressierten Umschlag und klebst den zu. In einer Kontrolle kannst Du dann die fehlenden 4,5 Std. damit erklären, dass Dein Chef, oder wer auch immer, gefahren ist und seine Scheibe mitgenommen hat. Da wir in Deutschland das Postgeheimnis haben, darf die Polizei, sollte sie Dich filzen, diesen Brief nicht öffnen. Du musst den allerdings sofort abschicken, wenn Du kontrolliert wurdest und man Dich regelrecht gefilzt hat, damit ...wer auch immer... die Scheibe noch rechtzeitig bekommt und sie entsprechend ausfüllen kann.... ;) ;) :)

          Und im Ernst: Ich nahm meine Scheiben immer nach dem Schlafen raus.
          Zuletzt geändert von waschbärbauch; 09.10.2011, 19:42. Grund: ich hatte mich verschrieben, bzw etwas vergessen

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          • #20
            VO(EWG)3821/85 (Kontrollgeräteverordnung)

            Kapitel IV

            Artikel 15

            (2) Die Fahrer benutzen für jeden Tag, an dem sie lenken, ab dem Zeitpunkt, an dem sie das Fahrzeug übernehmen, Schaublätter oder Fahrerkarten. Das Schaublatt oder die Fahrerkarte wird erst nach der täglichen Arbeitszeit entnommen, es sei denn, eine Entnahme ist auf andere Weise zulässig. Kein Schaublatt oder Fahrerkarte darf über den Zeitraum, für den es bestimmt ist, hinaus verwendet werden.
            Daraus resultiert, dass die Scheibe eben nicht "alle 5 Minuten" getauscht werden darf. Im Zuge der gängigen Kontrollpraxis sollte man auch nicht versuchen, für die vorgeschriebenen nachzuweisenden 28 Tage soviele Scheiben wie möglich zu sammeln.

            BKat für das Fahrpersonal:

            Punkt 10:


            angeschmutzte oder beschädigte Schaublätter oder Fahrerkarten verwendet oder ein Schaublatt oder eine Fahrerkarte vorzeitig entnimmt oder eine Fahrerkarte oder ein Schaublatt über den zulässigen Zeitraum hinaus verwendet.

            Je 24-Stunden-Zeitraum,

            wenn dadurch

            - eine Kontrolle nicht möglich ist: 250€

            - Kontrolle erschwert wird: 75€

            - Aufzeichnungen sind aber zweifelsfrei auswertbar: 30€



            MfG Der Tommy...
            ___________________________________________

            LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

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            • #21
              Zitat von waschbärbauch Beitrag anzeigen
              Hallo Walter. Lass Dir hier nix erzählen. Mit den Tachoscheiben verfährst Du folgender Maßen:
              Bevor Du losfährst füllst Du Deine Scheibe vollständig aus...und packst die nach hinten. Vorne packst Du eine Blankoscheibe rein. Dann fährst Du 4,5 Std. und nimmst die "Blinde" Scheibe raus und packst Deine nach Vorne. Die "Blinde" Scheibe packst Du mit den notwendigen Daten versehen(auf einem extra Zettel) in einen blickdichten und an Deine Fa adressierten Umschlag und klebst den zu. In einer Kontrolle kannst Du dann die fehlenden 4,5 Std. damit erklären, dass Dein Chef, oder wer auch immer, gefahren ist und seine Scheibe mitgenommen hat. Da wir in Deutschland das Postgeheimnis haben, darf die Polizei, sollte sie Dich filzen, diesen Brief nicht öffnen. Du musst den allerdings sofort abschicken, wenn Du kontrolliert wurdest und man Dich regelrecht gefilzt hat, damit ...wer auch immer... die Scheibe noch rechtzeitig bekommt und sie entsprechend ausfüllen kann.... ;) ;) :)

              Und im Ernst: Ich nahm meine Scheiben immer nach dem Schlafen raus.
              Was soll man dazu noch sagen...Viel Spaß dabei! Den Rest verkneife ich mir...
              MfG Der Tommy...
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              • #22
                Jau. Das war von Waschbärbauch der "beste" Profitip den ich in diesem Forum jemals las! Respekt...
                :rofl2[1]::36_7_11[1]::lmao[1]:
                Zitat von Robert Lyndt:
                "Es ist leichter eine Lüge zu glauben, die man schon hundert mal gehört hat, als die Wahrheit, die man noch nie gehört hat."

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                • #23
                  Zitat von ELO-1 Beitrag anzeigen
                  Jau. Das war von Waschbärbauch der "beste" Profitip den ich in diesem Forum jemals las! Respekt...
                  :rofl2[1]::36_7_11[1]::lmao[1]:
                  Na, jetzt mal ehrlich: opfert sich ein wahrer Profi nicht total für seine Firma auf?! Über alle Regeln hinweg?! :lmao[1]::lmao[1]::lmao[1]:
                  MfG Der Tommy...
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                  • #24
                    Zitat von tommyk Beitrag anzeigen
                    Na, jetzt mal ehrlich: opfert sich ein wahrer Profi nicht total für seine Firma auf?! Über alle Regeln hinweg?! :lmao[1]::lmao[1]::lmao[1]:
                    Danke für die Blumen - man tut halt was man kann.... :)

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                    • #25
                      Mich würd interessieren, was ihr zu "meiner" Methode sagt...
                      Ich hatte bis jetzt 2 Kontrollen und noch keine Probleme (meine Erfahrung bezieht sich NUR auf Österreich und dessen Gesetzeshüter)...

                      Ich fahr am Sonntag Abend weg, mach ganz normal meine Pausen während der Schicht.
                      Wenn ich dann nach meinen ersten 9h abstelle, nehme ich die Scheibe raus und fülle sie ordnungsgemäß aus.
                      Am nächsten Tag bzw. nach Ablauf der täglichen Ruhezeit lege ich eine neue Scheibe ein.
                      Diese weist natürlich den Kilometerstand von "vor der Pause" auf.
                      Um die Sache noch zu verdeutlichen, markiere ich auf der Rückseite der neuen Scheibe die Zeit meiner Pause (ohne "Nachweis") auch als solche.

                      Einmal wurde mir dafür ein "sehr sauber" zugesprochen - abgesehen davon haben auch die LRZ alle gepasst.
                      Aber so habe ich kilometer- und zeitenmäßig eine komplette Woche durchgehend dokumentiert.

                      Bin schon gespannt, ob ihr mich nun zerpflückt :)

                      Kommentar


                      • #26
                        lunar, so sollte es auch akzeptiert werden müssen meiner Meinung nach!!!! Deswegen habe ich gefragt, wie es wohl gemacht werden sollte, bei einem 2 Fahrer Schichtbetrieb. Dann ist ebend keine andere Möglichkeit, als handschriftlich die Pausen nachzutragen!!!

                        Waschbärbauch, ich vermute, du hast Spaß gemacht, auch wenn es eine brauchbare Methode ist :).
                        Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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                        • #27
                          Zitat von lunar Beitrag anzeigen
                          Mich würd interessieren, was ihr zu "meiner" Methode sagt...
                          Ich hatte bis jetzt 2 Kontrollen und noch keine Probleme (meine Erfahrung bezieht sich NUR auf Österreich und dessen Gesetzeshüter)...

                          Ich fahr am Sonntag Abend weg, mach ganz normal meine Pausen während der Schicht.
                          Wenn ich dann nach meinen ersten 9h abstelle, nehme ich die Scheibe raus und fülle sie ordnungsgemäß aus.
                          Am nächsten Tag bzw. nach Ablauf der täglichen Ruhezeit lege ich eine neue Scheibe ein.
                          Diese weist natürlich den Kilometerstand von "vor der Pause" auf.
                          Um die Sache noch zu verdeutlichen, markiere ich auf der Rückseite der neuen Scheibe die Zeit meiner Pause (ohne "Nachweis") auch als solche.

                          Einmal wurde mir dafür ein "sehr sauber" zugesprochen - abgesehen davon haben auch die LRZ alle gepasst.
                          Aber so habe ich kilometer- und zeitenmäßig eine komplette Woche durchgehend dokumentiert.

                          Bin schon gespannt, ob ihr mich nun zerpflückt :)
                          Na, dann fange ich mal mit dem zerpflücken an...:

                          Deiner Verfahrensweise ist nicht viel entgegenzusetzen. Außer:
                          Wenn du im Fahrzeug bleibst, also deine tägliche Ruhezeit so verbringst, kannst du die Scheibe auch drin lassen und nach oder vor der Ruhezeit eine Neue einlegen, die dann wiederum bis zum Schichtende/ Schichtbeginn im Gerät verbleibt. Somit würdest du dir die Malerei auf der Rückseite sparen. Wenn du das Fahrzeug für die tägliche Ruhezeit verlässt ist deine Methode die einzig Richtige.
                          Aufpassen würde ich allerdings mit dem Kilometerstand:
                          Den Kilometerstand von vor der Pause kannst du natürlich nur dann nehmen, wenn das Fahrzeug in der Zwischenzeit nicht bewegt wurde.
                          Durch den manuellen Nachtrag auf der Rückseite kommst du auch deiner Pflicht zum lückenlosen Nachweis nach.

                          Gibt also nix zum zerpflücken! :36_7_11[1]:
                          MfG Der Tommy...
                          ___________________________________________

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                          • #28
                            Zitat von Helena Beitrag anzeigen
                            lunar, so sollte es auch akzeptiert werden müssen meiner Meinung nach!!!! Deswegen habe ich gefragt, wie es wohl gemacht werden sollte, bei einem 2 Fahrer Schichtbetrieb. Dann ist ebend keine andere Möglichkeit, als handschriftlich die Pausen nachzutragen!!!
                            Bei einer 2-Fahrer-Besatzung hast du das Problem, dass es sich beim Berechnungszeitraum um 30 Stunden handelt, die Tachoscheiben aber nur 24 Stunden aufzeichnen können. Die Tachoscheiben beider Fahrer müssen grundsätzlich die gesamte Zeit, aber nicht länger als 24 Stunden, im Gerät verbleiben. Danach müssen neue Scheiben eingelegt werden. Hier ist etwas taktisches Gechick gefragt. Allerdings muss das Kontrollgerät sowieso zu jedem Fahrerwechsel, zum Zweck des Tauschens der Scheiben, geöffnet werden. Daher kann man den Zeitpunkt auch nutzen um neue Scheiben auszufüllen und einzulegen.

                            Da eine Tachoscheibe nicht mehr als 24 Stunden an Daten enthalten darf, hilft hier auch kein Nachtrag auf der Rückseite der Tachoscheiben, da dabei dann mehr als 24 Stunden an Daten enthalten wären...
                            MfG Der Tommy...
                            ___________________________________________

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                            • #29
                              Klingt ja gut - hab schon schllimmes befürchtet :)

                              Eine spezielle Frage hab ich noch:
                              Es gibt ja die Möglichkeit, die reduzierte Tagesruhezeit auf drei und auf sechs Stunden aufzuteilen (in dieser Reihenfolge) - soweit ich weis.

                              Wenn ich dann um 22.00 abfahre, nach 5h, also um 03:00 dann drei Stunden Pause mache bis 06:00 und wieder abfahre, dann darf ich nur noch einmal 4h bzw. 6h bei Verlängerung fahren, oder?

                              Übrigens... danke für die Info :)

                              Kommentar


                              • #30
                                Das stimmt so nicht!

                                Du darfst deine tägliche Ruhezeit splitten, das ist richtig. Aber: erster Abschnitt mindestens 3 Stunden und der 2. Abschnitt muss mindestens 9 Stunden betragen. Die tägliche Ruhezeit verlängert sich also in diesem Fall auf mindestens 12 Stunden.
                                Eine verkürzte Ruhezeit darf nicht gesplittet werden.
                                MfG Der Tommy...
                                ___________________________________________

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